Common use of Informationen für die Anleger Clause in Contracts

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW ist die Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx). Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

Appears in 12 contracts

Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW ist die Web-Seite Internetseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx). Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite Internetseite des LAFV Liechtensteiner Liechtensteinischer Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des OGAW bzw. der eines jeden Teilfonds bzw. Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als im oben genannten Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: Prospectus and Trust Agreement

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW ist die Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx). Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds Teilfonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des OGAW bzw. der eines jeden Teilfonds bzw. Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des OGAW AIF ist die Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx)) sowie sonstige in den Fondsdokumenten genannte Medien. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Treuhandvertrages und des Anhangs A „Fonds im Überblick“ werden auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW AIF sowie sonstigen im Prospekt in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des OGAW bzw. der Anteilsklasse AIF werden an jedem Bewertungstag auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des OGAW AIF sowie sonstigen im Prospekt in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegebenbekanntgegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden ungeprüfte Halbjahresbericht wird den Anlegern am Sitz des AIFM und der Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

Appears in 1 contract

Samples: Treuhandvertrag