Invaliditätsleistung bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent. Sofern Sie mit uns die Invaliditätsleistung bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent vereinbart haben, erbringen wir unter folgender Voraussetzung eine Leistung: − Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mehr als 50 Prozent. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1, 2.1.2 und 3.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Invaliditätsleistung bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent. Sofern Sie mit uns die Invaliditätsleistung bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent vereinbart haben, erbringen wir unter folgender Voraussetzung eine Leistung: − — Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mehr als 50 Prozent. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1, 2.1.2 und 3.
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