Inhouse-Seminare Musterklauseln

Inhouse-Seminare. 1. Auf Wunsch führt MAN Academy Seminare in den Räumlichkeiten des Kundes (Inhouse-Seminare) durch. Inhouse-Seminare bedürfen der einzelvertraglichen Regelung mit MAN Academy. 2. Hierfür gelten gleichfalls vorliegende Teilnahmebedingungen, soweit nicht nachstehend in Abs. 3 bis 6 oder im Einzelfall für solche Seminare besondere Bedingungen vereinbart werden. 3. Bei Inhouse-Seminaren werden die zusätzlich anfallenden Reise-, Hotelkosten und gesetzlichen Spesen des Trainers/Referenten und die Kosten für entsprechende Räumlichkeiten und benötigtes Equipment dem Kunde berechnet, bzw. durch den Kunde gestellt oder bezahlt. 4. Die Gebühren für Inhouse-Seminare gelten für die seminarspezifisch optimale -vor Seminarbeginn von den Vertragsparteien konkret festgelegte -Teilnehmerzahl. Für jeden weiteren Teilnehmer wird ein vor Seminarbeginn von den Vertragsparteien vereinbarter Aufschlag berechnet. 5. Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Teilnehmer in Hotels oder Bildungsstätten sind vom Kunde zu tragen. 6. Durch eine Absage von Seiten des Kunden bzw. Teilnehmers entstehende Kosten sind vom Kunde zu tragen.
Inhouse-Seminare. Verträge über Inhouse-Seminare und andere Veranstaltungen dem Sozialwerk St. Georg e.V. unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich Anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
Inhouse-Seminare. Die angegebenen Preise (auch Stornogebühren) beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart wurde.
Inhouse-Seminare. Die Kurskosten stellen wir Ihnen nach Durchführung des Seminars in Rechnung. Diese sind innerhalb von 14 Tagen auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns die Teilnahmebescheinigungen/Zertifikate für Ihre Mitarbeiter.
Inhouse-Seminare. 7.1 Für alle Veranstaltungen bei dem Auftraggeber im Hause (Inhouse) gilt, dass die Verantwortung für Raumgröße und Ausstattung beim Auftraggeber liegt. 7.2 Die vereinbarte maximale Mitarbeiteranzahl je nach Veranstaltungsart darf nicht überschritten werden. 7.3 Mitarbeiter welche während der Inhouse Seminare erkranken, haben keinen Rechtsanspruch auf Wiederholung und Abschluss der Maßnahme. Sie können jedoch in Absprache und bei entsprechenden Möglichkeiten an anderen ähnlichen Veranstaltungen des Auftragnehmers andernorts nachholen.
Inhouse-Seminare. Für Inhouse-Seminare gelten bezüglich Anmeldung, Termin und Seminarzeiten sowie Preis gesonderte Bedingungen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart werden. Die Stornierungsfrist beträgt hier 6 Wochen. Sollten dem Auftragnehmer bereits vorher Kosten (z. B. nicht stornierbare Bahn- oder Flugkosten, Entwicklungskosten o. ä. bzw. innerhalb der 6-Wochenfrist höhere Kosten als 50% durch die Stornierung entstehen, ist er berechtigt, diese mit Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl gegenüber der im Angebot genannten ist nur in Absprache mit DIALOG möglich. Seminarzeiten / Übernachtung Seminarbeginn ist 9.00 Uhr, Ende zwischen 16.00 und 17.00 Uhr. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. DIALOG WEITERBILDUNG vermittelt auf Wunsch eine Übernachtung. Kosten für An- und Abreise, Übernachtung sowie evtl. anfallende Stornierungskosten liegen in der Verantwortung des Seminarteilnehmers.
Inhouse-Seminare. Für Inhouse-Seminare gelten bezüglich Anmeldung, Termin und Seminarzeiten, Preis und Stornierungsfristen gesonderte Bedingungen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart werden. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl gegenüber der im Angebot genannten ist nur in Absprache mit DIALOG möglich.
Inhouse-Seminare a) Die Schulungstermine können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. b) Bei einer Stornierung der Buchung innerhalb von 30 Tagen bis 7 Tage vor Schulungsbeginn verfallen 50% der Gebühren. Bis dahin angefallene Kosten, insbesondere Spesen oder Personalkosten sind zusätzlich zu erstatten. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Schulungsbeginns nicht mitgezählt. c) Bei Stornierung des Inhouse-Seminars weniger als 7 Tage vor Schulungsbeginn verfallen die vollen Gebühren ohne Anzug. Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind, insbesondere angefallene Spesen und/oder Personalkosten, werden gesondert berechnet. Entgelte für die Teilnahme an den Schulungen sind in Euro zu entrichten und 14 Tage nach erfolgreicher Anmeldung zur Zahlung fällig [einer Mahnung bedarf es nicht]. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszins aus dem jeweils offen stehenden Betrag berechnet. 5.1. Alle Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet sie in irgendeiner Weise zu verwerten. So sind die geschäftlich-kommerzielle und private Verwertung der Schulungsunterlagen, insbesondere jegliche Weitergabe an Dritte, oder sonstige Vervielfältigungen oder Veränderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht erlaubt. 5.2. Die Teilnehmer des ELNEC – Palliative Care Kurs Deutschland haben die Erlaubnis, die Schulungsmaterialien im Rahmen ihrer Arbeit in ihren Institutionen/ Einrichtungen und zu Schulungszwecken zu vervielfältigen und zu modifizieren. Dazu zählen die Vortragsfolien, Fallstudien und das unterstützende Lehrmaterial. Der Einsatz der Lehrmaterialien des ELNEC – Palliative Care Kurses Deutschland ist durch geschulte ELNEC – Palliative Care Kurs Teilnehmer im unentgeltlichen Gebrauch gestattet. Jeglicher Einsatz in anderen Kontexten bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Veranstalters. Das Lehrmaterial darf nicht veröffentlicht und nicht elektronisch verbreitet werden. 5.3. Ein Verstoß gegen das Nutzungsverbot stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar, das als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann und Schadensersatzansprüche nach sich zieht. 6.1. Für durch den Veranstalter verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet dieser nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz unmittelbarer Schäden bes...

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  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Veranstalter Veranstalter und Vertragspartner ist Xxxxxx Xxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Xxxxxx Xxx Yoga“).

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Dokumente-Ordner Die Bank richtet für den Anleger im geschützten Bereich der Webseite einen Ordner mit der Bezeichnung „Dokumente“ ein. Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass die Bereitstellung von zum Beispiel Abrechnungen der USB in Bezug auf die Einzeltransaktionen, Depotauszüge, allgemeinen Anlegerinfor- mationen und rechtsgeschäftliche Erklärungen die den Geschäftsverkehr mit der USB oder der Bank betreffen (im Folgenden: Informationen), in diesem Ordner erfolgt und ein zusätzlicher Ausweis der Einzeltransaktionen im Quartalsreporting insoweit unterbleibt. Die Nutzung des Dokumente-Ordners erfolgt nur über den geschützten Bereich der Webseite.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Mindestlohn Der Lieferant verpflichtet sich 25.1. den zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen und gesetzlichen Mindestlohn an seine Mitarbeiter und, soweit im Einzelfall erforderlich, Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 MiLoG zu bezahlen und dies auf unsere Anforderung hin durch Testat eines zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichteten sachverständigen Dritten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) nachzuweisen, 25.2. sicherzustellen und sich jeweils vertraglich von seinen Vertragspartnern bestätigen und im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass auch diese und deren weitere Nachunternehmer ihren Mitarbeitern bei Beschäftigung im Inland (hierzu gehören auch Transit-, Wechsel- und Kabotage-Verkehre) jedenfalls den zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen und gesetzlichen Mindestlohn und, soweit im Einzelfall erforderlich, Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 MiLoG bezahlen, 25.3. sämtliche Anzeige- und Dokumentationspflichten nach dem MiLoG zu erfüllen, 25.4. sämtliche zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen nach dem MiLoG erforderlichen Unterlagen mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren und bei unserem berechtigten Interesse einem unabhängigen, zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichteten sachverständigen Dritten zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung der o. g. Bedingungen jederzeit vorzulegen und zugänglich zu machen, 25.5. bei etwaigen Verstößen gegen die zuvor bezeichneten Verpflichtungen uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt auch für sämtliche Sanktionen, Bußgelder oder sonstige Maßnahmen oder Ansprüche, die von Behörden oder sonstigen Organisationen wegen etwaiger Verstöße des Lieferanten oder von ihm eingesetzter Subunternehmer gegen das MiLoG geltend gemacht werden. Von der Freistellungspflicht umfasst sind auch sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung auf unserer Seite anfallen. 25.6. Ferner verpflichtet sich der Lieferant für jeden Fall der Verletzung seiner nach dem MiLoG oder dieser Vereinbarung bestehenden Pflichten, die zu einer Inanspruchnahme unsererseits führen, zur Zahlung einer Vertragsstrafe an uns in Höhe von 5.000,00 €. 25.7. Wir sind berechtigt, bei erheblichen Verstößen des Lieferanten gegen die in dieser Vereinbarung geregelten Verpflichtungen den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Aufträge anderweitig zu vergeben. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.

  • Präambel Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.