Der Treuhandvertrag Musterklauseln

Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „Fonds im Überblick“. Der Treuhandvertrag und der Anhang A „Fonds im Überblick“ sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und der Anhang A „Fonds im Überblick“ können von der Verwaltungsgesellschaft jederzeit ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die FMA. Jede Änderung des Treuhandvertrages sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“ wird im Publikationsorgan des OGAW veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des OGAW ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx.
Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „AIF im Überblick“, den Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und den Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge können von dem AIFM jederzeit nach vorheriger Genehmigung durch die FMA ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages und der Anhänge wird im Publikationsorgan des AIF veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des AIF ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx.
Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „Fonds im Überblick“. Der Prospekt, der Treuhandvertrag und alle relevanten Anhänge sind vollständig abgedruckt. Lediglich der Prospekt und der Treuhandvertrag inklusive der Besonderen Bestimmungen zur Anlagepolitik in Anhang A „Fonds im Überblick“ unterliegen der materiell rechtlichen Prüfung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Der Prospekt, der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge können von dem AIFM jederzeit, allenfalls nach vorheriger Genehmigung durch die FMA, ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages und der Anhänge wird im Publikationsorgan des AIF veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des AIF ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx. Das Investmentunternehmen SafePort PM Value Fund wurde als Investmentunternehmen für andere Werte nach Art. 3 lit. b IUG i.V.m Art, 4 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai 2005 (IUG) gegründet und ist als nicht segmentiertes Investmentunternehmen für andere Werte in der Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft nach Art. 4 Abs. 1 lit. a IUG errichtet worden. Mit 13 Oktober 2009 wurde von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein dem SafePort PM Value Fund die Bewilligung als Investmentunternehmen nach Art. 55 Abs.1 Bst. b i.V.m Art. 57 und Art. 58 des Gesetzes über Investmentunternehmen vom 19. Mai 2005 (IUG) erteilt und die Geschäftstätigkeit nach Art 55 Abs. 2 IUG bewilligt. Der Fonds ist am 19. Oktober 2009 unter der Registernummer FL-0002.331.224-0 in das Handelsregister eingetragen worden. Mit Beschluss vom 31. Mai 2017 hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, dass der SafePort PM Value Fund in einen AIF für Privatanleger, qualifizierte und professionelle Anleger umgewandelt wird. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat mit Schreiben vom 03. Januar 2018 die Umwandlung des SafePort PM Value Fund in einen AIF für Privatanleger, qualifizierte und professionelle Anleger, die Änderung der konstituierenden Dokumente, sowie die Autorisierung per 03. Januar 2018 genehmigt. In welche Anlagegegenstände der AIF investieren darf und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, ergibt sich aus den konstituierenden Dokumenten und dem AIFMG / AIFMV. Soweit in den konstituierenden Dokumenten nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIF nach ...
Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „Fonds im Überblick“. Der Prospekt, der Treuhandvertrag und alle relevanten Anhänge sind vollständig abgedruckt. Lediglich der Prospekt und der Treuhandvertrag inklusive der Besonderen Bestimmungen zur Anlagepolitik in Anhang A „Fonds im Überblick“ unterliegen der materiell rechtlichen Prüfung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Der Prospekt, der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge können von dem AIFM jederzeit, allenfalls nach vorheriger Genehmigung durch die FMA, ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages und der Anhänge wird im Publikationsorgan des AIF veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des AIF ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx. Der Systematic DLT Fund (im Folgenden: AIF) wurde von der FMA autorisiert und in das Handelsregister eingetragen. Der Prospekt und die Vertragsbedingungen wurden sodann beim liechtensteinischen Amt für Justiz AJU (Handelsregister) hinterlegt. Weitere Informationen sind in den konstituierenden Dokumenten zu finden. In welche Anlagegegenstände der AIF investieren darf und welche Bestimmungen dabei zu beachten sind, ergibt sich aus den konstituierenden Dokumenten und dem AIFMG / AIFMV. Soweit in den konstituierenden Dokumenten nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIF nach dem AIFMG /AIFMV und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) über die Treuhänderschaft. Die Anleger sind am Fondsvermögen des AIF nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger die konstituierenden Dokumente. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können weder die Aufteilung, noch die Auflösung des AIF verlangen. Eine Versammlung der Anleger und/oder Zustimmungsrechte sind nicht vorgesehen. Die Details zum AIF werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Jeder einzelne Anteil des AIF verkörpert grundsätzlich das gleiche Recht, es sei denn es bestehen verschiedene Anteilsklassen oder der AIFM beschliesst verschiedene Anteilsklassen zu bilden. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des AIF lediglich für Verbindlichkeiten, die vom AIF eingegangen werden.
Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „Teilfonds im Überblick“. Der Treu- handvertrag und der Anhang A „Teilfonds im Überblick“ sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und der Anhang A „Teilfonds im Überblick“ können von der Verwaltungsgesellschaft jederzeit ganz oder teilweise geän- dert oder ergänzt werden. Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die FMA. Jede Änderung des Treuhandvertrages sowie des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ wird im Publikationsorgan des OGAW veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des OGAW ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx.

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