Informationspflicht des Kunden Musterklauseln

Informationspflicht des Kunden. Der Kunde hat den Lieferanten rechtzeitig auf be- sondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie von Bedeutung sind.
Informationspflicht des Kunden. 7.1 Der Kunde hat uns spätestens bei Auftragserteilung auf besondere technische Voraussetzungen, sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
Informationspflicht des Kunden. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Personaldienstleister, die für die Zuordnung des Kundenbetriebs zu einer zuschlags- pflichtigen Branche, sowie die zur Ermittlung des dort fälligen Branchenzuschlags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, den Personaldienstleister über Vereinbarungen im Kundenbetrieb i. S. x. Xxxxxx 5.7 zu informieren, die Leistungen für die Mitarbeiter vorsehen. Solche Besserstellungs- vereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag niederzulegen. Die vorgenannten Angaben sind auf dem in der Anlage zu den AÜB befindlichen Auskunftsbogen zu tätigen und haben wahrheits- und ordnungsgemäß zu erfolgen. Dem Xxxxxx ist bewusst, dass eine wahrheitswidrige Auskunft empfindliche Rechtsfolgen für den Perso- naldienstleister haben kann. Sollte dies unterbleiben, kann der Personaldienstleister trotz bestehenden Arbeitneh- merüberlassungsvertrages die Überlassung von Mitarbeitern an den Kunden aussetzen. Das Recht des Personal- dienstleisters bei Verstößen gegen die Informationspflichten seine Leistungen zu verweigern, entsteht unabhängig von einem etwaigen Haftungsanspruch des Personaldienstleisters gemäß Ziffer 8.4.
Informationspflicht des Kunden. 14.1 Der Auftraggeber hat zmb rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen, sowie auf die ge- setzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, so- weit diese für das Projekt von Bedeutung sind.
Informationspflicht des Kunden. 12 Der Kunde hat Sintratec rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie von Bedeutung sind. C Client’s Duty of Information 12 The client must draw Sintratec’s attention onto special technical requirements as well as legal, official and other regulations applicable at the place of destination in time if they are of particular importance.
Informationspflicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, NEXUS über alle Schäden unverzüglich und umfassend nach Kenntnis zu unterrichten. Insbesondere in Fällen der Inanspruchnahme des Kunden durch Dritte wird der Kunde NEXUS unverzüglich und umfassend informieren und NEXUS die Möglichkeit einräumen, auf die Schadensentwicklung Einfluss zu nehmen.
Informationspflicht des Kunden. 6.1 Solange nicht sämtliche gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis (insbesondere etwaige Zahlungsverpflichtungen aus einer Schlussrechnung gemäß Ziffer 5.2) erfüllt sind, sind Sie verpflichtet,
Informationspflicht des Kunden. Die Bank ist darauf angewiesen, immer über aktuelle Kundeninformationen zu verfügen. Der Kunde ist daher verpflichtet, der Bank allfällige Änderungen zu seiner Person, seinen Bevollmächtigten, seinen Kontrollinhabern sowie seinen an den Vermögenswerten wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere Name, effektive Wohn- sitz-adresse, Zustelladresse, Nationalität, Steuerstatus) unverzüglich, wahrheitsgetreu und schriftlich mitzuteilen. Verstösst der Kunde gegen diese Pflicht, so hat er allfäl- lige Kosten für die Nachforschungen sowie den weiteren Schaden, welcher der Bank entsteht, zu tragen.
Informationspflicht des Kunden. Die Bank ist darauf angewiesen, immer über aktuelle Kundenin- formationen zu verfügen. Der Kunde ist daher verpflichtet, der Bank allfällige Änderungen zu seiner Person, seinen Bevoll- mächtigten, seinen Kontrollinhabern sowie seinen an den Ver- mögenswerten wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere Name, effektive Wohnsitzadresse, Zustelladresse, Nationalität, Steuer- status) unverzüglich, wahrheitsgetreu und schriftlich mitzuteilen. Verstösst der Kunde gegen diese Pflicht, so hat er allfällige Kos- ten für die Nachforschungen sowie den weiteren Schaden, wel- cher der Bank entsteht, zu tragen. Kontaktiert der Kunde die Bank via E-Mail oder gibt er der Bank seine E-Mail-Adresse bekannt, erklärt er sich einverstanden, dass die Bank ihn ebenfalls via E-Mail kontaktieren kann.
Informationspflicht des Kunden. Der Kunde wird Creditreform über Zahlungen des Schuldners, die Forderung betreffende Korrespondenz und weitere Vorkommnisse wie zum Beispiel Warenretouren o. a. sofort infor- mieren.