Common use of Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Clause in Contracts

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. Stand: 1. November 2007 Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Bank, die für ihre Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistun- gen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich im Verhältnis Kunde – Bank, aber auch Kunde – Kunde und Kunde – Mitarbeiter ergeben. Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner, vor allem zur wirk- samen Verhinderung von Kundenbenachteiligung, bestehen in der DAB Grundsätze zu Identifikation, Vermeidung und Management von Interessenkonflikten (Conflict Policy). Insbesondere erwarten wir von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäfts- leitung eine unabhängige Compliance-Organisation eingerichtet, die der Einhaltung der Conflict Policy dient. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundenin- teresses • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Infor- mationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsauffommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen- konflikte auftreten können • Fortlaufende Schulungen unserer Mitarbeiter • Regelungen über die Ausführung von Kundenorders • Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen darf die Bank keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern. Die Zuwendung darf der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- leistung im Interesse des Kunden nicht entgegenstehen. Diese Vorgabe wird seitens der DAB umgesetzt, insbesondere legen wir Zuwendungen unseren Kunden offen. Soweit Zahlungen und Zuwendungen verein- nahmt werden, dienen diese der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu Vermeidung und Management von Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, b2b.dab-bank.de, www.fonds-super-markt.de

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. Stand: 1. November 2007 Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Bank, die für ihre Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistun- gen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich im Verhältnis Kunde – Bank, aber auch Kunde – Kunde und Kunde – Mitarbeiter ergeben. Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner, vor allem zur wirk- samen Verhinderung von Kundenbenachteiligung, bestehen in der DAB Grundsätze zu Identifikation, Vermeidung und Management von Interessenkonflikten (Conflict Policy). Insbesondere erwarten wir von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäfts- leitung eine unabhängige Compliance-Organisation eingerichtet, die der Einhaltung der Conflict Policy dient. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundenin- teresses • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Infor- mationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsauffommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen- konflikte Inter- essenkonflikte auftreten können • Fortlaufende Schulungen unserer Mitarbeiter • Regelungen über die Ausführung von Kundenorders • Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen darf die Bank keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern. Die Zuwendung darf der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- leistung im Interesse des Kunden nicht entgegenstehen. Diese Vorgabe wird seitens der DAB umgesetzt, insbesondere legen wir Zuwendungen unseren Kunden offen. Soweit Zahlungen und Zuwendungen verein- nahmt werden, dienen diese der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu Vermeidung und Management von Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, minveo.de

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. Stand: 1. November 2007 Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer auch in der X. Xxxxxxx seel. Sohn & Co. KGaA („Bank“), die für ihre Kunden unter anderem Kun- den eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistun- gen erbringtWertpapierdienstleistungen erbringt sowie Unternehmen analysiert und berät, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen InteressenkonfliktenInteressen- konflikten. Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserer Bank, anderen Unterneh- men unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, anderen Personen, die mit uns verbunden sind, externen Vertriebspartnern und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben • in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse der Bank am Absatz von Finanzinstrumenten; • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebsprovisionen/geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Verhältnis Kunde – BankZusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Sie; • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vertriebspartnern; • bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vertriebspartner; • bei der Erstellung von Finanzanalysen über Wertpapiere; • durch Erlangung von Informationen, aber auch Kunde – Kunde die nicht öffentlich bekannt sind; • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen für unsere Kunden beeinflussen, haben wir uns und Kunde – unsere Mitarbeiter ergebenauf hohe ethische Standards verpflichtet. Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner, vor allem zur wirk- samen Verhinderung von Kundenbenachteiligung, bestehen in der DAB Grundsätze zu Identifikation, Vermeidung und Management von Interessenkonflikten (Conflict Policy). Insbesondere Wir erwarten wir von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäfts- leitung Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Organisation eingerichtetStelle tätig, der die Identifikation, die der Einhaltung der Conflict Policy dientVermeidung und das Management von Interessen- konflikten obliegt. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundenin- teresses Kundeninteresses bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen (bspw. durch ein Genehmigungsverfahren für neue Produkte); • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung Offenlegung; • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Infor- mationsbarrierenInformationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung Trennung; • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsauffommens sensibler Informationen sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient dient; • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder einem Verbot von Finanzanalysen zu begegnen begegnen; • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen- konflikte Interessenkonflikte auftreten können können; Fortlaufende Schulungen unserer Mitarbeiter • Regelungen über die Ausführung von Kundenorders • Mitarbeiter. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen solltenlassen, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legender Erbringung von Wertpapierdienstleistungen offenlegen. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen wei- tere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Im Zusammenhang mit Beim Vertrieb von Wertpapieren erhalten wir in der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen darf die Bank keine Regel Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewährenInvestmentgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsprovisionen, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sindvon In- vestmentgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren an uns gezahlt werden, es sei dennsowie, soweit anwendbar, sonstige Vertriebsprovisionen, die Zuwendung ist darauf ausgelegtvon Wertpapieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen, die Qualität der für entsprechenden Abschlägen auf den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessernEmissionspreis (Discount/ Rabatt) und Ver- triebsprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus vereinnahmen wir Ausgabeaufschläge selbst, soweit wir sie beim Verkauf von Investmentanteilen oder anderen Wertpapieren erheben. Die Zuwendung darf der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- leistung im Interesse des Kunden nicht entgegenstehen. Diese Vorgabe wird seitens der DAB umgesetzt, insbesondere legen wir Zuwendungen unseren Kunden offen. Soweit Vereinnahmung die- ser Zahlungen und Zuwendungen verein- nahmt werden, dienen diese bzw. sonstiger Anreize dient der Bereitstellung effizienter und qualitativ qualita- tiv hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Auf Ihren Wunsch Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir unseren Kunden offen. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen weitere auf Nachfrage mitteilen. Schließlich erhalten wir von anderen Dienstleistern im Zusammenhang mit unserem Wertpapiergeschäft un- entgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations- und -verbreitungssysteme. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ihnen gegenüber erbrachten Dienstleistungen; wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. An Vertriebs- partner, die uns mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zu- führen, zahlen wir zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und Fixentgelte. Darüber hinaus können Ver- triebspartner auch von Dritten, insbesondere Investmentgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern, neben den von uns gezahlten Provisionen und Entgelten unmittelbar Zuwendungen erhalten. Im Übrigen verweisen wir auf die Regelungen in den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. den Bedingungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. Nähere Einzelheiten zu Vermeidung und Management von Interessenkonflikten zur Verfügung stellensind auf Nachfrage bei der Bank erhältlich.

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Samples: profitabel-kapitalanlagen.de

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. Stand: 1. November 2007 Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Bank, die für ihre Kunden unter anderem ande- rem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistun- gen Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen InteressenkonfliktenInteressen- konflikten. Solche Interessenkonflikte können sich im Verhältnis Kunde – Bank, aber auch Kunde – Kunde und Kunde – Mitarbeiter ergeben. Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner, vor allem zur wirk- samen wirksamen Verhinderung von Kundenbenachteiligung, bestehen in der DAB Grundsätze zu Identifikation, Vermeidung und Management von Interessenkonflikten (Conflict Policy). Insbesondere erwarten wir von unseren unse- ren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäfts- leitung Geschäftsleitung eine unabhängige unabhängi- ge Compliance-Organisation eingerichtet, die der Einhaltung der Conflict Policy dient. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundenin- teresses • Kundeninteresses – Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Infor- mationsbarrierenInformationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsauffommens Informa- tionsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten zu begegnen Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Compliance- Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen- konflikte Interessenkonflikte auftreten können Fortlaufende Schulungen unserer Mitarbeiter Regelungen über die Ausführung von Kundenorders Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen Wertpapier- nebendienstleistungen darf die Bank keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern. Die Zuwendung darf der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- leistung Dienstleistung im Interesse des Kunden nicht entgegenstehen. Diese Vorgabe wird seitens der DAB umgesetzt, insbesondere legen wir Zuwendungen unseren Kunden offen. Soweit Zahlungen und Zuwendungen verein- nahmt werdenvereinnahmt wer- den, dienen diese der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu Vermeidung und Management von Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. Stand: 1Das Geschäftsmodell der flatexDEGIRO Bank AG (nachfolgend „Bank“) besteht u.a. November 2007 aus einem qualitativ hochwertigen Angebot von Wertpapierdienstleistungen zur Abwicklung von Kauf- und Verkaufsaufträgen in Finanzinstrumenten. Die Bank beschreibt in diesem Dokument Interessenkonflikte sowie geeignete Maßnahmen, um diese festzustellen und angemessen mit ihnen umzugehen. Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einer Bank, die für ihre Kunden unter anderem eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistun- gen Wertpapier- und Finanzdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich im Verhältnis Kunde – u.a. zwischen der Bank, aber auch Kunde – Kunde anderen Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und Kunde – Mitarbeiter unseren Kunden oder unter unseren Kunden untereinander ergeben. Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner, vor allem zur wirk- samen wirksamen Verhinderung von Kundenbenachteiligung, bestehen in der DAB Bank sowie in der flatexDEGIRO Gruppe Grundsätze zu zur Identifikation, Vermeidung und Management Offenlegung von Interessenkonflikten (Conflict Policy)Interessenkonflikten. Insbesondere erwarten wir von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäfts- leitung eine unabhängige Geschäftsleitung ein unabhängiges Compliance-Organisation Office eingerichtet, das auch die der Einhaltung der Conflict Policy dientGrundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten überwacht. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundenin- teresses Kundeninteresses (Produktüberwachung) • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung • Schaffung Regelungen über die Ausführung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Infor- mationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung Kundenorders • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsauffommens Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher aller Mitarbeiter gegenüber der dem Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen- konflikte auftreten können Office • Fortlaufende Schulungen unserer Mitarbeiter • Regelungen über die Ausführung Offenlegung von Kundenorders Interessenkonflikten, deren Vermeidung oder Lösung nicht möglich ist Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Im Zusammenhang mit der Erbringung Angemessene Dokumentation (z.B. von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen darf die Bank keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern. Die Zuwendung darf der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- leistung im Interesse des Kunden nicht entgegenstehen. Diese Vorgabe wird seitens der DAB umgesetzt, insbesondere legen wir Zuwendungen unseren Kunden offen. Soweit Zahlungen erhaltenen und Zuwendungen verein- nahmt werden, dienen diese der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu Vermeidung und Management von Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.gewährten Zuwendungen)

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Samples: konto.vitrade.de

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten. Stand: 1Die individuelle Anlagestrategie wird durch die Auswahl ge- eigneter Wertpapiere und Finanzinstrumente umgesetzt. November 2007 Interessenkonflikte lassen Zur Vermögensanlage steht den Anlegern bei der Commerzbank die gesamte Bandbreite an unterschiedlichen Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten zur Verfügung. Die Vielzahl unterschiedlicher Wertpapierarten lässt sich insbesondere bei in Produkt-Ri- sikogruppen unterteilen. Dabei sind in einer BankProdukt-Risi- kokategorie stets Wertpapiere und Finanzinstrumente mit ähnlichem Risikopotenzial enthalten. Die Commerzbank be- rücksichtigt die individuellen Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden mit jeder dieser Kategorien. Diese Kurzinforma- tion über Strategie und Risiko in der Wertpapieranlage kann allein keine individuelle Anlageberatung ersetzen, zu der die Kundenbetreuer jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Dar- über hinaus enthält die Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“, die in jeder Filiale erhältlich ist, ausführlichere Beschreibungen der Finanzin- strumente und der damit verbundenen Chancen und Risiken. Als weltweit und in den verschiedensten Geschäftsfel- dern tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen ist die Commerzbank regelmäßig mit tatsächlichen und poten- ziellen Interessenkonflikten konfrontiert. Solche Interes- senkonflikte können zwischen Kunden, Kunden und der Commerzbank, Kunden und Mitarbeitern, Mitarbeitern und der Commerzbank sowie zwischen Gesellschaften oder Ge- schäftsbereichen der Bank entstehen. Für die Bank gilt die Leitlinie, dass sie ihre Geschäfte so führt, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Dieser Grund- satz ist in den Verhaltensgrundsätzen (sogenannter Code of Conduct) für ihre alle Mitarbeiter und die Unternehmensführung der Bank verbindlich niedergelegt. Ein Großteil der Konflikte kann durch geeignete organisa- torische Maßnahmen frühzeitig entschärft werden. Solche Maßnahmen sind beispielsweise die Einrichtung von Vertrau- lichkeitsbereichen, die Trennung von Funktionen, die Offen- legung des Konflikts gegenüber dem Kunden und die Einho- lung der Zustimmung der Beteiligten. Sollte ein Interessenkonflikt unvermeidbar sein, wird er auf faire Weise gehandhabt. Dies gilt sowohl für Interessenkon- flikte zwischen der Bank und ihren Kunden als auch solchen zwischen Kunden untereinander. Der faire Umgang der Bank mit Interessenkonflikten wird unter anderem durch die Compliance-Abteilung gewährleis- tet. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistun- gen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich im Verhältnis Kunde – Bank, aber auch Kunde – Kunde und Kunde – Mitarbeiter ergeben. Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner, vor allem zur wirk- samen Verhinderung von Kundenbenachteiligung, bestehen in der DAB Grundsätze zu Identifikation, Vermeidung und Management von Interessenkonflikten (Conflict Policy). Insbesondere erwarten wir von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist unabhängige Stelle unter der direkten Verantwortung der Geschäfts- leitung eine unabhängige Compliance-Organisation eingerichtetGeschäftsleitung, die unter anderem für den angemessenen Umgang der Bank mit Inter- essenkonflikten Sorge trägt. • in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-)Interesse der Bank am Absatz von Finanzinstrumenten; • durch den Erhalt oder die Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-/laufenden Vertriebsprovi- sionen/sonstigen geldwerten Vorteilen), die von Dritten an die Bank gezahlt oder von der Bank an Dritte gezahlt werden; • durch gewährte Abschläge auf den Emissionspreis von Finanzinstrumenten, die der Einhaltung Bank von Dritten eingeräumt werden oder durch die Bank Dritten gewährt werden; • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern; • bei Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter und Ver- mittler; • aus anderen Geschäftstätigkeiten der Conflict Policy dientBank, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz selbst emittierter Wertpapiere; • aus dem Gewinnerzielungsinteresse der Bank bei Fest- preisgeschäften; • aus Beziehungen der Commerzbank mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbe- ziehung, der Mitwirkung an Emissionen oder bei Koope- rationen; • aus einer Kapitalbeteiligung der Commerzbank AG an der Steubing AG Wertpapierhandelsbank bei der Weiterlei- tung bzw. Im Einzelnen ergreifen wir Ausführung von Kundenaufträgen; • bei der Erstellung von Finanzanalysen über Wertpapiere, die Kunden zum Erwerb angeboten werden; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; • aus persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Per- sonen oder • bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Bei- räten. Die Bank hat unter anderem folgende Maßnahmenorganisatorische Maß- nahmen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden bzw. angemessen zu behandeln: • Schaffung organisatorischer Verfahren Abteilungen der Bank und Tochtergesellschaften operie- xxx mit der angemessenen Unabhängigkeit voneinander. • Informationsflüsse zwischen Bereichen der Bank, die zu einem Interessenkonflikt führen können, sind reglemen- tiert. • Möglichen Interessenkonflikten begegnet die Bank in bestimmten Fällen durch Geschäfts- oder Beratungsver- bote oder ein Verbot der Veröffentlichung von Finanzana- lysen. • Erheblich kursrelevante Informationen (Insiderinformatio- nen) und Mitarbeiter, die Kenntnis hiervon haben, werden auf einer Insiderliste geführt. • Erstellt oder verbreitet die Bank Finanzanalysen, infor- miert sie über relevante potenzielle Interessenkonflikte in Bezug auf die analysierten Emittenten und/oder deren Finanzinstrumente. • Mitarbeiter der Bank unterliegen Richtlinien zu Mitarbei- tergeschäften. So müssen beispielsweise Mitarbeiter, die regelmäßig Insiderinformationen erhalten, ihre Geschäfte an die Compliance-Abteilung melden. • Geschäfte der Bank und ihrer Mitarbeiter werden darauf- hin überwacht, ob die gesetzlichen Regelungen zur Wahrung des Kundenin- teresses Ver- hinderung von Marktmissbrauch eingehalten werden. Regelungen über die Vertriebsvorgaben und Vergütungssysteme der Bank sind unter Beteiligung der Compliance-Abteilung so konzipiert, dass Kundeninteressen, insbesondere in der Anlagebera- tung, nicht beeinträchtigt werden. • Alle neu aufgelegten oder im Rahmen von Vertriebsaktivi- täten ausgewählten Produkte werden zuvor einer Prüfung hinsichtlich bestehender Interessenkonflikte unterzogen. • Die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung wird durch die Bank dokumentiert; ein Genehmigungsverfah- ren gewährleistet den gesetzeskonformen Umgang mit Zuwendungen. Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen Die Bank qualifiziert ihre Mitarbeiter durch Errichtung von Infor- mationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung • Führung einer Insider- bzwregelmäßige Schulungen. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsauffommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen- konflikte auftreten können • Fortlaufende Schulungen unserer Mitarbeiter • Regelungen über die Ausführung von Kundenorders • Interessenkonflikte, die sich trotz all dieser Maßnahmen nicht vermeiden lassen solltenlassen, werden wir legt die Bank vor einem Geschäfts- abschluss oder einer Beratung gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offen legenoffen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: Im Zusammenhang mit der Erbringung Bei dem Vertrieb von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen darf Wertpapieren erhält die Bank keine in der Regel Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewährenFondsgesellschaften und Wertpa- pieremissionshäusern. Hierzu gehören bestandsabhängige laufende Vertriebsprovisionen, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sindvon Fondsgesellschaften aus den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren an die Bank gezahlt werden, es sei dennsowie Vertriebsprovisionen, die Zuwendung ist darauf ausgelegtvon Wertpapieremissionshäusern vor allem in Form von Platzierungsprovisionen geleistet werden. Darüber hinaus vereinnahmt die Bank Ausgabeaufschläge, soweit sie beim Verkauf von Investmentanteilen oder anderen Wertpapieren erhoben werden. Zuwendungen legt die Qualität der für den Bank ihren Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbesserngegenüber offen. Die Zuwendung darf der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- leistung im Interesse des Einnahmen aus Zuwendungen und sonstigen Anrei- zen verwendet die Bank dazu, ihren Kunden nicht entgegenstehen. Diese Vorgabe wird seitens der DAB umgesetzt, insbesondere legen wir Zuwendungen unseren Kunden offen. Soweit Zahlungen und Zuwendungen verein- nahmt werden, dienen diese der Bereitstellung effizienter effiziente und qualitativ hochwertiger hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu Vermeidung und Management von Interessenkonflikten Finanzinstrumenten zur Verfügung stellenzu stellen und einen Zugang zu einer breiten Palette an Finanz- instrumenten zu ermöglichen. Gleichzeitig wird auf diesem Wege der Aufwand für die Beratung gedeckt, die die Kun- den der Commerzbank in Anspruch nehmen oder jederzeit in Anspruch nehmen können. Hierbei werden den Kunden der Bank im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stets dieje- nigen Finanzinstrumente empfohlen, die für sie geeignet sind. Dies schließt nicht aus, dass durch interne vertriebssteuernde Maßnahmen unter jederzeitiger Beachtung der individuellen Eignung für den jeweiligen Kunden bestimmte Produkte be- vorzugt empfohlen werden. Dazu zählen zum einen konzern- eigene Produkte und zum anderen Produkte ausgewählter Partner. So wählt die Bank im Rahmen der Anlageberatung zu Immobilienfonds und Zertifikaten ihre Empfehlungen vor allem aus konzerneigenen Produkten aus. Bei der Anlagebe- ratung zu Investmentfonds wählt die Bank ihre Empfehlungen vor allem aus der breiten Angebotspalette des präferierten Kooperationspartners Allianz Global Investors Kapitalanlage- gesellschaft mbH aus. Daneben bietet die Bank auch Produkte ausgewählter und qualifizierter anderer Vertriebspartner an.

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Samples: cbportal.commerzbank.com