Common use of Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Clause in Contracts

Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages. Information über das Zustandekommen des Depotkontovertrags bzw. der Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Depotkontovertrages ab, indem er das ausgefüllte und unter- zeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung des DAB Depotkontos an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Bei bestehenden Depotkontover- trägen gibt der Kunde gegenüber der Bank ein Angebot auf Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte in den Depotkontovertrag spätestens ab, indem er der Bank erstmalig einen Auftrag zum Erwerb von Edelmetallen erteilt. Der Depotkontovertrag bzw. die Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte in den Depotkontovertrag kommt zustande, wenn die Bank nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Die Sonderbedingungen für Edelmetallge- schäfte verpflichten die Bank nicht zum Abschluss von Edelmetallgeschäften. Die Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften kommen durch Angebot des Kunden und Annahme der Bank zustande. Die Bank sendet dem Kunden nach Abschluss eine Bestätigung zu, in der die Inhalte des Geschäftes enthalten sind.

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Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages. Information über das Zustandekommen des Depotkontovertrags bzw. der Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Depotkontovertrages ab, indem er das ausgefüllte und unter- zeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung des DAB Depotkontos an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Bei bestehenden Depotkontover- trägen Depotkonto- verträgen gibt der Kunde gegenüber der Bank ein Angebot auf Einbeziehung Einbezie- hung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte in den Depotkontovertrag Depotkon- tovertrag spätestens ab, indem er der Bank erstmalig einen Auftrag zum Erwerb von Edelmetallen erteilt. Der Depotkontovertrag bzw. die Einbeziehung Einbezie- hung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte in den Depotkontovertrag Depotkonto- vertrag kommt zustande, wenn die Bank nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Die Sonderbedingungen für Edelmetallge- schäfte verpflichten die Bank nicht zum Abschluss von Edelmetallgeschäften. Die Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften kommen durch Angebot des Kunden und Annahme der Bank zustande. Die Bank sendet dem Kunden nach Abschluss eine Bestätigung zu, in der die Inhalte des Geschäftes enthalten sind.

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Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages. Information über das Zustandekommen des Depotkontovertrags bzw. der Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz: . Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Depotkontovertrages ab, indem er das ausgefüllte und unter- zeichnete unterzeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung des DAB Depotkontos an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Bei bestehenden Depotkontover- trägen Depotkontoverträgen gibt der Kunde gegenüber der Bank ein Angebot auf Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte Edel­ metallgeschäfte in den Depotkontovertrag spätestens ab, indem er der Bank erstmalig einen Auftrag zum Erwerb von Edelmetallen erteilt. Der Depotkontovertrag bzw. die Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte in den Depotkontovertrag kommt zustande, wenn die Bank nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Die Sonderbedingungen für Edelmetallge- schäfte Edelmetallgeschäfte verpflichten die Bank nicht zum Abschluss von Edelmetallgeschäften. Die Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften kommen durch Angebot des Kunden und Annahme der Bank zustande. Die Bank sendet dem Kunden nach Abschluss eine Bestätigung zu, in der die Inhalte des Geschäftes enthalten sind.

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Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages. Information über das Zustandekommen des Depotkontovertrags bzw. der Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz: Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Depotkontovertrages ab, indem er das ausgefüllte und unter- zeichnete unterzeichnete Formular für den Antrag auf Eröffnung des DAB Depotkontos an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Bei bestehenden Depotkontover- trägen Depotkontoverträgen gibt der Kunde gegenüber der Bank ein Angebot auf Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte in den Depotkontovertrag spätestens ab, indem er der Bank erstmalig einen Auftrag zum Erwerb von Edelmetallen erteilt. Der Depotkontovertrag bzw. die Einbeziehung der Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte in den Depotkontovertrag kommt zustande, wenn die Bank nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Die Sonderbedingungen für Edelmetallge- schäfte verpflichten die Bank nicht zum Abschluss von Edelmetallgeschäften. Die Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften kommen durch Angebot des Kunden und Annahme der Bank zustande. Die Bank sendet dem Kunden nach Abschluss eine Bestätigung zu, in der die Inhalte des Geschäftes enthalten sind.

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