Insolvenz des Versicherers. Wird über das Vermögen des Versicherers das Insol- venzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsver- hältnis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse ge- genüber wirksam.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011
Insolvenz des Versicherers. Wird über das Vermögen des Versicherers das Insol- venzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsver- hältnis Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats Mo- nats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse ge- genüber Insol- venzmasse gegenüber wirksam.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Insolvenz des Versicherers. Wird über das Vermögen des Versicherers das Insol- venzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsver- hältnis Versicherungsverhält- nis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse ge- genüber gegen- über wirksam.
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Samples: Transport Insurance Agreement
Insolvenz des Versicherers. Wird über das Vermögen des Versicherers das Insol- venzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Versicherungsver- hältnis Versiche- rungsverhältnis mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse ge- genüber gegenüber wirksam.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008