Information zum Zustandekommen der Verträge Musterklauseln

Information zum Zustandekommen der Verträge. Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüber der PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhandkommanditis- tin der Investmentgesellschaft nach Maßgabe der Beitrittser- klärung ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages ab. Der Treuhandvertrag wird wirksam, wenn die PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dieses An- gebot durch Gegenzeichnung der Beitrittserklärung annimmt. Sowohl der Anleger als auch die Treuhandkommanditistin können die vorgenannten Unterschriften auch mittels einfa- cher elektronischer Signatur leisten. Auf den Zugang der An- nahmeerklärung der PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt es für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses nicht an.
Information zum Zustandekommen der Verträge. AnlegerInnen geben durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittsvereinbarung ein Angebot zum Abschluss des Treuhandvertrags und zugleich zum Beitritt zum Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. ab. An dieses Angebot sind die AnlegerInnen bis zum 30. Tag ab Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung gebunden. Die AnlegerInnen verzichten nach § 151 Satz 1 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung des Oikocredit Förderkreises Baden-Württemberg e.V. hinsichtlich ihres Angebotes. Der Vertrag über den Beitritt sowie der Treuhandvertrag zum Zweck des mittelbaren Erwerbs von Anteilen der Oikocredit U.A. sowie deren treuhänderischen Haltens und Verwaltens kommt damit zu dem Zeitpunkt zustande, in dem der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. die Beitrittsvereinbarung annimmt. Eines Zugangs dieser Annahmeerklärung bei den AnlegerInnen bedarf es für den wirksamen Vertragsabschluss somit nicht. Über die Annahme informiert der Oikocredit Förderkreis Baden-Württemberg e.V. die AnlegerInnen schriftlich.