INSTITUTIONELLER RAHMEN Musterklauseln

INSTITUTIONELLER RAHMEN. ARTIKEL 3
INSTITUTIONELLER RAHMEN. 1. Um dieser Anlage Wirksamkeit zu verleihen, werden Vertragsparteien der Regi- on, die betroffene Länder sind, wie folgt tätig:
INSTITUTIONELLER RAHMEN. (1) Von jeder Vertragspartei werden der institutionelle Rahmen und die Mechanismen geschaffen beziehungsweise beibehalten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des öffentlichen Beschaffungswesens und die Umsetzung der Grundsätze dieses Kapitels erforderlich sind.
INSTITUTIONELLER RAHMEN. Das Legalitätsprüfungssystem wird in den bestehenden institutionellen Rahmen des Forstwirtschaftsministeriums einge- bettet. Der institutionelle Aufbau ist so angelegt, dass die durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen bedingte neue Lage berücksichtigt wird, ohne neue Strukturen einrichten zu müssen. Im institutionellen Rahmen werden alle Strukturen und personellen, materiellen und finanziellen Mittel angegeben, die aufzubringen sind, um das Legalitätsprüfungssystem, das zur Erteilung von Legalitätszertifikaten und FLEGT-Genehmigungen führt, umzusetzen. Der institutionelle Rahmen wird in Anhang III-B beschrieben, der Bedarf in Anhang X.
INSTITUTIONELLER RAHMEN. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, dass der Gemischte Ausschuss, der mit dem Kooperationsabkommen EG- Zentralamerika von 1985 eingesetzt und mit dem Kooperationsrahmenabkommen von 1993 bestätigt wurde, bestehen bleibt.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.