Insolvenzverfahren. Das Vertragsunternehmen wird Elavon unverzüglich informieren, wenn ein Insolvenzverfahren, gerichtliches Umschuldungsverfahren oder ähnliches Verfahren (ob als Vor- oder Hauptverfahren) gegen das Vertragsunternehmen oder einen seiner beherrschenden Gesellschafter, unabhängig davon, ob das Vertragsunternehmen selbst oder ein Dritter einen entsprechenden Antrag gestellt hat, eingeleitet wird.
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Insolvenzverfahren. Das Vertragsunternehmen wird Elavon unverzüglich informieren, wenn ein Insolvenzverfahren, gerichtliches gericht- liches Umschuldungsverfahren oder ähnliches Verfahren (ob als Vor- oder Hauptverfahren) gegen das Vertragsunternehmen oder einen seiner beherrschenden Gesellschafter, unabhängig davon, ob das Vertragsunternehmen selbst oder ein Dritter einen entsprechenden Antrag gestellt hat, eingeleitet wird.
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