Inkrafttreten des Vertrages Musterklauseln

Inkrafttreten des Vertrages. 2.1 Der Lizenznehmer erklärt sich durch Bestellung der Software mit den Vertragsbestimmungen einverstanden. Der Vertrag tritt bei Bestellung der Software in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrages. 2.1. Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrages. Der Vertrag erlangt erst nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien Gültigkeit.
Inkrafttreten des Vertrages. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr an Kinderwelt Hamburg e. V. gezahlt wurde.
Inkrafttreten des Vertrages. Der Vertrag tritt mit Wirkung v o m 4 ^ '. ^ ^ ^ . K r a f t . Xxxxxxx / P eenem u ndg;^^^ 201 4 Договор вступает в силу « » 2014 г. Харьков / Пеенемюнде np o e И M e H KG НаучїігЬіій й^нош цйон Н О -И С С Л едовател ьский центр зне'рго-накопительньїх технологий Пеенемюнде
Inkrafttreten des Vertrages. Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Inkrafttreten des Vertrages. Dieses Übereinkommen tritt mit dem Tag der gegenseitigen Unterzeichnung in Kraft. Es ersetzt alle bisher zwischen dem VERMITTLER und HÖHER bestehenden Courtagevereinbarungen.
Inkrafttreten des Vertrages. Leistungsbeschreibung
Inkrafttreten des Vertrages. Unsere Angebote sind, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichen, auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen stets unverbindlich und freibleibend. Der uns erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder Anlieferung der Ware in Kraft.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.