Installation and removal Musterklauseln

Installation and removal. If a stand is not occupied by 18:00 on the day preceding the event, the organizer shall be en- titled to convert the stand for other use, e.g. as a meeting point for visitors. The exhibitor shall be obliged in such cases to reimburse the organizer for corresponding customary and reasonable expenditures upon presentation of appropriate documentation. Stands may not be cleared prior to the end of the exhibi- tion. Violations of this provision are subject to a contract penalty equivalent to one-half of the specified stand rent.
Installation and removal. 1. If the lessor assumes responsibility for installation, and/or removal after the end of the contract term, special agreements have to be concluded in this regard.

Related to Installation and removal

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.