Common use of Intensität Clause in Contracts

Intensität. Sobald die Tätigkeit zu mehreren ausgeübt wird, findet eine Form von sozialer Kon- trolle statt, die die Gefahr eines Übergriffs während der Tätigkeit mindert (z. B. Lei- tung einer Kindergruppe im Team gegenüber einer alleinigen Leitung). Gleiches gilt dahingehend, ob die Tätigkeit in einem offenen oder in einem geschlossenen Kontext stattfindet – sowohl bezogen auf die Räumlichkeiten, ob diese von außen einsehbar (z.B. Schulhof, Open-Air-Veranstaltung, öffentlich zugängliche Halle, Spielefest) oder abgeschlossen, vor öffentlichen Einblicken geschützt sind (z.B. Übungsräume im kul- turellen Bereich, Wohnbereich von Kindern und Jugendlichen in Heimen), als auch auf die strukturelle Zusammensetzung bzw. Stabilität der Gruppe, ob diese sich re- gelmäßig ändert (z.B. offener Jugendtreff) oder konstant bleibt (z.B. Ferienfreizeit, Zeltlager). Ein besonderer Grad der Intensität kann bei einer Tätigkeit mit nur einem einzelnen Kind oder Jugendlichen entstehen (z.B. ehrenamtliche/r Betreuer/in, Nachhilfeunter- richt, Einzelpate/in, Musikunterricht eines einzelnen Kindes/Jugendlichen), während dieser bei einer Tätigkeit in einer Gruppe abgemildert ist (z.B. Leiter/in einer Jugend- gruppe oder eines Kinderchors). Je nach konkreter Art der Tätigkeit kann eine besondere Gefahren erhöhende Inten- sität bei der Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen entste- hen, wenn hierfür eine gewisse Intimität oder Wirken in der Privatsphäre des Kindes oder Jugendlichen erforderlich ist (z.B. Windeln wechseln, Begleitung beim Toiletten- gang, Unterstützung beim Ankleiden).

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Samples: Vereinbarung Gemäß § 72a SGB Viii, jugendfoerderung.lahn-dill-kreis.de, wetteraukreis.de

Intensität. Sobald die Tätigkeit zu mehreren ausgeübt wird, findet eine Form von sozialer Kon- trolle Kontrolle statt, die die Gefahr eines Übergriffs während der Tätigkeit mindert (z. B. Lei- tung Leitung einer Kindergruppe im Team gegenüber einer alleinigen Leitung). Gleiches gilt dahingehend, ob die Tätigkeit in einem offenen oder in einem geschlossenen Kontext stattfindet – sowohl bezogen auf die Räumlichkeiten, ob diese von außen einsehbar (z.B. Schulhof, Open-Air-Veranstaltung, öffentlich zugängliche Halle, Spielefest) oder abgeschlossen, vor öffentlichen Einblicken geschützt sind (z.B. Übungsräume im kul- turellen kulturellen Bereich, Wohnbereich von Kindern und Jugendlichen in Heimen), als auch auf die strukturelle Zusammensetzung bzw. Stabilität der Gruppe, ob diese sich re- gelmäßig regelmäßig ändert (z.B. offener Jugendtreff) oder konstant bleibt (z.B. Ferienfreizeit, Zeltlager). Ein besonderer Grad der Intensität kann bei einer Tätigkeit mit nur einem einzelnen Kind oder Jugendlichen entstehen (z.B. ehrenamtliche/r Betreuer/in, Nachhilfeunter- richtNachhilfeunterricht, Einzelpate/in, Musikunterricht eines einzelnen Kindes/Jugendlichen), während dieser bei einer Tätigkeit in einer Gruppe abgemildert ist (z.B. Leiter/in einer Jugend- gruppe Jugendgruppe oder eines Kinderchors). Je nach konkreter Art der Tätigkeit kann eine besondere Gefahren erhöhende Inten- sität Intensität bei der Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen entste- henentstehen, wenn hierfür eine gewisse Intimität oder Wirken in der Privatsphäre des Kindes oder Jugendlichen erforderlich ist (z.B. Windeln wechseln, Begleitung beim Toiletten- gangToilettengang, Unterstützung beim Ankleiden).

Appears in 2 contracts

Samples: wetteraukreis.de, wetteraukreis.de

Intensität. Sobald die Tätigkeit zu mehreren ausgeübt wird, findet eine Form von sozialer Kon- trolle statt, die die Gefahr eines Übergriffs während der Tätigkeit mindert (z. B. Lei- tung Leitung einer Kindergruppe im Team gegenüber einer alleinigen Leitung). Gleiches gilt dahingehenddahin- gehend, ob die Tätigkeit in einem offenen oder in einem geschlossenen Kontext stattfindet statt- findet – sowohl bezogen auf die Räumlichkeiten, ob diese von außen einsehbar (z.B. Schulhof, Open-Air-Veranstaltung, öffentlich zugängliche Halle, Spielefest) oder abgeschlossenabge- schlossen, vor öffentlichen Einblicken geschützt sind (z.B. Übungsräume im kul- turellen kulturellen Bereich, Wohnbereich von Kindern und Jugendlichen in Heimen), als auch auf die strukturelle Zusammensetzung bzw. Stabilität der Gruppe, ob diese sich re- gelmäßig regelmäßig ändert (z.B. offener Jugendtreff) oder konstant bleibt (z.B. Ferienfreizeit, Zeltlager). Ein besonderer Grad der Intensität kann bei einer Tätigkeit mit nur einem einzelnen Kind oder Jugendlichen entstehen (z.B. ehrenamtliche/r Betreuer/in, Nachhilfeunter- richt, Einzelpate/in, Musikunterricht eines einzelnen Kindes/Jugendlichen), während dieser bei einer Tätigkeit in einer Gruppe abgemildert ist (z.B. Leiter/in einer Jugend- gruppe oder eines Kinderchors). Je nach konkreter Art der Tätigkeit kann eine besondere Gefahren erhöhende Inten- sität Intensi- tät bei der Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen entste- henentstehen, wenn hierfür eine gewisse Intimität oder Wirken in der Privatsphäre des Kindes oder Jugendlichen erforderlich ist (z.B. Windeln wechseln, Begleitung beim Toiletten- gangToilettengang, Unterstützung beim Ankleiden).

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Samples: Vereinbarung Gemäß § 72a SGB Viii

Intensität. Sobald die Tätigkeit zu mehreren ausgeübt wird, findet eine Form von sozialer Kon- trolle Kontrolle statt, die die Gefahr eines Übergriffs während der Tätigkeit mindert (z. B. Lei- tung Leitung einer Kindergruppe Kindergrup- pe im Team gegenüber einer alleinigen Leitung). Gleiches gilt dahingehend, ob die Tätigkeit in einem offenen oder in einem geschlossenen Kontext stattfindet – sowohl bezogen auf die Räumlichkeiten, ob diese von außen einsehbar (z.B. Schulhof, Open-Air-Veranstaltung, öffentlich öf- fentlich zugängliche Halle, Spielefest) oder abgeschlossen, vor öffentlichen Einblicken geschützt ge- schützt sind (z.B. Übungsräume im kul- turellen kulturellen Bereich, Wohnbereich von Kindern und Jugendlichen Ju- gendlichen in Heimen), als auch auf die strukturelle Zusammensetzung bzw. Stabilität der Gruppe, ob diese sich re- gelmäßig regelmäßig ändert (z.B. offener Jugendtreff) oder konstant bleibt (z.B. Ferienfreizeit, Zeltlager). Ein besonderer Grad der Intensität kann bei einer Tätigkeit mit nur einem einzelnen Kind oder Jugendlichen entstehen (z.B. ehrenamtliche/r Betreuer/in, Nachhilfeunter- richtNachhilfeunterricht, Einzelpate/in, Musikunterricht eines einzelnen Kindes/Jugendlichen), während dieser bei einer Tätigkeit in einer Gruppe abgemildert ist (z.B. Leiter/in einer Jugend- gruppe Jugendgruppe oder eines Kinderchors). Je nach konkreter Art der Tätigkeit kann eine besondere Gefahren erhöhende Inten- sität Intensität bei der Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen entste- henentstehen, wenn hierfür eine gewisse Intimität oder Wirken in der Privatsphäre des Kindes oder Jugendlichen erforderlich erfor- derlich ist (z.B. Windeln wechseln, Begleitung beim Toiletten- gangToilettengang, Unterstützung beim AnkleidenAn- kleiden).

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Samples: www.hef-rof.de