Inkasso oder Ankauf. Z 77. Das Inkasso der Einzugspapiere (siehe Z 76) erfolgt auf Grund eines Inkassoauftrages, wobei das Kreditinstitut zur Annahme dieses Inkassoauftrages nicht verpflichtet ist. Ein Ankauf (Diskontierung) der Einzugspapiere durch das Kreditinstitut ist gesondert zu vereinbaren.
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Inkasso oder Ankauf. Z 77. Das Inkasso der Einzugspapiere (siehe Z 76) vorstehend angesprochenen Einzugspa- piere erfolgt auf Grund aufgrund eines InkassoauftragesInkassoauftrags, wobei das Kreditinstitut Kredi- tinstitut zur Annahme dieses Inkassoauftrages nicht verpflichtet ist. Ein Ankauf (Diskontierung) der Einzugspapiere durch das Kreditinstitut ist gesondert zu vereinbaren.
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Inkasso oder Ankauf. Z 77. Das Inkasso der Einzugspapiere (siehe Z 76) erfolgt auf Grund eines Inkassoauftrages, wobei das Kreditinstitut zur Annahme dieses Inkassoauftrages nicht verpflichtet ist. Ein Ankauf (Diskontierung) der Einzugspapiere durch das Kreditinstitut ist gesondert zu vereinbaren.Ein
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Inkasso oder Ankauf. Z 77. Das Inkasso der vorstehend angesprochenen Einzugspapiere (siehe Z 76) erfolgt auf Grund aufgrund eines InkassoauftragesInkassoauftrags, wobei das Kreditinstitut zur Annahme dieses Inkassoauftrages nicht verpflichtet ist. Ein Ankauf (Diskontierung) der Einzugspapiere durch das Kreditinstitut ist gesondert zu vereinbaren.
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