Common use of Informationsrecht Clause in Contracts

Informationsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, sich jederzeit, nach Vorankündigung, über den Xxxxxxxx der Leistungen zu informieren. Hierzu ist der Auftraggeber jederzeit wäh- rend der üblichen Geschäftszeiten berechtigt, die Räumlichkeiten des Auftragnehmers aufzusuchen, und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Rege- lungen zu überprüfen. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer die Pflicht, dem Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen schriftlich über seine bisherige Tätigkeit und erzielten Ergebnisse zu informieren. Wenn in der Einzelbestellung nebst Leistungsbeschreibung keine Regelung bezüglich der Zeitpunkte getroffen wurde, gilt für diese Informati- onspflicht ein Zeitabstand von einem Monat.

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Informationsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, sich jederzeit, nach Vorankündigung, über den Xxxxxxxx der Leistungen zu informieren. Hierzu ist der Auftraggeber jederzeit wäh- rend der üblichen Geschäftszeiten berechtigt, die Räumlichkeiten des Auftragnehmers aufzusuchen, und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Rege- lungen zu überprüfen. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer die Pflicht, dem den Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen schriftlich über seine bisherige Tätigkeit und erzielten Ergebnisse zu informieren. Wenn in der Einzelbestellung nebst Leistungsbeschreibung keine Regelung bezüglich der Zeitpunkte getroffen wurde, gilt für diese Informati- onspflicht ein Zeitabstand von einem Monat.

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Informationsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, sich jederzeit, nach Vorankündigung, über den Xxxxxxxx der Leistungen zu informieren. Hierzu ist der Auftraggeber jederzeit wäh- rend während der üblichen Geschäftszeiten berechtigt, die Räumlichkeiten des Auftragnehmers Auftragneh- mers aufzusuchen, und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Rege- lungen Regelungen zu überprüfen. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer die Pflicht, dem Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen schriftlich über seine sei- ne bisherige Tätigkeit und erzielten Ergebnisse zu informieren. Wenn in der Einzelbestellung nebst Leistungsbeschreibung keine Regelung bezüglich der Zeitpunkte getroffen wurde, gilt für diese Informati- onspflicht Informationspflicht ein Zeitabstand von einem MonatMo- nat.

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Informationsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, sich jederzeit, nach Vorankündigung, über den Xxxxxxxx der Leistungen Leis- tungen zu informieren. Hierzu ist der Auftraggeber jederzeit wäh- rend während der üblichen Geschäftszeiten Geschäftszei- ten berechtigt, die Räumlichkeiten des Auftragnehmers aufzusuchen, und die Einhaltung der einschlägigen ein- schlägigen Vorschriften und Rege- lungen Regelungen zu überprüfen. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer die Pflicht, dem den Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen schriftlich Zeitab- ständen ausdrücklich, unter Einhaltung der in diesen Bedingungen vorgesehene Formvorschriften über seine bisherige Tätigkeit und erzielten Ergebnisse zu informieren. Wenn in der Einzelbestellung Einzelbestel- lung nebst Leistungsbeschreibung keine Regelung bezüglich der Zeitpunkte getroffen wurde, gilt für diese Informati- onspflicht Informationspflicht ein Zeitabstand von einem Monat.

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Informationsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, sich jederzeit, nach Vorankündigung, über den Xxxxxxxx der Leistungen zu informieren. Hierzu ist der Auftraggeber jederzeit wäh- rend während der üblichen Geschäftszeiten berechtigt, die Räumlichkeiten des Auftragnehmers Auftragneh- mers aufzusuchen, und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Rege- lungen Regelungen zu überprüfen. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer die Pflicht, dem den Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen schriftlich über seine sei- ne bisherige Tätigkeit und erzielten Ergebnisse zu informieren. Wenn in der Einzelbestellung nebst Leistungsbeschreibung keine Regelung bezüglich der Zeitpunkte getroffen wurde, gilt für diese Informati- onspflicht Informationspflicht ein Zeitabstand von einem MonatMo- nat.

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