Informationsrecht. 1 Die Arbeitnehmervertretung hat Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Infor- mation über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis Voraussetzung für eine ord- nungsgemässe Erfüllung ihrer Aufgaben ist.
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Samples: Landesgesamtarbeitsvertrag (Lgav) Für Das Schweizerische Schlosser , Metallbau , Landmaschinen ,, www.plk-gebaeudetechnik.ch, service-cct.ch