Ihr Vertragspartner. Ihr Vertragspartner ist stets die nachgenannte Gesellschaft und verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmakler. Sollten Sie mit der Beratung durch Ihren o.g. Vermittler im Einzelfall nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an Ihren Vertragspartner wenden.
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