Installation und Schulung. Sunrise führt die Installation nur im Umfang aus, der im Lastenheft oder Bestellschein ausdrück- lich vereinbart wurde. Alle entsprechenden Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen, ins- besondere für jegliche Anpassungen der tech- nischen Umgebung aufseiten des Kunden sowie die Konfiguration der Schnittstellen, Datenmig- ration, Parametrisierung, Kundenschulung und damit zusammenhängende Aktivitäten.
Installation und Schulung. Die Einrichtung ist für die richtige Installation der gelieferten Hard- und Software anhand der von der GSDA zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst verantwortlich. Bei einer Auslagerung des EBIS-Systems in die GSDA-Cloud verpflichtet sich die GSDA, der Einrichtung immer die neueste Version des EBIS-Programms zur Verfügung zu stellen. Ferner ist die GSDA bei einer Auslagerung des EBIS-Systems für die Bereitstellung und Wartung der GSDA-Server zuständig. Vorort-Service, Schulungen und persönliche Einweisungen erfolgen nur auf Grund einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung (z.B. Installations-/Update- und Auswertungsservice) und sind getrennt zu vergüten (z.B. kostenpflichtige Online-Schulung).
Installation und Schulung. Sunrise UPC führt die Installation nur im Umfang aus, der im Lastenheft oder Bestellschein ausdrücklich vereinbart wurde. Alle entsprechenden Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen, insbesondere für jegliche Anpassungen der technischen Umgebung aufseiten des Kunden sowie die Konfiguration der Schnittstellen, Datenmigration, Parametrisierung, Kundenschulung und damit zusammenhängende Aktivitäten.
Installation und Schulung. (A) Für die Installation der Software verweist duveka auf die in der Anwenderdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Kunden vorhanden ist. Auf Wunsch des Kunden übernimmt duveka die Installa- tion der Software auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
(B) Einweisung und Schulung leistet duveka nach gesonderter Vereinbarung auf der Basis der jeweils anwendbaren Preislisten.
Installation und Schulung. Plan 1 Dienste
A. Der Kunde darf Produkte (einschließlich Software) installieren, die gemäß Anbieter nicht vom Anbieter selbst installiert werden müssen. Das Produkt (einschließlich Software und Teile), das vom Anbieter als vom Anbieter zu installieren gekennzeichnet ist („Vom Anbieter installierte Produkte“) darf nur vom Anbieter oder seinem autorisierten technischen Vertreter installiert werden. Der Anbieter installiert die vom Anbieter installierten Produkte in der vom Kunden bezeichneten Einrichtung, nachdem er alle damit verbundenen Zahlungen erhalten hat. Vor einer solchen Installation muss der Kunde auf seine Kosten alle erforderlichen Vorbereitungen am Standort für die Installation des Produkts oder von Teilen des Produkts treffen, wie in der entsprechenden Produktdokumentation angegeben und wie von den geltenden Gesetzen vorgeschrieben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, und muss danach alle anderen Hilfen, Dienstleistungen und Einrichtungen bereitstellen, die vom Anbieter (oder seinem autorisierten technischen Vertreter) angefordert werden, um eine solche Installation abzuschließen. Vor und während der Installation durch den Anbieter dürfen die vom Anbieter installierten Produkte nur in Anwesenheit und unter Aufsicht von autorisiertem technischen Personal des Anbieters gehandhabt, bedient, geöffnet, demontiert oder benutzt werden. Falls zutreffend und vom Anbieter verlangt, führt der Anbieter (oder sein bevollmächtigter technischer Vertreter) eine Standardprüfung der Produkte durch und legt dem Kunden nach Abschluss der erforderlichen Installation ein Installationszertifikat („COI“) vor. Das Produkt gilt als vom Kunden als installiert und in allen wesentlichen Aspekten mit der geltenden Produktdokumentation übereinstimmend angenommen, es sei denn, der Kunde teilt dem Anbieter innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Abschluss der Installation durch den Anbieter oder nach Übergabe einer COI für die Installation durch den Anbieter an den Kunden, je nachdem, was früher eintritt, eine Nichtübereinstimmung mit (unter Verwendung des dieser Anlage 1 als Anhang A beigefügten Formulars).
Installation und Schulung. 18.1. Für die Installation der Software verweist GLI Business Solutions auf die in der Anwenderdokumentation beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Kunden vorhanden ist. Auf Wunsch des Kunden übernimmt GLI Business Solutions die Installation der Software auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
18.2. Einweisung und Schulung leistet GLI Business Solutions nach gesonderter Vereinbarung auf der Basis der jeweils anwendbaren Preislisten.