Jahresbericht Musterklauseln

Jahresbericht. Die NADA veröffentlicht mindestens einmal jährlich einen statistischen Bericht über ihre Dopingkontrollmaßnahmen sowie deren Ergebnisse und übermittelt diesen an die WADA.
Jahresbericht. Innerhalb der gesetzlichen Fristen, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende eines Geschäftsjahres, erstellt die Komplementärin einen Jahresbericht der Gesellschaft entsprechend den Vorschriften des KAGB. Der Jahresbericht enthält insbesondere die folgenden Angaben:
Jahresbericht. Die Geschäftsstelle der KOST Iegt dem Steuerungsausschuss zuhanden der Aufsichtskommission zusammen mit der Jahresrechnung auch einen detaillierten Jahresbericht vor.
Jahresbericht. Mittels Vorlage des Jahresberichtes zum 31.12. eines jeden Jahres informiert die Stiftungsträgerin den Vorsitzenden des Kuratoriums über die Wertentwicklung des Stiftungsvermögens sowie über die Mittelverwendung.
Jahresbericht. 5.5.5.5.1 In einem Jahresbericht sind die Ergebnisse der Eigen- und Fremdüberwachung sowie die Input- und Outputmengen sowie lagernden Mengen zu Jahresanfang und -ende je AVV-Schlüssel darzustellen. Für jeden Anlagentyp sind Input und Output anzugeben, also getrennt für Zwischenlager, biologische Behandlung und Wäsche. Gesamt-Input und Gesamt-Output müssen sich entsprechen, entweder langfristig (über maximal 5 Jahre) oder unter Einbeziehung der lagernden Mengen zum Jahresende (Lagermenge zu Jahresanfang + Gesamt-Input = Gesamt-Output + Lagermenge zu Jahresende).
Jahresbericht. (1) Spätestens am 31. Xxxx jedes Jahres legt jeder Projekt- leiter dem Lenkungsausschuss einen Jahresbericht über sämtliche Tätigkeiten zur Genehmigung vor, die zur Durchführung des jeweiligen Projekts der Tätigkeiten des breiter angelegten Kon- zepts ausgeführt wurden, einschließlich einer Zusammenfassung der Beiträge jeder Vertragspartei und der von der japanischen Durchführungsstelle gemäß Artikel 7 Absatz 3 für das Projekt bereitgestellten Mittel. Nach der Genehmigung durch den Lenk- ungsausschuss leitet der Projektleiter den Jahresbericht, gegebe- nenfalls mit den Anmerkungen des Lenkungsausschusses, an die Vertragsparteien und die Durchführungsstellen weiter.
Jahresbericht. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem OGAW- Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des § 1 Ziffer 4 berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem OGAW- Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investment-Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im OGAW-Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.
Jahresbericht. Die Auftragnehmerin überreicht der Auftraggeberin jeweils bis Ende April den Jahresbericht.
Jahresbericht. 1 Der Regierungsausschuss erstellt jedes Jahr einen Jahresbericht, der von den Regierungen an die Parlamente der Partnerkantone übermittelt wird.
Jahresbericht. Der Jahresbericht für ein abgelaufenes Ge- schäftsjahr ist innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen. Der Jahresabschluss wird von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Einwendungen gegen den festgestellten Jahresabschluss können nur innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung geltend gemacht werden. Persönliche Sonderwerbungskosten kön- nen für ein abgelaufenes Geschäftsjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie durch den Gesellschafter (Anleger) bis zum 31. Xxxx des dem abgelaufenen Geschäftsjahr fol- genden Jahres mitgeteilt werden.