Jahresbericht Musterklauseln

Jahresbericht. Die NADA veröffentlicht mindestens einmal jährlich einen statistischen Bericht über ihre Dopingkontrollmaßnahmen sowie deren Ergebnisse und übermittelt diesen an die WADA.
Jahresbericht. Innerhalb der gesetzlichen Fristen, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende eines Geschäftsjahres, erstellt die Komplementärin einen Jahresbericht der Gesellschaft entsprechend den Vorschriften des KAGB. Der Jahresbericht enthält insbesondere die folgenden Angaben: a) Den durch den von den Gesellschaftern gemäß den Bestimmungen in Ziffer 20.1 lit. c) bestellten Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft; b) einen Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft und der Portfolio-Anlagen im ab- gelaufenen Geschäftsjahr mit einer Bewertung der Portfolio-Anlagen auf das Geschäftsjahresende durch die Komplementärin nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 26. Der Jahresbericht wird den Investoren in Textform zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen eines Investors stellt die Komplementärin jenem Investor den Jahresbericht kostenlos in Papierform zur Verfügung.
Jahresbericht. Die Geschäftsstelle der KOST Iegt dem Steuerungsausschuss zuhanden der Aufsichtskommission zusammen mit der Jahresrechnung auch einen detaillierten Jahresbericht vor.
Jahresbericht. Die Auftragnehmerin überreicht der Auftraggeberin jeweils bis Ende April den Jahresbericht.
Jahresbericht. Informationen gegenüber dem Anleger
Jahresbericht. Die von der Investmentgesellschaft veröttentlichten Jah- resberichte sind bei der Investmentgesellschaft und bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft PROJECT Investment AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, erhältlich. Zusätzlich können die Jahresberichte auch durch Nutzung des Anlegerportals bezogen werden. Die Nutzungsbedingungen für das Anlegerportal finden sich im Anhang 19.4. Die Investmentgesellschaft veröttentlicht den ersten Jahres- bericht innerhalb der gesetzlichen Frist nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021. Die Jahresberichte eines Geschäfts- jahres werden jeweils spätestens zum 30. Juni des folgenden Geschäftsjahres veröttentlicht. Der Jahresbericht enthält auch Informationen über die Anla- gegrenzen des Risikomanagements der Kapitalverwaltungs- gesellschaft, über die Risikomanagementmethoden und über die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen der Investmentgesellschaft sowie gegebenenfalls die Angaben nach § 165 Absatz 3 Nummer 9 in Verbindung mit § 162 Ab- satz 2 Nummer 14 KAGB. Die AIF-KVG hat im Jahresbericht die Vergütung otten zu le- gen, die der Gesellschaft von der AIF-KVG selbst, von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer ande- ren Gesellschaft, mit der die AIF-KVG durch eine wesentli- che unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.
Jahresbericht. (1) Spätestens am 31. Xxxx jedes Jahres legt jeder Projekt- leiter dem Lenkungsausschuss einen Jahresbericht über sämtliche Tätigkeiten zur Genehmigung vor, die zur Durchführung des jeweiligen Projekts der Tätigkeiten des breiter angelegten Kon- zepts ausgeführt wurden, einschließlich einer Zusammenfassung der Beiträge jeder Vertragspartei und der von der japanischen Durchführungsstelle gemäß Artikel 7 Absatz 3 für das Projekt bereitgestellten Mittel. Nach der Genehmigung durch den Lenk- ungsausschuss leitet der Projektleiter den Jahresbericht, gegebe- nenfalls mit den Anmerkungen des Lenkungsausschusses, an die Vertragsparteien und die Durchführungsstellen weiter. (2) Die japanische Durchführungsstelle stellt jedem Projekt- leiter die Daten zur Verfügung, die für die Zusammenfassung der Beiträge jeder Vertragspartei und der von der japanischen Durchführungsstelle für das Projekt bereitgestellten Mittel erfor- derlich sind. (3) Die Projektpläne, Arbeitsprogramme und Jahresberichte gemäß den Artikeln 8 bis 10 sowie sonstige grundlegende Un- terlagen für die Durchführung der Tätigkeiten des breiter ange- legten Konzepts werden in englischer Sprache abgefasst.
Jahresbericht. Der Jahresbericht für ein abgelaufenes Ge- schäftsjahr ist innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen. Der Jahresabschluss wird von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Einwendungen gegen den festgestellten Jahresabschluss können nur innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung geltend gemacht werden. Persönliche Sonderwerbungskosten kön- nen für ein abgelaufenes Geschäftsjahr nur berücksichtigt werden, wenn sie durch den Gesellschafter (Anleger) bis zum 31. Xxxx des dem abgelaufenen Geschäftsjahr fol- genden Jahres mitgeteilt werden.
Jahresbericht. Der Jahresbericht für ein abgelaufenes Geschäftsjahr ist innerhalb der gesetzli- chen Fristen aufzustellen.
Jahresbericht. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem OGAW- Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des § 1 Ziffer 4 berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem OGAW- Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investment-Gesellschaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im OGAW-Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.