Common use of Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Clause in Contracts

Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag • im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder • außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er den online ausgefüllten und elektronisch (z. B. durch Eingabe einer TAN oder Drücken des entsprechenden Buttons) autorisierten Vertrag online an die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank den Vertrag ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Kontoeröffnung, Zusendung der Bank- oder Kreditkarte, Zurverfügungstellung von elektronischen Zugangs- und Sicherungsmedien, Einbindung von Fremdbankkonten im Online- Banking etc.) annimmt.

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Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag • im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder • außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er den online ausgefüllten und elektronisch (z. B. durch Eingabe einer TAN oder Drücken des entsprechenden Buttons) autorisierten Vertrag online an die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank den Vertrag ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Kontoeröffnung, Zusendung der Bank- oder Kreditkarte, Zurverfügungstellung von elektronischen Zugangs- und Sicherungsmedien, Einbindung von Fremdbankkonten im Online- Online-Banking etc.) annimmt.

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Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag • im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder • außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden Xxxxxx und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er den online ausgefüllten und elektronisch (z. B. durch Eingabe einer TAN oder Drücken des entsprechenden Buttons) autorisierten Vertrag online an die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank den Vertrag ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Kontoeröffnung, Zusendung der Bank- oder Kreditkarte, Zurverfügungstellung von elektronischen Zugangs- und Sicherungsmedien, Einbindung von Fremdbankkonten im Online- Banking etc.) annimmt.

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Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag • im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder • außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er den online ausgefüllten und elektronisch (z. B. durch Eingabe einer TAN oder Drücken des entsprechenden Buttons) autorisierten Vertrag online an die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank den Vertrag ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Kontoeröffnung, Zusendung der Bank- oder Kreditkarte, Zurverfügungstellung von elektronischen Zugangs- und Sicherungsmedien, Einbindung von Fremdbankkonten im Online- Online-Banking etc.) annimmtAnnimmt.

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Informationen über die Besonderheiten bei Fernabsatz- und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Für den Fall, dass der Vertrag - im Fernabsatz, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, oder - außerhalb von Geschäftsräumen, d. h. die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen der Bank geschlossen bzw. der Kunde hat sein Angebot bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb von Geschäftsräumen abgegeben oder der Vertrag wurde in den Geschäftsräumen der Bank geschlossen, der Kunde wurde jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Kunden und der Bank persönlich und individuell angesprochen, geschlossen wird, gilt ergänzend Folgendes: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht. Im elektronischen Geschäftsverkehr gibt der Kunde gegenüber der Bank ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags ab, indem er den online ausgefüllten und elektronisch (z. B. durch Eingabe einer TAN oder Drücken des entsprechenden Buttons) autorisierten Vertrag online an die Bank übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank den Vertrag ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Kontoeröffnung, Zusendung der Bank- oder Kreditkarte, Zurverfügungstellung von elektronischen Zugangs- und Sicherungsmedien, Einbindung von Fremdbankkonten im Online- Online-Banking etc.) annimmt.

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