Common use of Information zu einzelnen Zugfahrten Clause in Contracts

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbe- sondere verspätungsrelevante Faktoren (z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Nutzungsbedingungen, Schienennetz Nutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest zu- mindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungenánderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr Zug- verkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende vorüberge- hende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen ánde- rungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfra- struktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten Zugangsberech- tigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verän- derungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / ge- mäß GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaß- überschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfra- struktur, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.z. B. eingeschränktes ein- geschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege Die HIG stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende vorüber-gehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruktur der HIG, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten Zugangs-berechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege die HIG zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen, Schadfahrzeuge), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruktur der HIG, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Nutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich rechtzeitig informiert ist bzw. unver- züglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄn- derungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können beziehen (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwindig- keitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert infor- miert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSE/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.z. B. eingeschränktes eingeschränk- tes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege Die LR stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege die LR zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen) d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen.

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, , b) die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können beziehen (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), bc) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, cd) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 . Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege zumindest über folgende Umstände rechtzeitig informiert ist bzw. unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSE/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege Die HIG stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende vorüber-gehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruktur der HIG, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten Zugangs-berechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege die HIG zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, Lademaßüberschreitungen, Schadfahrzeuge), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruktur der HIG, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Nutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest zu- mindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege Die VPSI stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere ÄnderungenÄnde- rungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende GeschwindigkeitsbeschränkungenGeschwin- digkeitsbeschränkungen, Signaländerungen, Änderungen der technischen techni- schen oder betrieblichen Eigenschaften des Fahrwegs), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, soweit sie für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten von Bedeutung sein können, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege die VPSI zumindest über folgende Umstände unverzüglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen Verände- rungen gegenüber der Trassenanmeldung), b) etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSEB/RID und deren Position im Zugverband, LademaßüberschreitungenLademaßüberschrei- tungen), c) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbe- sondere insbesondere verspätungsrelevante Faktoren (z.z. B. eingeschränktes Bremsvermögen, Ausfall von Triebfahrzeugen).

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen

Information zu einzelnen Zugfahrten. 5.2.1 Der Betreiber der Schienenwege Die RST stellt sicher, dass der Vertragspartner zumindest über folgende folgen- de Umstände unverzüglich informiert wird: a) den Zustand der benutzten Eisenbahninfrastruktur, insbesondere insbesonde- re Änderungen, die den Fahrweg betreffen und die sich auf den Zugverkehr des EVU auswirken können könnten (z. B. Bauarbeiten, vorübergehende vo- rübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen, SignaländerungenÄnderungen der Signale, Änderungen der technischen oder betrieblichen Eigenschaften Ei- genschaften des FahrwegsFahrweges), b) Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninf- rastruktur, soweit sie diese für weitere Dispositionen des Zugangsberechtigten Zugangs- berechtigten von Bedeutung sein könnenkönnten, c) die Position des Zuges (nur auf Anfrage), d) Besonderheiten aufgrund von Großveranstaltungen. 5.2.2 Das EVU stellt sicher, dass der Betreiber der Schienenwege zumindest die RST über folgende Umstände unverzüglich unver- züglich informiert wird: a) die Zusammensetzung des Zuges (z. B. Länge, Zugmasse, Veränderungen gegenüber der TrassenanmeldungWagenliste), b) etwaige Etwaige Besonderheiten (z.z. B. Beförderung gefährlicher Güter gemäß GGVSEB / GGVSEB/RID und deren Position im ZugverbandZug, LademaßüberschreitungenLademaß- überschreitungen, Fahrzeuge mit besonderen Beförderungsbe- dingungen), c) , Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der EisenbahninfrastrukturEisenbahninfrastruk- tur, insbe- sondere verspätungsrelevante insbesondere Verspätungsrelevanter Faktoren (z.B. eingeschränktes Bremsvermögenz. Bsp. Fehlende Mbr, Ausfall von TriebfahrzeugenTriebfahrzeug, Schäden an Eisenbahnfahrzeugen, die ei- ne Weiterfahrt verhindern oder verzögern).

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Samples: Schienennetz Benutzungsbedingungen (Snb)