Indikationen Musterklauseln

Indikationen. Hirnleistungstraining/ Neuropsychologisch orientierte Behandlung ist bei krankheitsbedingten Schädi- gungen mit Beteiligung des zentralen Nervensystems, bei psychischen/psychosomatischen sowie demenziellen Erkrankungen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe angezeigt. Diagnosegruppen Schädigungen von Körper- funktionen und -strukturen wie Beeinträchtigungen der Aktivitä- ten und Teilhabe EN1 ZNS-Erkrankungen, Ent- wicklungsstörungen längs- tens bis zur Vollendung des 18. LJ., EN2 ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18.LJ. PS1 Entwicklungsstörungen, Verhaltens- und emotiona- le Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend PS3 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen PS4 Psychische und Verhal- tensstörungen durch psy- chotrope Substanzen - PS5 Dementielle Syndrome 1) der globalen mentalen Funktionen, z.B. der Orien- tierung 2) der spezifischen mentalen Funktionen, z.B. a) der Aufmerksamkeit b) des Gedächtnisses c) der Wahrnehmung, vi- suell, auditiv, räumlich- visuell und visuell- konstruktiv (mit und oh- ne Neglect) d) des Denkens (z.B. Denktempo, Form und Inhalt des Denkens) 3) der höheren kognitiven Funktionen, z.B. a) des Abstraktions- vermögens b) des Organisierens und Planens c) des Zeitmanagements d) der kognitiven Flexibili- tät e) des Einsichts-, Urteils- 1) im Bereich Lernen und Wissensanwendung, etwa a) des Zuschauens, Zuhörens und anderer bewusster sinnlicher Wahrnehmung b) der Konzentration im Alltag (z.B. Aufmerksamkeit fo- kussieren) c) des Merkens von Dingen im Alltag d) des Denkens im Alltag e) des elementaren Lernens f) beim Lösen von Problemen und Treffen von Entschei- dungen 2) im Bereich der Allgemeinen Aufgaben und Anforderun- gen, etwa a) der Übernahme von Einzel- oder Mehrfachaufgaben b) der Durchführung der täg- lichen Routine c) des Umgangs mit Stress und anderen psychischen Anforderungen und/oder Problemlöse- vermögens f) kognitiv-sprachlicher Funktionen g) das Rechnen betreffen- de Funktionen h) der Selbst- und Zeit- wahrnehmung 4) der kognitiven Ausdauer und Belastbarkeit 5) der Seh-und verwandten Funktionen, z.B. das Ge- sichtsfeld betreffend 3) in anderen individuell wichti- gen Lebensbereichen, z.B. a) der Mobilität/ im Alltag, z.B. sich fortbewegen (mit/ohne Hilfs-/Verkehrsmittel), b) Dinge transportieren, Auto fahren, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel c) der Kommunikation d) der Selbstversorgung e) des häuslichen Lebens f) Interpersoneller Intera...
Indikationen. Indikationen für die PRT Behandlung G55.1 Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Bandscheiben- schäden M48.0 Spinal(kanal)stenose M50.1 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie M51.1 Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie M54.1 Radikulopathie M99.3 Knöcherne Stenose des Spinalkanals M99.4 Bindegewebige Stenose des Spinalkanals M99.5 Stenose des Spinalkanals durch Bandscheiben M99.6 Stenose der Foramina intervertebralia, knöchern oder durch Subluxation M99.7 Stenose der Foramina intervertebralia, knöchern oder durch Bandscheiben Indikationen für eine Facettendenervation/infiltration (regelhaft Infiltration am medialen Ast des Facet- tengelenkes, in manchen Fällen auch periartikuläre oder intraartikuläre Injektion.) M19.05 Primäre Arthrose sonstiger Gelenke: Beckenregion und Oberschenkel (Be- cken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk) M47.2 Sonstige Spondylose mit Radikulopathie eher auf Cervical und lumbal be- schränken M46.1 Sakroiliitis, anderenorts nicht klassifiziert*
Indikationen. Die Software ist zur Verwendung als Software-Schnittstelle und Bildsegmentierungssystem für die Übertragung bildgebender Informationen eines medizinischen Scanners vorgesehen, wie etwa eines CT-Scanners oder eines Magnetresonanz-Scanners. Sie ist außerdem als Planungssoftware für die Insertion von Zahnimplantaten und die chirurgische Behandlung bestimmt.
Indikationen. Die psychisch-funktionelle Behandlung ist bei krankheitsbedingten Schädigungen durch psychische oder psychosomatische Erkrankungen, demenzielle oder Suchterkrankungen und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe angezeigt. Diagnosegruppen Schädigungen von Körper- funktionen und -strukturen wie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilha- be EN1 ZNS-Erkrankungen, Entwicklungsstörungen längstens bis zur Vollen- dung des 18. LJ. EN2 ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18. LJ. EN3 Rückenmarkserkran- kungen 1) der globalen mentalen Funktionen, z. B. a) des Bewusstseins b) der Orientierung zu Zeit, Ort und Person, der Selbst- und der Zeitwahrnehmung c) der Intelligenz d) von Temperament und Persönlichkeit (z. B. psychische Stabilität, Selbstvertrauen, Opti- Einschränkung der All- tagsbewältigung in indi- viduell wichtigen Le- bensbereichen, wie 1) im Bereich Lernen und Wissensanwen- dung, etwa bewusste sinnliche Wahrneh- mungen wie z. B. Zu- schauen/ -hören 2) elementares Lernen (Kognition) wie z. B.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.