Art Musterklauseln

Art. Die Tätigkeit muss der Art nach eine Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Bildung oder ein vergleichbarer Kontakt sein. Gemeinsames Merkmal ist hierbei der pädago- gische Kontext, in dem die Tätigkeit stattfinden muss. Das Bestehen eines Hierarchie- oder Machtverhältnisses erhöht das Abhängigkeits- verhältnis zwischen dem Neben-/Ehrenamtlichen und dem Kind oder Jugendlichen und kann damit das Gefährdungspotenzial deutlich erhöhen. Ein Hierarchie- oder Machtverhältnis kann beispielsweise durch eine steuernde, anlernende, fortbildende, Wissen vermittelnde oder pflegende Tätigkeit entstehen. Bei der Tätigkeit von Jugendlichen (14-18 Jahre) als Neben- oder Ehrenamtliche spielt die Bewertung der Altersdifferenz zu dem betreuten oder beaufsichtigten Kind bzw. Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Das Risiko, dass ein Hierarchie- oder Machtverhältnis oder eine besondere Vertrauenssituation entsteht, welche zu einem sexuellen Übergriff ausgenutzt oder missbraucht werden können, kann je nach Höhe der Altersdifferenz zu- bzw. abnehmen. Bei der Entscheidung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist auch zu berücksichtigen, ob die Kinder und Jugendlichen, zu denen über die Tätigkeit im Ein- zelnen Kontakt besteht, besondere Merkmale aufweisen (z.B. Kleinkindalter, eine Behinderung oder ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis).
Art. Es besteht zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis (z.B.: Besuch eines Konzertes im Jugendzentrum). Zwischen dem oder der Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Zwischen der oder dem Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis (z.B.: Kinderfreizeit mit Teamenden, die keine jungen Menschen mehr sind). Der Altersunterschied zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden ist hoch. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso weniger gegeben, wenn - die Teilnehmenden Jugendliche sind; - bei den Teilnehmenden keine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso eher gegeben, wenn - die Teilnehmenden Kinder sind; - bei den Teilnehmenden eine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt.
Art. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Art. II.7.1 wird wie folgt verstanden: Alle in der Vereinbarung enthaltenen personenbezogenen Daten werden von der NA gemäß den nationalen Bestimmungen verarbeitet. Alle, in den von der Kommission zur Verfügung gestellten IT Tools gespeicherte, personenbezogene Daten werden von der NA entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 45/20013 verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten durch den in Artikel I.6.1 genannten für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen dient einzig und allein Durchführung, Verwaltung und Überwachung der Vereinbarung oder zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, einschließlich ausgeführten Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen nach Maßgabe von Artikel II.27, unbeschadet der möglichen Übermittlung an Einrichtungen, die in Anwendung des Unionsrechts mit einer Überwachungs- oder Prüfungsaufgabe betraut sind. Dem Empfänger steht das Recht zu, ihre personenbezogenen Daten einzusehen und zu berichtigen. Zu diesem Zweck muss er alle Anfragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten an den in Artikel I.6.1 genannten für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen richten. Alle in der Vereinbarung enthaltenen personenbezogenen Daten werden von der Nationalen Agentur entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 verarbeitet. Der Empfänger darf sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.“
Art. II.23 (b) ist wie folgt zu verstehen: „(b) er auch innerhalb von 30 Tagen, nachdem er dazu schriftlich von der NA aufgefordert wurde, keinen derartigen Antrag einreicht.“
Art. Welche Art personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet werden, richtet sich ausschließlich am Zweck der Erfüllung der Dienstleistung. Dabei werden einzig jene Daten von Ihnen erhoben, die für die Erfüllung der angebotenen Dienstleistung angemessen und zweckmäßig sind.
Art. Es besteht zwischen Neben- und/oder Ehrenamtlichen und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis (z.B.: Besuch eines Konzertes im Jugendzentrum). Zwischen dem oder der Neben- und/oder Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Zwischen der oder dem Neben- und/oder Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis (z.B.: Kinderfreizeit mit Teamenden, die keine jungen Menschen mehr sind). Der Altersunterschied zwischen Neben- und/oder Ehrenamtlichen und Teilnehmenden ist hoch. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso weniger gegeben, wenn - die Teilnehmenden Jugendliche sind; - bei den Teilnehmenden keine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso eher gegeben, wenn - die Teilnehmenden Kinder sind; - bei den Teilnehmenden eine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt.

Related to Art

  • Dokumentation Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

  • Nachtarbeit Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)