Ergänzende Informationen Musterklauseln

Ergänzende Informationen. Punkt 3.2.2: Eine Aufstellung in den Räumen des Auftraggebers erfordert immer eine gesonderte detaillierte Prüfung der Gegebenheiten vor Ort. Ggfs. sind Bereitstellungsleistungen des Auftraggebers erforderlich, die dann in Punkt 3 dieses SLAs geregelt werden. • Punkt 3.3.1: Produktveränderungen zur Leistungsoptimierung oder Kostensenkung für den Auftraggeber werden unter Berücksichtigung der aktuell geltenden RZ Standards zwischen Produktverantwortlichem, Architektur und dem Auftraggeber abgestimmt
Ergänzende Informationen. Im Bereich der Inhalteförderung sind unbare Leistungen und nicht bezahlte Eigenleistungen keine förderbaren Kosten. Ergänzend zu den in den geltenden Richtlinien normierten nicht förderbaren Ausbildungen wird klargestellt, dass eindeutig abgrenzbare Ausbildungsmodule von mehrjährigen Uni- oder FH- Lehrgängen förderbar sind.
Ergänzende Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anwender mittels eines Hinweises darauf aufmerksam zu machen, dass sie ggf. ergänzende Informationen beziehen müssen, um sicher zu stellen, dass das über die Datenbank identifizierte Teil tatsächlich dem gesuchten Teil entspricht und für das betreffende Fahrzeug passt. Die Formulierung des Hinweises ist seitens TecAlliance nicht vorgegeben.
Ergänzende Informationen. ⮚ Verwandtschaftliche Beziehungen Es bestehen weder zwischen den Mitgliedern des Vorstands, noch zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder zwischen den Mitgliedern des Vorstands und Mitgliedern des Aufsichtsrats verwandtschaftliche Beziehungen.
Ergänzende Informationen. Der Kunden ist verpflichtet, auf Verlangen von DEGIRO alle ergänzenden Informationen zur Verfügung zu stellen, die DEGIRO für die Erbringung ihrer Dienstleistungen oder für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Regelwerk für notwendig erachtet.
Ergänzende Informationen. Die Bank wird die Umsetzung und Wirksamkeit der Ausführungsgrund­ sätze überwachen und überprüfen. Eine Überprüfung erfolgt jährlich oder wenn die Bank wesentliche Veränderungen erkennt, die eine An­ passung der Ausführungsgrundsätze erforderlich machen.
Ergänzende Informationen. Zwischen den oben genannten Personen bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen. Gegen keine der vorgenannten Personen wurden bisher oder während der letzten fünf Jahre vor der Erstellung des Prospekts Schuldsprüche hinsichtlich betrügerischer Straftaten verhängt. Fer- ner war keine der genannten Personen in den vergangenen fünf Jahren vor der Erstellung des Prospekts in einer ihrer ausgeübten und oben genannten Positionen als Mitglied eines Verwal- tungs-, Management- oder Aufsichtsorgans oder des oberen Managements eines Unternehmens in eine Insolvenz, eine Insolvenzverwaltung oder eine Liquidation involviert. Während der letzten fünf Jahre vor der Erstellung dieses Prospekts wurden gegen die vorgenann- ten Personen weder von gesetzlichen Behörden noch der Regulierungsbehörde (einschließlich etwaiger Berufsverbände) weder öffentliche Anschuldigungen erhoben noch Sanktionen verhängt. Keine dieser Personen wurde während der letzten fünf Jahre vor der Erstellung dieses Prospekts von einem Gericht hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Auf- sichtsorgans oder hinsichtlich der Tätigkeit in der Geschäftsführung oder im Management eines Emittenten als untauglich angesehen und auch nicht mit einem Berufsverbot belegt.
Ergänzende InformationenHauptgeschäftstätigkeit der Bank ist das Konsumentenkreditgeschäft.
Ergänzende Informationen. Einordnung von Eingeständnis und Leugnen einer Suchterkrankung im Stufenverfahren Beschäftigte/r räumt Suchterkrankung ein: Auch eine Abhängigkeitserkrankung, rechtfertigt keine dauerhaften oder wiederkehrenden arbeitsvertraglichen/dienstlicher Pflichtverletzungen. Da die langfristige Prognose des Krankheitsverlaufs ohne Therapie ungünstig ist, hat die/der Beschäftigte die Verpflichtung eine adäquate Behandlung einzuleiten. Handelt die/der Beschäftigte nicht dement- sprechend, drohen ihr/ihm personalrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Ergänzende Informationen. Für weitergehende Informationen zu der im Zusammenhang mit der Verschmelzung erfolgenden Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GxP AG wird auf den Bericht der Paccard AG, Frankfurt am Main, als Hauptaktionärin der GxP AG, Berlin, über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GxP AG auf die Paccard AG sowie die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vom verwiesen. [Unterschriftenseiten folgen.] 10223575709-v3 - 41 - 41-41005364 GxP German Properties AG RuppEnergy GmbH (in liquidation)