INSPEKTIONEN DURCH DEN KÄUFER Musterklauseln

INSPEKTIONEN DURCH DEN KÄUFER. Der KÄUFER kann auf eigene Kosten jederzeit und auch ohne vorherige Ankündigung selbst oder durch Beauftragte jede Inspektion am STANDORT über die ordnungsgemäße Durchführung des VERTRAGES durch den AUFTRAGNEHMER oder dessen Subunternehmer durchführen. Überwachungen, Inspektionen oder Kontrollen durch den KÄUFER erfolgen ohne Haftung durch den KÄUFER und mindern oder beeinflussen die Verpflichtungen des AUFTRAGNEHMERS nicht.
INSPEKTIONEN DURCH DEN KÄUFER. Der KÄUFER kann auf eigene Kosten und an ArbeitsTAGEN jegliche Inspektion in Bezug auf jeglichen VERTRAG entweder in den Werkstätten des AUFTRAGNEHMERS, IN DENEN DER Subunternehmer des AUFTRAGNEHMERS oder am STANDORT durchführen. Die Zeit, Dauer und Bedingungen solcher Inspektionen werden von den PARTEIEN festgelegt, so dass der Fortschritt der betreffenden Herstellungsprozesse nicht gestört oder unangemessen verzögert wird. Entdeckt der KÄUFER im Verlauf solcher Inspektionen Versäumnisse oder Mängel, dann kann der KÄUFER das WERK UND/ODER DIE AUSRÜSTUNGSGÜTER ganz oder teilweise ablehnen. Erscheint eine Ablehnung nicht gerechtfertigt oder notwendig, kann der KÄUFER dem AUFTRAGNEHMER jegliche Anmerkungen übergeben, die der KÄUFER für angemessen hält, um dafür zu sorgen, dass das WERK UND/ODER DIE AUSRÜSTUNGSGÜTER dem betreffenden VERTRAG entsprechen. Der AUFTRAGNEHMER beseitigt die genannten Versäumnisse und Mängel umgehend und ergreift jegliche angemessenen Korrekturmaßnahmen. Die Inspektion des WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER durch den KÄUFER bedeutet oder impliziert nicht die Abnahme des betreffenden WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER oder eines jeglichen Teiles davon durch den KÄUFER. Weiterhin bleibt der AUFTRAGNEHMER in jedem Fall voll haftbar und trägt alle mit dem WERK UND/ODER DEN AUSRÜSTUNGSGÜTERN verbundenen Risiken bis zu deren VORLÄUFIGER ABNAHME.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.