Der Treuhandvertrag Musterklauseln
Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „Fonds im Überblick“. Der Treuhandvertrag und der Anhang A „Fonds im Überblick“ sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und der Anhang A „Fonds im Überblick“ können von der Verwaltungsgesellschaft jederzeit ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die FMA. Jede Änderung des Treuhandvertrages sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“ wird im Publikationsorgan des OGAW veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des OGAW ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇.
Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „AIF im Überblick“, den Anhang B „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“ und den Anhang C „Aufsichtsrechtliche Offenlegung“. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und die erwähnten Anhänge können von dem AIFM jederzeit nach vorheriger Genehmigung durch die FMA ganz oder teilweise geändert oder ergänzt werden. Jede Änderung des Treuhandvertrages und der Anhänge wird im Publikationsorgan des AIF veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des AIF ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇.
Der Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil sowie den Anhang A „Teilfonds im Überblick“. Der Treu- handvertrag und der Anhang A „Teilfonds im Überblick“ sind vollständig abgedruckt. Der Treuhandvertrag und der Anhang A „Teilfonds im Überblick“ können von der Verwaltungsgesellschaft jederzeit ganz oder teilweise geän- dert oder ergänzt werden. Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die FMA. Jede Änderung des Treuhandvertrages sowie des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ wird im Publikationsorgan des OGAW veröffentlicht und ist danach für alle Anleger rechtsverbindlich. Publikationsorgan des OGAW ist die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇.
