Interessenkonflikte. Bei der Verwaltung des Fonds können folgende Interessenkonflikte entstehen. Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer Unternehmen und Personen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Mandate, An- legern und Kunden der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander oder • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, umfassen insbesondere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft oder externen Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen zur Er- möglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter oder Mitarbeiter von Unternehmen, die von der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Geschäften zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios bzw. Geschäften zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen und/oder Individualportfolios • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Interessenkonflikte. Bei der Verwaltung des Fonds können folgende Interessenkonflikte entstehen. Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung Geschäftsleitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer Unternehmen und Personen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Insourcing- Mandate, An- legern Anlegern und Kunden der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander oder • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, umfassen insbesondereinsbeson- dere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft oder externen Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen Dienst- leistungen zur Er- möglichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter Ge- schäftsleiter oder Mitarbeiter von Unternehmen, die von der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Geschäften zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios Individualportfolios bzw. Geschäften zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen In- vestmentvermögen und/oder Individualportfolios • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Interessenkonflikte. Bei der Verwaltung des Fonds können folgende Interessenkonflikte entstehen. Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung Ge- schäftsleitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer Unternehmen und PersonenPerso- nen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Mandate, An- legern Anlegern und Kunden der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander oder • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, umfassen insbesondere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft oder externen Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen zur Er- möglichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter oder o- der Mitarbeiter von Unternehmen, die von der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Geschäften zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios Individualportfolios bzw. Geschäften zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen Investmentver- mögen und/oder Individualportfolios • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Interessenkonflikte. Bei der Verwaltung des Fonds können folgende Interessenkonflikte entstehen. Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung Ge- schäftsleitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer Unternehmen und PersonenPerso- nen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Mandate, An- legern Anlegern und Kunden der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander oder • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, umfassen insbesondere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft oder externen Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen zur Er- möglichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter oder Mitarbeiter von Unternehmen, die von der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Geschäften zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios Individualportfolios bzw. Geschäften zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen Investmentver- mögen und/oder Individualportfolios • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)
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Samples: Sales Contracts
Interessenkonflikte. Die Gesellschaft versteht es als ethische und moralische Verpflichtung, Interessenskonflikte zu vermeiden und zu lösen. Daher ist es für uns selbstverständlich, ein zielgerichtetes Augenmerk auf mögliche Interessenskonflikte zu legen. Aufgrund der Komplexität der Wirtschaftswelt im Allgemeinen und des Finanzsektors im Besonderen, ist das Entstehen von Interessenskonflikten jedoch teilweise unvermeidbar. Dies gilt einerseits innerhalb der Unternehmensgruppe selbst, aber auch im täglichen Geschäftsablauf. Bei der Verwaltung des Fonds Gesellschaft können folgende Interessenkonflikte Interessenskonflikte entstehen. : Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer der mit dieser verbundenen Unternehmen aus und der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer externen Unternehmen und Personen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und . • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Mandate, An- legern und Kunden Mitarbeiter der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander anderer Anleger in diesem oder • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögenanderen Fonds. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte Interessenskonflikte begründen können, umfassen insbesondere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen verbundener Unternehmen aus oder externer Unternehmen, die mit der Gruppe Gesellschaft vertraglich verbunden sind – insbesondere diejenigen Unternehmen, die zur Wahrnehmung der Portfolioverwaltung von der Gesellschaft beauftragt wurden. • Mitarbeitergeschäfte von Mitarbeitern der Gesellschaft oder externen externer Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen zur Er- möglichung Wahrnehmung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder beauftragt wurden. • Zuwendungen an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter oder Mitarbeiter von UnternehmenGesellschaft, die von • Umschichtungen im Fonds, • stichtagsbezogene Aufbesserung der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden Fondsperformance („window dressing“), • Geschäften Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios Individualportfolios bzw. Geschäften • Geschäfte zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen Investmentvermögen und/oder Individualportfolios Individualportfolios, • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“), • Beauftragung von verbundenen Unternehmen und Personen, • Einzelanlagen von erheblichem Umfang,
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Samples: Verkaufprospekt
Interessenkonflikte. Bei Die Gesellschaft versteht es als ethische und moralische Verpflichtung, Interessenskonflikte zu vermeiden und zu lösen. Daher ist es für uns selbstverständlich, ein zielgerichtetes Augenmerk auf mögliche Interessenskonflikte zu legen. Aufgrund der Verwaltung Komplexität der Wirtschaftswelt im Allgemeinen und des Fonds können folgende Interessenkonflikte entstehenFinanzsektors im Besonderen, ist das Entstehen von Interessenskonflikten jedoch teilweise unvermeidbar. Dies gilt einerseits innerhalb der Unternehmensgruppe selbst, aber auch im täglichen Geschäftsablauf. Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer der mit dieser verbundenen Unternehmen aus und der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer externen Unternehmen und Personen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und . • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Mandate, An- legern und Kunden Mitarbeiter der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander anderer Anleger in diesem oder anderen Fonds. • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögendes Fondsmanagers. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte Interessenskonflikte begründen können, umfassen insbesondere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen verbundener Unternehmen aus oder externer Unternehmen, die mit der Gruppe Gesellschaft vertraglich verbunden sind – insbesondere diejenigen Unternehmen, die zur Wahrnehmung der Portfolioverwaltung von der Gesellschaft beauftragt wurden. • Mitarbeitergeschäfte von Mitarbeitern der Gesellschaft oder externen externer Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen zur Er- möglichung Wahrnehmung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder beauftragt wurden. • Zuwendungen an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter oder Mitarbeiter von UnternehmenGesellschaft, die von • Umschichtungen im Fonds, • Stichtagsbezogene Aufbesserung der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden Fondsperformance („window dressing“), • Geschäften Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios Individualportfolios bzw. Geschäften • Geschäfte zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen Investmentvermögen und/oder Individualportfolios Individualportfolios, • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“), • Beauftragung von verbundenen Unternehmen und Personen, • Einzelanlagen von erheblichem Umfang,
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Samples: Verkaufprospekt
Interessenkonflikte. Bei der Verwaltung des Fonds können folgende Interessenkonflikte entstehen. Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung Geschäftsleitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer Unternehmen und Personen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Insourcing- Mandate, An- legern Anlegern und Kunden der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander oder • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, umfassen insbesondereinsbeson- dere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft oder externen Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen Dienstleis- tungen zur Er- möglichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter Ge- schäftsleiter oder Mitarbeiter von Unternehmen, die von der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung Ermöglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Geschäften zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios Individualportfolios bzw. Geschäften zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen In- vestmentvermögen und/oder Individualportfolios • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)
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Interessenkonflikte. Bei der Verwaltung des Fonds können folgende Interessenkonflikte entstehen. Die Interessen des Anlegers können mit folgenden Interessen kollidieren: • Interessen der Gesellschaft, anderer Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft, der Geschäfts- leitung der Gesellschaft, Mitarbeitern der Gesellschaft, externer Unternehmen und Personen, die mit der Gesellschaft vertraglich verbunden sind, und sonstigen Dritten und • Interessen der von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen und Insourcing-Mandate, An- legern und Kunden der Gesellschaft oder • Interessen von Anlegern und Kunden der Gesellschaft untereinander oder • Interessen der Anleger und den von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen oder • Interessen der verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermögen. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, umfassen insbesondere: • Anreizsysteme für Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft, anderen Unternehmen aus der Gruppe der Gesellschaft oder externen Unternehmen, die vertraglich mit Dienstleistungen zur Er- möglichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Persönliche Geschäfte mit Vermögenswerten, die in dem von der Gesellschaft verwalteten Fonds gehalten werden, durch Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Geschäftsleiter oder Mitarbeiter von Unternehmen, die von der Gesellschaft vertraglich mit Dienstleistungen zur Ermög- lichung der gemeinsamen Portfolioverwaltung betraut wurden • Geschäften zwischen der Gesellschaft und den von ihr verwalteten Investmentvermögen oder In- dividualportfolios Indi- vidualportfolios bzw. Geschäften zwischen von der Gesellschaft verwalteten Investmentvermö- gen Investmentvermögen und/oder Individualportfolios • Zusammenfassung mehrerer Orders („block trades“)
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