Common use of Informationen für die Anleger Clause in Contracts

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannte Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Fondsvertrages und des Anhangs A „Teilfonds im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF bzw. eines Teilfonds werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der allfällige Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz des AIFM und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Samples: www.scarabaeus.li, www.scarabaeus.li

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannte Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Fondsvertrages Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds AIF im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF bzw. eines Teilfonds einer jeden Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der allfällige Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz des AIFM und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Samples: Treuhandvertrag

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) ). Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) xxx.xxxxxxxxxx.xx sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannte genannten Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Fondsvertrages Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds AIF im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF bzw. eines Teilfonds werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der allfällige Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz des AIFM und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt. Durchführung der Änderung oder unverzüglich nach Eintreten einer ungeplanten Änderung schriftlich mit. Soweit der AIF zulassungspflichtig ist, bedürfen der Treuhandvertrag und jede seiner Änderungen zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Genehmigung durch die FMA.

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Samples: Treuhandvertrag

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) ). Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) xxx.xxxxxxxxxx.xx sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannte genannten Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Fondsvertrages Treuhandvertrages und des Anhangs A „Teilfonds AIF im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF bzw. eines Teilfonds einer jeden Anteilsklasse werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der allfällige Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz des AIFM und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt. Zwei Monate nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlicht der AIFM einen ungeprüften Halbjahresbericht, sofern erforderlich. Es können zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.

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Samples: Treuhandvertrag

Informationen für die Anleger. Publikationsorgan des AIF ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannte Medien veröffentlicht. Sämtliche Mitteilungen an die Anleger, auch über die Änderungen des Fondsvertrages und des Anhangs A „Teilfonds AIF im Überblick“ werden auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und Datenträgern veröffentlicht. Der Nettoinventarwert sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile des AIF bzw. eines Teilfonds werden an jedem Bewertungstag auf der Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF und zusätzlich auf der Webseite des AIFM (xxx.xxxxxxxxxx.xx) sowie sonstigen in den Fondsdokumenten genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, Email oder Vergleichbares) bekannt gegeben. Der von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresbericht und der allfällige Halbjahresbericht, der nicht geprüft sein muss, werden den Anlegern am Sitz des AIFM und Verwahrstelle kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Samples: www.scarabaeus.li