Inhalt und Gestaltung des Angebotes Musterklauseln

Inhalt und Gestaltung des Angebotes. Für die Erstellung und Einreichung der Angebote sind die von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Formulare/Vordrucke oder vorformulierten Erklärungen (insgesamt „Formulare“ genannt) zu verwenden. Soweit ein solches Formular bereitgestellt wurde, ist vom Bieter keine selbstgefertigte Erklärung einzureichen, andernfalls versichert der Bieter mit Angebotsabgabe, dass die selbstgefertigte Erklärung dem Formular entspricht. Sofern die Abgabe des Leistungsverzeichnisses mit dem Angebot verlangt ist und darin Bieterangaben (z.B. Preise) zu machen sind, ist die Erstellung und Einreichung einer vom Bieter selbst gefertigten Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses zulässig. Die Struktur und die Gliederung des Leistungsverzeichnisses, insbesondere etwaige Ordnungsziffern, sind beizubehalten. Die von der Bundesnetzagentur vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses bleibt allein verbindlich. Alle Eintragungen des Bieters in seinem Angebot (einschließlich etwaiger Änderungen dieser Eintragungen) müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Durch eine ausgefallene, aufwändige Gestaltung des Angebots entsteht kein Vorteil. Die in den Vergabeunterlagen (z.B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Leistungsbeschreibung, Fragenkatalog) angelegte Struktur soll im Angebot möglichst eingehalten werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen (s. auch Ziffer B.2 zur Bezeichnung der elektronisch eingereichten Dokumente). Zu allen im Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung an den Bieter gestellten Fragen werden ausführliche, konkrete und unmissverständliche Aussagen des Bieters an der geforderten Stelle im Angebot erwartet. Verweise auf Literatur, Broschüren oder ähnliche Unterlagen dürfen nur als ergänzende Informationen und nicht als Ersatz der geforderten Erklärungen erfolgen. Die Anlagen zum Angebot (einschließlich etwaiger Muster, x. Xxxxxx B.5) sind im Angebotsformblatt eindeutig und vollständig zu bezeichnen (aufzulisten). Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich sein sollten, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen, andernfalls wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, von zusätzlichen Erläuterungen (etwa auch in einem Angebotsanschreiben) abzusehen; sofern Klärungs- oder Erläuterungsbedarf besteht, ist dieser bis zum Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist vor Angebo...

Related to Inhalt und Gestaltung des Angebotes

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.