Zahlung/Erfüllung Musterklauseln

Zahlung/Erfüllung. Der Anlagebetrag ist vom Kunden auf das maxTagesgeldkonto einzuzahlen und wird mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die Zinsen werden zum 31.12. jeden Jahres ermittelt und dem maxTagesgeldkonto gutgeschrieben.
Zahlung/Erfüllung. Die Abschlussgebühr wird mit Abschluss des Bausparvertrages fällig, dem Bausparkonto belastet und mit eingehenden Sparzahlungen des Kunden verrechnet. Einzelheiten siehe § 1 Abs. 3 ABB Tarif FuchsImmo Plus 01. Das Jahresentgelt in Höhe bis zu 36 ¤ jährlich wird jeweils zu Jahresbe- ginn – im ersten Vertragsjahr anteilig bei Vertragsbeginn – dem Bau- sparkonto belastet. Im Jahr der letzten Belastung erfolgt eine anteilige Rückvergütung. Einzelheiten siehe § 17 Abs. 1 ABB Tarif FuchsImmo Plus 01. Die Erhöhungsgebühr wird im Fall einer Erhöhung der Bausparsumme mit Abschluss der Erhöhungsvereinbarung fällig und dem Bauspar- konto belastet. Einzelheiten siehe § 13 Abs. 5 ABB Tarif FuchsImmo Plus 01. Seitens des Kunden wird der Bausparvertrag durch regelmäßige Spar- beiträge und ggf. Sonderzahlungen bespart. Die Höhe der regelmäßi- gen Sparbeiträge ist in § 2 sowie der Tabelle im Anhang der ebenfalls ausgehändigten ABB Tarif FuchsImmo Plus 01 dargestellt. Die Einzah- lung der regelmäßigen Sparbeiträge und Sonderzahlungen erfolgt mit- tels SEPA-Basis-Lastschrift oder mittels Banküberweisung zu den mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsterminen. Eingehende Sparbei- träge/Sonderzahlungen werden dem Bausparkonto des Kunden gutge- schrieben. Hinweis: Die Bausparkasse behält sich das Recht vor, Zahlungen, die den Regelsparbeitrag übersteigen abzulehnen (§ 2 Abs. 2 ABB Tarif FuchsImmo Plus 01). Die in § 3 der ebenfalls ausgehändigten ABB Xxxxx XxxxxXxxx Plus 01 dargestellten Guthabenzinsen auf das Bausparguthaben werden dem Bausparkonto jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Mit der Zuteilung des Bausparvertrages stellt die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG dem Kunden sein Bausparguthaben und das Bau- spardarlehen bereit. Nähere Einzelheiten zur Zuteilung des Bauspar- vertrages finden Sie in § 4 der ABB Tarif FuchsImmo Plus 01. Das Bausparguthaben wird im Rahmen der Zuteilung vollständig auf ein vom Kunden hierfür benanntes Konto ausgezahlt. Der Kunde kann nach Erfüllung der Darlehensvoraussetzungen über das Bauspardarle- hen verfügen. Nähere Einzelheiten zu den Darlehensvoraussetzungen sind in § 7 der ABB Tarif FuchsImmo Plus 01 geregelt.
Zahlung/Erfüllung. Der Bausparvertrag sieht die Zahlung eines Regelsparbeitrages vor. Der Regelsparbeitrag beträgt 3 ‰ der Bausparsumme. Das Bausparguthaben wird entspre- chend der Angaben im beigefügten Produktinformationsblatt unter der Rubrik „Verzinsung (Sparphase)“ verzinst. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben je- weils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Das nach Zuteilung ggf. abgeschlossene Bauspardarlehen wird erfüllt, indem die BKM die Darlehensvaluta an den Bausparer auszahlt und dieser die tariflich vereinbarten monatlichen Zins- und Tilgungsraten erbringt.
Zahlung/Erfüllung. Der Anlagebetrag ist vom Kunden auf das maxFestgeldkonto einzuzahlen und wird mit einem festen Zinssatz verzinst. Bei einem Anlagezeitraum ab zwei Jahren werden die Zinsen zum 31.12. jeden Jahres ermittelt und auf das vom Kunden angegebene Referenz- konto ausgezahlt. Bei einem Anlagezeitraum von weniger als zwei Jahren werden die Zinsen bei Ablauf ermittelt und dem maxFestgeldkonto gutgeschrieben. Zum Ende der Laufzeit macht die BKM ein Angebot zur weiteren Geldanlage. Der Kunde kann das Angebot annehmen oder die Auszahlung des Anlagebetrages nebst Zinsen beantragen.
Zahlung/Erfüllung. Der Anlagebetrag ist vom Kunden auf das maxSparbriefkonto einzuzahlen und wird mit einem festen Zinssatz verzinst. Xxxxxx und Zinseszinsen während der Laufzeit werden vom Nennwert zurückgerechnet, so dass nur der abgezinste Betrag zu zahlen ist. Zum Ende der Laufzeit macht die BKM ein Angebot zur weiteren Geldanlage. Der Kunde kann das Angebot annehmen oder die Auszahlung des Anlagebetrages nebst Zinsen beantragen.
Zahlung/Erfüllung. Der Anlagebetrag ist vom Kunden auf das maxPluszinskonto einzuzahlen und wird mit jährlich steigenden Zinsen (Zinsstaffel) verzinst. Die Zinsen werden jährlich zum Jahrestag der Geldanlage berechnet und auf das vom Kunden angegebene Referenzkonto ausgezahlt. Zum Ende der Laufzeit macht die BKM ein Angebot zur weiteren Geldanlage. Der Kunde kann das Angebot annehmen oder die Auszahlung des Anlagebetrages nebst Zinsen beantragen.
Zahlung/Erfüllung. Einzelheiten zu Zahlung und Erfüllung sind in den §§ 3, 10 und 21 ff. der Allgemeinen Bedingungen für Kapitalanlagen (ABK) geregelt. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefüg- ten Produktinformationsblatt, insbesondere unter der Rubrik „Verzinsung des Guthabens“.

Related to Zahlung/Erfüllung

  • Zahlung 5.1 Die Höhe und Fälligkeit des einmaligen und/oder laufenden Nutzungsent- gelts ist einzelvertraglich zu vereinbaren, ebenso wie eine allfällige Wertsi- cherung. 5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln. 5.3 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 5.4 Zahlungen sind netto, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Zusammen- hang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Dis- kontspesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. 5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzu- rechnen. Eingeräumte Rabatte, Boni oder sonstige Nachlässe sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber bedingt. 5.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 5.7 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Auf- tragnehmer – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – unbescha- det seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsge- schäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fällig-keit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, so- fern der Auftragnehmer nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zwei-mali- gem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Voraus- kassa erfüllen. In jedem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, vorprozessuale Kosten, ins- besondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

  • Rückzahlung Rückzahlung bei Endfälligkeit. Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 15. Oktober 2013 (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen.

  • Bezahlung 1. Sofern im Vertrag bzw. den ergänzenden Bestimmungen keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb 14 Tagen nach Anfang der Bedenkzeit, oder falls keine Bedenkzeit festgelegt wurde, innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist an dem Tag an, nachdem der Verbraucher vom Unternehmer die Bestätigung des Empfangs der Angebotsannahme erhalten hat. 2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat. 3. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Fehler in Zahlungsangaben zu melden. 4. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, hat dieser, nachdem er vom Unternehmer über seinen Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde und dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachzukommen und die Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist dennoch nicht erfolgt, über den fälligen Betrag zudem die gesetzlichen Zinsen zu zahlen und ist der Unternehmer dazu berechtigt, ihm die anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15% über die fälligen Beträge bis € 2.500,--; 10% über die nächsten € 2.500,-- und 5% über der nächsten € 5.000,--. Die Mindestkosten betragen € 40,--. Es steht dem Unternehmer zu, zugunsten des Verbrauchers andere Beträge und Prozentsätze zu verwenden.

  • Auszahlung Da die Bank über keine eigenen Geldautomaten verfügt, kann die Erfüllung der Auszahlungsverpflichtung im Rahmen des Verrechnungskontos durch Vornahme einer Überweisung auf ein anderes Konto (bei Referenzkonten auf ein anderes Konto des Kontoinhabers) erfolgen.

  • Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.

  • Vorauszahlung 5.1. Der Lieferant kann vom Kunden eine monatliche Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist, wenn der Kunde innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder in sonstigen begründe- ten Fällen. Bei Verlangen einer Vorauszahlung sind dem Kunden Beginn, Höhe und die Voraussetzungen für ihren Wegfall mitzutei- len. Die Vorauszahlung ist frühestens zum Lieferbeginn fällig. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden entspricht den für einen Zeit- raum von bis zu zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen. Sie wird für den Vorauszahlungszeitraum aus dem durchschnittlichen Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. – sollte kein vorhergehender Abrech- nungszeitraum bestehen – aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis ermittelt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüg- lich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuent- richten. 5.2. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben.

  • Zahlungsfrist Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.

  • Preise, Zahlung Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den IB zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Xxxx veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben und Steuern. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Xxxx bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Der IB ist jedoch auch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Xxxx zu verlangen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder soweit angeboten mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen. Im Falle von Kostenübernahmen durch Dritte, die grundsätzlich schriftlich vorliegen müssen, werden die Kosten am Ende des Monats / am Ende des Aufenthaltes dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Diese sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der IB ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir zusätzlich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Kostenträger kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IB aufrechnen oder mindern. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöht sich der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, angehoben werden. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen in der Art des Zimmers, der Aufenthaltsdauer oder der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung wünscht und der IB zustimmt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages entfällt nur für den Fall, dass der Xxxx eine begründete und berechtigte Beschwerde vorbringt und dieser nicht abgeholfen werden kann (im IB existiert hierfür ein zertifiziertes Beschwerde Verfahren nach EFQM-Richtlinien).

  • Beitragsrückzahlung Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

  • Zahlungsweise Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.