Informationsangebot Musterklauseln

Informationsangebot. Aus dem politischen Raum erhält die BIM eine Reihe von Anfragen zu energie- und umweltrelevanten Themen, sodass hier regelmäßig Bericht erstattet wird. Dabei geht es beispielweise um Anfragen aus den Senatsverwaltungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien oder aus dem Abgeordnetenhaus, wie z.B. der Enquete Kommission „Neue Energien für Berlin“. Die Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung am 30. Januar 2009 wurde von einer Pressekonferenz begleitet. Dazu hatte die BIM in das Rote Rathaus geladen und gleich zu Beginn der Veranstaltung den 200. Energieausweis am Haupteingang des Rathauses feierlich enthüllt. Seitdem publizieret die BIM intern und extern verschiedene Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Klimaschutzvereinbarung stehen. Hierzu werden unterschiedliche Kanäle genutzt. Die MitarbeiterInnen werden in erster Linie durch den vierteljährlichen Newsletter und auf dem alljährlichen Mitarbeitertag über energie- und umweltrelevante Themen oder Projekte informiert. Im Newsletter wurde u.a. über die fachgerechte Mülltrennung, den Nutzen und den Umgang mit der Einzelraumtemperaturregelung, das Umweltmanagementsystem und über Umweltthemen, die im Zusammenhang mit der täglichen Arbeit der MitarbeiterInnen stehen, berichtet. Der Mitarbeitertag im Jahr 2014 hat sich vor allem dem Thema Nachhaltigkeit und Umwelt gewidmet. Besonders seit Einführung des Umweltmanagementsystems werden die MitarbeiterInnen noch stärker sensibilisiert und angehalten, ihre eigenen Verhaltensweisen zu überprüfen. Auch im Jahr 2015 hat sich das Team Energie- und Umweltmanagement mit diversen Themen im Rahmen des Mitarbeitertages präsentiert. Für die externe Kommunikation werden vor allem Pressemitteilungen, der jährliche Geschäftsbericht, der externe Newsletter und Veranstaltungen mit Partnern von NetzwerkE und Berliner ImpulsE bzw. der Berliner Energieagentur genutzt. So unterstützt und organisiert die BIM zum Beispiel Führungen im Rahmen der Aktionswoche „Berlin spart Energie“. Im externen Newsletter wird über diese Veranstaltungen, die Energiesparpartnerschaften, den Einsatz regenerativer Energien und energieeffiziente Sanierungen im Immobilienbestand des SILB berichtet. Einige Pressemitteilungen widmen sich ebenfalls diesen Themen. So werden Informationen veröffentlicht, die im Rahmen der o.g. Zusammenarbeiten entstehen, beispielsweise geschehen im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen oder mit der Einführung der Einzelraumtemperaturregelung in ausgewählten Lie...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.