Common use of Internationale Sanktionen Clause in Contracts

Internationale Sanktionen. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Es wird kein Ver- sicherungsschutz in den folgenden Ländern und Regionen gewährt: Nord-Korea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran. In dem Falle, dass Sie die Staatsangehörigkeit der USA besitzen oder dort ansässig sind und nach Kuba reisen, müssen Sie belegen können, dass Sie den US- Gesetzen entsprechend legal nach Kuba eingereist sind. Ansonsten können keine Leistungen oder Zahlungen gewährt werden.

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Samples: www.europ-assistance.de, www.europ-assistance.de, www.cosmosdirekt.de