Anschaffungsvereinbarung Musterklauseln

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren im Ausland ausführt, oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Trade Republic schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn (1) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt oder (2) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die ebase schafft Fondsanteile im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Fondsan- teilen im Ausland ausführt, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Fondsanteilen aus- führt, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherwei- se aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Finanzinstrumente im Ausland an, wenn sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Finanzinstrumenten im Ausland ausführt oder sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes auslän- dische Finanzinstrumente verkauft, die im Inland weder börs- lich noch außerbörslich gehandelt werden, oder sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Finan- zinstrumenten ausführt oder dem Kunden ausländische Finanzinstrumente im Wege eines Festpreisgeschäftes ver- kauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehan- delt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die ebase schafft Investmentanteile im Ausland an, wenn sie als Kommissionärin Aufträge über den Kauf von in- oder ausländi- schen Investmentanteilen im Ausland ausführt.
Anschaffungsvereinbarung. Die ING schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren im Ausland ausführt oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt. Effektiv verwahrte Xxxxxxxxxxx schafft die ING nicht an. Sollten Wert- papiere am Erfüllungstag nur effektiv lieferbar oder eine Lieferung der Wertpapiere marktseitig insgesamt nicht möglich sein, behält sich die ING vor, die Transaktion zu stornieren.
Anschaffungsvereinbarung. Trade Republic schafft Wertpapiere außerhalb Deutschlands an, wenn (1) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren außerhalb Deutschlands ausführt oder (2) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt, die zwar in Deutschland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber außerhalb Deutschlands angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die Raisin Bank schafft bestimmte Arten von Wertpapieren im Ausland an. Darunter fallen insbesondere nicht-börslich gehandelte Investmentfonds. Dies findet statt, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die Sparkasse schafft Xxxxxxxxxxx im Ausland an, wenn – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpa- pieren im Ausland ausführt oder – sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäfts ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die S Broker AG & Co. KG schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapie- ren im Ausland ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpa- piere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren aus- führt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.