Inhalt Der Angebote Musterklauseln

Inhalt Der Angebote. Alle Angebote müssen aus drei Teilen bestehen: • Das Preisangebot muss vom Zeichnungsberechtigten des Unternehmens bzw. der Einrichtung datiert und unterzeichnet sein. Der Preis ist in Euro unter Verwendung des Musters in Anhang 2 anzugeben. Dies gilt auch für Angebote aus Ländern, die nicht zur Eurozone gehören. Bei Angeboten aus diesen Ländern ist eine Preisanpassung wegen Wechselkursschwankungen nicht möglich. Den Wechselkurs legt der Bieter fest, und etwaige Wechselkursänderungen gehen zu seinen Lasten oder Gunsten. • Anzugeben ist ein Festpreis, der alle Kosten umfasst. • Eine Preisänderung ist nicht möglich. • Für den Vertrag sind Finanzmittel von maximal 1 000 000 EUR (eine Million Euro) veranschlagt. • Das Preisangebot muss vom Bieter oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. • Der Preis ist ohne Steuern und sonstige Abgaben, insbesondere ohne Mehrwertsteuer anzugeben, da die Gemeinschaften gemäß den Artikeln 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (ABl. L 152 vom 13. Juli 1967) hiervon befreit sind. Die Mitgliedstaaten nehmen aufgrund von Belegen nachträgliche Erstattungen an die Kommission vor oder gewähren ihr unmittelbare Befreiungen. Bei Ländern, die nach innerstaatlichem Recht eine Befreiung in Form von Rückerstattungen vorsehen, ist die Mehrwertsteuer getrennt aufzuführen. Im Zweifelsfall hat der Bieter mit den Behörden seines Staates zu klären, in welcher Form den Europäischen Gemeinschaften die Mehrwertsteuer-Befreiung gewährt wird. • Das Angebot muss ab dem Einreichungsschluss 12 Monate gültig sein.
Inhalt Der Angebote. Das Angebot muss folgende Dokumente enthalten. Die Nichtvorlage der aufgelisteten Angebotsbestand- teile kann – vorbehaltlich einer eventuellen Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV – zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. A1 Anschreiben A2 Kontaktdaten des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft A3 Erklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder (soweit zutreffend) A4 Erklärung von benannten Nachunternehmern oder Eignungsverleihern (soweit zutref- fend) A5 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (soweit zutreffend) A6 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.