Installation. Sofern im Vertrag Installation vereinbart ist, besorgt BS PAYONE selbst oder durch einen von BS PAYONE verpflichte- ten Dienstleister die Installation von POS-Geräten, die der VP von BS PAYONE gemietet oder gekauft hat, einschließlich Inbetriebnahme und Erst-Einweisung vor Ort. Der genaue Zeitpunkt der Installation wird gesondert zwischen den Par- teien vereinbart. Kann der Service-Techniker von BS PAYONE bei der Installation vor Ort beim VP mehr als 15 Minuten aus Gründen nicht tätig werden, die der VP zu vertreten hat, trägt der VP die Kosten. Der VP hat dafür zu sorgen, dass auf seine Kosten an dem von ihm festgelegten Stellen die für den Betrieb des POS-Gerätes notwendigen Strom- und Telekom- munikations-/Datenanschlüsse funktionsfähig bereitgestellt und instandgehalten werden. Bei vom VP verschuldetem Nichteinhalten des Installations- /Service-Termins oder ungenügenden Installationsvoraus- setzungen trägt der VP die Kosten für weitere Anfahrten. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass der VP die POS- Terminalgeräte selbst auf eigene Kosten installiert BS PAYONE leistet dann lediglich Vorkonfiguration und Versand. Ist für die Inbetriebnahme der Einsatz eines Technikers von BS PAYONE erforderlich und vom VP bei BS PAYONE angefordert, trägt der VP die Kosten. Soweit der VP nach den vorstehenden Absätzen Kosten zu tra- gen hat, schließt dies effektive Fahr- und Materialkosten und den Zeitaufwand der Techniker zu einem Satz von EUR 75,00 pro angefangene 30 Minuten ein, soweit nicht ein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.
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Installation. Sofern im Vertrag Installation vereinbart ist, besorgt BS PAYONE selbst oder durch einen von BS PAYONE verpflichte- ten Dienstleister verpflichteten Dienstlei- ster die Installation von POS-Geräten, die der VP von BS PAYONE gemietet oder gekauft hat, einschließlich Inbetriebnahme und Erst-Einweisung vor Ort. Der genaue Zeitpunkt der Installation wird gesondert zwischen den Par- teien Parteien vereinbart. Kann der Service-Techniker von BS PAYONE bei der Installation vor Ort beim VP mehr als 15 Minuten aus Gründen nicht tätig werden, die der VP zu vertreten hat, trägt der VP die Kosten. Der VP hat dafür zu sorgen, dass auf seine Kosten an dem von ihm festgelegten fest- gelegten Stellen die für den Betrieb des POS-Gerätes notwendigen notwen- digen Strom- und Telekom- munikations-/Datenanschlüsse Telekommunikations-/Datenanschlüsse funktionsfähig bereitgestellt und instandgehalten werden. Bei vom VP verschuldetem Nichteinhalten des Installations- /Service-Termins oder ungenügenden Installationsvoraus- setzungen trägt der VP die Kosten für weitere Anfahrten. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass der VP die POS- Terminalgeräte selbst auf eigene Kosten installiert BS PAYONE leistet dann lediglich Vorkonfiguration und Versand. Ist für die Inbetriebnahme der Einsatz eines Technikers von BS PAYONE erforderlich und vom VP bei BS PAYONE angefordert, trägt der VP die Kosten. Soweit der VP nach den vorstehenden Absätzen Kosten zu tra- gen hat, schließt dies effektive Fahr- und Materialkosten und den Zeitaufwand der Techniker zu einem Satz von EUR 75,00 pro angefangene 30 Minuten ein, soweit nicht ein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.
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Installation. Sofern im Vertrag Installation vereinbart ist, besorgt BS PAYONE B+S selbst oder durch einen von BS PAYONE verpflichte- ten B+S verpflichteten Dienstleister die Installation von POS-Geräten, die der VP von BS PAYONE gemietet B+S gemie- tet oder gekauft hat, einschließlich Inbetriebnahme und Erst-Erst- Einweisung vor Ort. Der genaue Zeitpunkt der Installation wird gesondert zwischen den Par- teien Parteien vereinbart. Kann der Service-Techniker von BS PAYONE B+S bei der Installation vor Ort beim VP mehr als 15 Minuten aus Gründen nicht tätig werden, die der VP zu vertreten hat, trägt der VP die Kosten. Der VP hat dafür zu sorgen, dass auf seine Kosten an dem von ihm festgelegten fest- gelegten Stellen die für den Betrieb des POS-Gerätes notwendigen not- wendigen Strom- und Telekom- munikations-/Datenanschlüsse Telekommunikations-/Datenanschlüs- se funktionsfähig bereitgestellt und instandgehalten werden. Bei vom VP verschuldetem Nichteinhalten des Installations- /Service-Termins oder ungenügenden Installationsvoraus- setzungen trägt der VP die Kosten für weitere Anfahrten. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass der VP die POS- Terminalgeräte selbst auf eigene Kosten installiert BS PAYONE leistet B+S lei- stet dann lediglich Vorkonfiguration und Versand. Ist für die Inbetriebnahme der Einsatz eines Technikers von BS PAYONE erforderlich B+S erfor- derlich und vom VP bei BS PAYONE B+S angefordert, trägt der VP die Kosten. Soweit der VP nach den vorstehenden Absätzen Kosten zu tra- gen tragen hat, schließt dies effektive Fahr- und Materialkosten und den Zeitaufwand der Techniker zu einem Satz von EUR 75,00 pro angefangene 30 Minuten ein, soweit nicht ein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.
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