Art Musterklauseln

Art. Die Tätigkeit muss der Art nach eine Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Bildung oder ein vergleichbarer Kontakt sein. Gemeinsames Merkmal ist hierbei der pädago- gische Kontext, in dem die Tätigkeit stattfinden muss. Das Bestehen eines Hierarchie- oder Machtverhältnisses erhöht das Abhängigkeits- verhältnis zwischen dem Neben-/Ehrenamtlichen und dem Kind oder Jugendlichen und kann damit das Gefährdungspotenzial deutlich erhöhen. Ein Hierarchie- oder Machtverhältnis kann beispielsweise durch eine steuernde, anlernende, fortbildende, Wissen vermittelnde oder pflegende Tätigkeit entstehen. Bei der Tätigkeit von Jugendlichen (14-18 Jahre) als Neben- oder Ehrenamtliche spielt die Bewertung der Altersdifferenz zu dem betreuten oder beaufsichtigten Kind bzw. Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Das Risiko, dass ein Hierarchie- oder Machtverhältnis oder eine besondere Vertrauenssituation entsteht, welche zu einem sexuellen Übergriff ausgenutzt oder missbraucht werden können, kann je nach Höhe der Altersdifferenz zu- bzw. abnehmen. Bei der Entscheidung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist auch zu berücksichtigen, ob die Kinder und Jugendlichen, zu denen über die Tätigkeit im Ein- zelnen Kontakt besteht, besondere Merkmale aufweisen (z.B. Kleinkindalter, eine Behinderung oder ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis).
Art. Es besteht zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis (z.B.: Besuch eines Konzertes im Jugendzentrum). Zwischen dem oder der Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Zwischen der oder dem Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis (z.B.: Kinderfreizeit mit Teamenden, die keine jungen Menschen mehr sind). Der Altersunterschied zwischen Ehrenamtlichen und Teilnehmenden ist hoch. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso weniger gegeben, wenn - die Teilnehmenden Jugendliche sind; - bei den Teilnehmenden keine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso eher gegeben, wenn - die Teilnehmenden Kinder sind; - bei den Teilnehmenden eine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt.
Art. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Art. Es besteht zwischen Neben- und/oder Ehrenamtlichen und Teilnehmenden keinerlei Machtverhältnis (z.B.: Besuch eines Konzertes im Jugendzentrum). Zwischen dem oder der Neben- und/oder Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht nur ein geringer Altersunterschied. Zwischen der oder dem Neben- und/oder Ehrenamtlichen und den Teilnehmenden besteht ein Machtverhältnis (z.B.: Kinderfreizeit mit Teamenden, die keine jungen Menschen mehr sind). Der Altersunterschied zwischen Neben- und/oder Ehrenamtlichen und Teilnehmenden ist hoch. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist nicht gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso weniger gegeben, wenn - die Teilnehmenden Jugendliche sind; - bei den Teilnehmenden keine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt. Ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ist gegeben. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist umso eher gegeben, wenn - die Teilnehmenden Kinder sind; - bei den Teilnehmenden eine Behinderung oder eine sonstige Beeinträchtigung vorliegt.
Art. Welche Art personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet werden, richtet sich ausschließlich am Zweck der Erfüllung der Dienstleistung. Dabei werden einzig jene Daten von Ihnen erhoben, die für die Erfüllung der angebotenen Dienstleistung angemessen und zweckmäßig sind.
Art. II.7.1 wird wie folgt verstanden: Alle in der Vereinbarung enthaltenen personenbezogenen Daten werden von der NA gemäß den nationalen Bestimmungen verarbeitet. Alle, in den von der Kommission zur Verfügung gestellten IT Tools gespeicherte, personenbezogene Daten werden von der NA entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 45/20013 verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten durch den in Artikel I.6.1 genannten für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen dient einzig und allein Durchführung, Verwaltung und Überwachung der Vereinbarung oder zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, einschließlich ausgeführten Kontrollen, Prüfungen und Untersuchungen nach Maßgabe von Artikel II.27, unbeschadet der möglichen Übermittlung an Einrichtungen, die in Anwendung des Unionsrechts mit einer Überwachungs- oder Prüfungsaufgabe betraut sind. Dem Empfänger steht das Recht zu, ihre personenbezogenen Daten einzusehen und zu berichtigen. Zu diesem Zweck muss er alle Anfragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten an den in Artikel I.6.1 genannten für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen richten. Alle in der Vereinbarung enthaltenen personenbezogenen Daten werden von der Nationalen Agentur entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 verarbeitet. Der Empfänger darf sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.“
Art. II.23 (b) ist wie folgt zu verstehen: „(b) er auch innerhalb von 30 Tagen, nachdem er dazu schriftlich von der NA aufgefordert wurde, keinen derartigen Antrag einreicht.“

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.