Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. 3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bleiben die Bestimmungen über ausgeschlossene Gefahren und Schäden gemäß den Ziffern 2.4.1.1, 2.4.1.2, 2.4.1.4 bis 2.4.1.6 sowie 2.5 der DTV-Güter 2000/2011 unberührt.
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. Ergänzend zu Ziffer 2.4 und Ziffer 2.5 der DTV-Güter 2000/2011 können folgende Ausschlüsse optional ver- einbart werden:
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. 2.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. 3.1 Ausgeschlossen sind die Gefahren
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. In Ergänzung zu Ziff. 3 besteht kein Versicherungsschutz für Schäden durch 4.1 unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse einschließlich Windstärken über 4 Beaufort hinaus (ab 29 km/h Windgeschwindigkeit), Graupel und Hagel 4.2 gewöhnliche Abnutzung (wie z. B. Lack-, Kratz- und Schrammschäden) 4.3 nicht fachgerechtes Zusammen- oder Einbauen, durch unsachgemäße Reparaturen/Eingriffe nicht autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Gerätes 4.4 oder an Software oder Datenträgern, durch Computerviren, Programmierungs- oder Software- fehler 4.5 Leistungsverlust und sonstige innere Schäden an Batterien und Akkus 4.6 unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und reine Vermögensschäden, einschließlich Vertragsstrafen im gewerblichen Bereich 4.7 den Betrieb einer versicherten Drohne/eines versicherten Multicopters, obwohl dessen Repara- turbedürftigkeit oder Fluguntüchtigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt war oder hätte bekannt sein müssen 4.8 den Betrieb eines versicherten Flugobjektes außerhalb der vom Hersteller vorgeschriebenen wesentlichen Flugparameter, z. B. zu Windgeschwindigkeit, Radius, Flugzeit und Nutzlast 4.9 Verstöße gegen Gesetze und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften aller Art 4.10 Flüge und Einsätze in behördlicherseits gesperrten Lufträumen 4.11 das Abhandenkommen demontierbarer Kameras oder sonstiger abnehmbarer und nicht fest verbauter Zusatzausrüstung während des Flugbetriebs 4.12 den Einsatz eines Steuerers der versicherten Drohne/des versicherten Multicopters, der nicht über den vorgeschriebenen EU-Kompetenznachweis laut EU-Drohnenverordnung vom 01.01.2021 verfügt. Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz für Schäden 4.13 für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. nach Gewähr- leistungs- oder Garantiebestimmungen) 4.14 aus der Nichteinhaltung von Wartungs- und Pflegevorschriften des Herstellers 4.15 aus einer mangelhaften Verladeweise und/oder Verpackung bei Transporten 4.16 aus der Beteiligung an Wettbewerben und sonstigen Veranstaltungen, sofern deren Zweck oder Teilzweck darin besteht, eigene oder fremde Flugobjekte zu beschädigen oder zu zerstö- ren oder bei denen eine Beschädigung oder Zerstörung billigend in Kauf genommen wird 4.17 an selbst angefertigten Flugdrohnen, Anbaugeräten und Zubehör, an Bausätzen und sonstigen Eig...
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur gleichen Zeit oder in einer vom Schaden abweichenden Reihenfolge stattfinden, nicht auf
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. In Ergänzung zu den nicht versicherten Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden gemäß Teil A dieser Bedingungen sind ebenfalls ausgeschlossen
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. Kein Versicherungsschutz besteht:
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. Ausgeschlossen sind
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden. In Ergänzung zu 5.3 und 5.4 VB Transport sind ausgeschlossen: