Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages Musterklauseln

Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages. 11.1 Der Vertrag tritt mit der Erteilung des Auftrages gemäss Ziffer 3 in Kraft und läuft bis zur Auftragserledigung oder zum Endtermin, welcher in einer Vereinbarung, Auftragserteilung oder einem Vertrag festgehalten wurde. Falls ein Vertrag auf unbestimmte Dauer festgelegt wurde, kann er von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, jeweils auf das Ende eines Monats, schriftlich gekündigt werden. 11.2 Tritt der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer zurück, so schuldet er APTOMET die effektiven Kosten, auch wenn die Leistungen nicht vollständig erbracht worden sind. 11.3 APTOMET kann den Vertrag nach schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos auflösen.
Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages. 6.1. Inkrafttreten. I. Der Vertrag beginnt in der Regel mit der Annahme der schriftlichen Bestellung einer Dienstleistung durch die Hoi Internet AG. Im Falle einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag mit der Bestätigung der Hoi Internet AG. Die Hoi Internet AG behält sich vor, den Vertragsabschluss von dem Erlag einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Erfolgt die Inanspruchnahme der Leistungen der Hoi Internet AG durch den Kunden vor diesem Datum, so tritt der Vertrag mit dem Datum der ersten Leistungsinanspruchnahme in Kraft. II. Die Hoi Internet AG ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten, wie Lichtbildausweise und Wohnsitznachweis vom Kunden zu fordern, die zur Beurteilung der Bonität erforderlichen Angaben einzuholen bzw. abzuverlangen und den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu überprüfen. Weiters hat der Kunde auf Verlangen der Hoi Internet AG eine Zustellanschrift sowie eine Zahlstelle im Inland, eine Kreditkartenverbindung oder eine Bankverbindung bekannt zu geben. Gibt der Kunde der Hoi Internet AG eine Zahlstelle bekannt, berührt dies nicht die Stellung des Kunden selber als Vertragspartner und seine Verpflichtung zur Bezahlung der Entgelte. III. Die Hoi Internet AG ist nicht verpflichtet, ein Vertragsverhältnis mit einer Person zu begründen, die minderjährig ist oder die für die rechtliche Verbindlichkeit dieses Vertragsverhältnisses die Einwilligung des Sachwalters benötigt, wenn die Zustimmung und Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters oder die Einwilligung eines Sachwalters nicht vorliegt. Wird die Identität, die Rechts- und Geschäftsfähigkeit oder die Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis nicht zweifelsfrei nachgewiesen oder wird keine Zustellanschrift oder keine Zahlstelle im Inland, dem europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bekannt gegeben oder liegen die in diesen AGB genannten Gründe, welche die Erbringung von Leistungen entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig machen vor, so ist die Hoi Internet AG ebenfalls berechtigt, kein Vertragsverhältnis zu begründen. IV. Weiters ist die Hoi Internet AG nicht verpflichtet, ein Vertragsverhältnis mit einem Kunden zu begründen, welcher gegenüber der Hoi Internet AG mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist oder bei dem zuvor ein Vertragsverhältnis wegen Verletzung wesentlicher vertra...
Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages. 1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er ist auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sen. Der erste Sponsoringbeitrag ist am ersten auf die Vertragsunterzeichnung folgenden Fälligkeitstag geschuldet. 2 Der Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gekündigt werden. Mit der Kündi- gung erlischt der Vertrag mit Wirkung ab dem auf den Kündigungszeitpunkt folgenden Ka- lenderjahr.
Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages 

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  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Dauer und Ende des Vertrages 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.