Inanspruchnahme der Leistungen Musterklauseln

Inanspruchnahme der Leistungen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist die Kenntnisnahme des Versicherten von seinen vertraglichen Pflichten hinsichtlich der Beitragszahlung. Die Leistungen werden über die von SANITAS bestim mte Leistungserbringenden Gesellschaft erbracht. Der Versicherte muss sich so bald wie möglich nach Kenntnisnahme der Krankenhauseinweisung, Krankschreibung oder des Versterbens unter der Nummer 902 747 767 telefonisch mit dieser Gesellschaft in Verbindung setzen.
Inanspruchnahme der Leistungen. Der vorliegende Zusatzkrankenschutz ergänzt den Krankenversicherungsvertrag des Versicherten und ist nur in Verbindung mit selbigem gültig. Für alle Leistungen dieses Zusatzkrankenschutzes gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für das Recht auf Inanspruchnahme aller in dieser Reisezusatzversicherung enthaltenen Versicherungsleistungen ist die Erfüllung des Versicherten seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Versicherer. Die Leistungen werden über die mit Europ Assistance vereinbarten Mittel erbracht. Daher muss unter der auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgeführten Nummer diese Einrichtung angerufen werden, damit sie diese für den Versicherten völlig kostenfrei abwickeln kann, soweit sie abgedeckt sind. Bei einem lebenswichtigen Notfall sucht der Versicherte das nächste Krankenhaus auf und teilt dies Europ Assistance spätestens 7 Tage nach der Aufnahme mit. K r a n k e n h a u s t a g e g e l d - versicherung Im Rahmen der im Versicherungsvertrag festgelegten Schadensgrenzen und Bedingungen übernimmt SANITAS nach Zahlung der entsprechenden Prämie durch den Versicherungsnehmer die Zahlung einer Entschädigung für jeden Tag Krankenhaus- oder Klinikaufenthalt, wenn der Versicherte infolge einer während der Laufzeit dieser Versicherung erworbenen und von dieser abgedeckten Erkrankung bzw. eines entsprechenden Unfalls in ein Krankenhaus aus einem der folgenden Grunde für seine ordnungsgemäße medizinische oder chirurgische Behandlung für mindestens 24 Stunden eingewiesen werden muss:
Inanspruchnahme der Leistungen. Vor Beginn der Nutzung von Identitäts-Schutz müssen Sie sich online registrieren. Anschließend können Sie sich in Ihrem persönlichen Identitäts-Schutz Account einloggen und die Leistungen wie beschrieben nutzen. Zur telefonischen Auftragsannahme im Service- Center müssen Sie sich als Identitäts-Schutz Kunde durch Nennung Ihrer hinterlegten Daten (u.a. Identitäts-Schutz Xxxxxxxxxxxx, eMail Adresse) legitimieren. Ohne korrekte Legitimation wird Tenerity im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit keine Aufträge annehmen. Die Tenerity im Rahmen von Identitäts-Schutz von Ihnen übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer Sorgfalt bearbeitet. Muss die Auftragsausführung aufgrund von Unklarheiten, z.B. nicht vollständig ausgefüllter Anträge, zurückgestellt werden, werden Sie hierüber unverzüglich telefonisch oder in Textform informiert. Tenerity behält sich in diesem Fall die Einholung einer schriftlichen Bestätigung vor Auftragsausführung vor.
Inanspruchnahme der Leistungen. Zu telefonischen Anfragen im Service-Center müssen Sie sich als Berechtigter zur Nutzung des IDP Portals legitimieren, z.B. durch Nennung Ihrer Mitglieds-ID oder ggf. Ihrer Versicherungsscheinnum- mer. Ohne korrekte Legitimation wird Europ Assistance im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit keine Anfragen annehmen. Telefongespräche mit dem IDP-Service-Center können aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen werden verwendet, um die Anfragen der Kunden entsprechend bearbeiten zu können und um die Servicequalität des Service-Centers laufend zu überprüfen. Sie werden vor Beginn der Aufzeichnung auf diese hingewiesen. Eine Aufzeichnung unterbleibt, wenn Sie dieser nicht zustimmen.
Inanspruchnahme der Leistungen. 9.1.Die bezeichneten Leistungen können vom Auftraggeber jederzeit durch Anforderung in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der aproMa Digital in Anspruch genommen werden. 9.2.Der Auftraggeber kann von der aproMa Digital Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.aproMa Digital wird den Auftraggeber vor der Leistungserbringung darüber in Kenntnis setzen, wenn die angeforderte Zusatzleistung über das vereinbarte Stundenkontingent hinausgeht.
Inanspruchnahme der Leistungen. Die oben genannten Leistungen dienen der Absicherung einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung in der Seniorenwohnung. Der/die Mieter sind daher berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, alle angebotenen Dienste der Grundleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Höhe und die Fälligkeit des für die Grundleistung zu entrichtenden Entgelts kommt es daher nicht darauf an, in welchem Umfang eine tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt.
Inanspruchnahme der Leistungen. 10.1 Die in der Anlage 1 bezeichneten Leistungen kön- nen vom Auftraggeber jederzeit durch Anforderung in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Auftragnehmer in Anspruch genommen werden.‌

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.