Integriertes Hochwasserrisikomanagement Musterklauseln

Integriertes Hochwasserrisikomanagement. Im Umgang mit dem Hochwasserrisiko findet momentan ein zögerlicher, aber erforderlicher Paradigmenwechsel von der Schadensbegrenzung zur interdisziplinären Schadensvorbeu- gung statt, der durch die in Tabelle 1-1 angeführten Unterschiede zwischen dem bisherigen Sicherheitsdenken und dem neuen Risikodenken gekennzeichnet ist. /84/ Tabelle 1-1: Unterschiede zwischen Sicherheits- und Risikodenken /84/ Sicherheitsdenken Risikodenken zentrale Frage Wie können wir uns schützen? Welche Sicherheit zu welchem Preis? erfasste Ereignisse häufige häufige und seltene Stellenwert der Gefahren nicht bekannt bekannt, Bewertung berücksichtigt Maßnahmenplanung fachtechnisch interdisziplinär Vergleich von Maßnahmen kaum möglich Wirksamkeit vergleichbar erfasst, Akzeptanz berücksichtigt Steuerung des Mittelein- satzes sektorell aktiv, Prioritätensetzung aus Ge- samtschau Sicherheit für die heutige Generation, hoch in einzelnen Sektoren Solidarität mit künftigen Generatio- nen, ausgewogen für das Gesamt- system In /85/ wird der momentan stattfindende Paradigmenwechsel dahingehend beschrieben, dass das traditionelle Sicherheitsdenken international zunehmend von einer Risikokultur er- setzt wird. Diese Risikokultur stützt sich dabei auf drei Themenkomplexe. • Risikoanalyse: Was kann passieren? • Risikobewertung: Was darf nicht passieren? Welche Sicherheit für welchen Preis? • Risikoumgang: Wie kann mit dem Risiko bestmöglich umgegangen werden? Die systematische Erfassung, Analyse und Bewertung von Risiken und die daraus abzulei- tenden Aktivitäten zum Umgang mit Risiken bis hin zur Steuerung von Risiken werden in /84/ als Risikomanagement bezeichnet. Strategien zur Risikosteuerung sind u. a. Risikovermeidung, Risikoverminderung, Risikobe- grenzung, Risikoübertragung und Risikoakzeptanz. Nach /84/ haben die „Erfahrungen aus den letzten Hochwasserereignissen gezeigt, dass nur eine ganzheitliche Betrachtung des gesamten Hochwasserrisikokreislaufes und das ressort- und grenzübergreifende Handeln aller vom Hochwasser Betroffenen zu einer wirksamen Hochwasserrisikoverminderung, -begrenzung oder -vermeidung und damit zur Minimierung der Hochwasserschäden führen kann. Diesen äußerst vielschichtigen Vorgang bezeichnet man heute als integriertes Hoch- wasserrisikomanagement.“

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.