Berichte Musterklauseln

Berichte. Die Verwaltungsgesellschaft erstellt für jeden OGAW einen geprüften Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fürstentum Liechtenstein. Spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen geprüften Jahresbericht entsprechend den Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein. Zwei Monate nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen ungeprüften Halbjahresbericht. Es können zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.
Berichte. Der AIFM erstellt für jeden AIF einen geprüften Jahresbericht sowie einen allfälligen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fürstentum Liechtenstein. Spätestens sechs Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht der AIFM einen geprüften Jahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein. Zwei Monate nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlicht der AIFM einen ungeprüften Halbjahresbericht, sofern erforderlich. Es können zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.
Berichte. Mit dem Bericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung legt die Hochschule gegenüber Behörde, Politik und Öffentlichkeit Re- chenschaft über ihre Leistungen ab. Der Bericht enthält Aussagen und Bewertungen zu allen vereinbarten Zielen des Verein- barungszeitraumes. Er wird in der verabredeten Form erstellt. Sofern Ziele nicht eingehalten werden, wird über die Ursachen berichtet und es erfolgt eine gemeinsame Analyse der Lösungsmöglichkeiten, die in der Folgezielvereinbarung vereinbart werden.
Berichte. Mit dem Bericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung legt die Hochschule gegenüber Behörde, Politik und Öffentlichkeit Re- chenschaft über ihre Leistungen ab. Bei mehrjährigen Zielvereinbarungen wird die Umsetzung der Ziele in Form von Zwi- schenberichten und Thematisierung in Rektorgesprächen dargelegt. Der Bericht enthält Aussagen und Bewertungen zu allen vereinbarten Zielen des Vereinbarungszeitraumes. Er wird in der verabredeten Form erstellt. Sofern Ziele nicht eingehalten werden, wird über die Ursachen berichtet und es erfolgt eine gemeinsame Analyse der Lösungsmöglichkeiten, die in der Folgezielvereinbarung vereinbart werden.
Berichte. Der AIFM erstellt für jeden AIF einen geprüften Jahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fürstentum Liechtenstein.
Berichte. Auf Anforderung des Kunden stellt IBM einen Bericht zu dem Vorfall bereit, für den der Kunde einen pauschalierten Schadenersatz fordert.
Berichte. Auf Anforderung des Kunden stellt die IBM einen Bericht zu dem Vorfall bereit, für den der Kunde eine Gutschrift fordert.
Berichte. 93.1. Das Finanzinstitut beachtet die gesetzlichen Frequenzen bezüglich der Berichte über die Ausführung der Aufträge des Kunden. Das Finanzinstitut sendet dem Kunden spätestens am ersten Werktag nach dem Tag der Ausführung des Auftrags Berichte für jede einzelne Transaktion. 93.2. Der Kunde erhält eine „Aufstellung der mit Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten verbundenen Kosten und Gebühren“, die die Gesamtheit der Kosten und Gebühren, welche durch die vom Finanzinstitut erbrachten Wertpapierdienstleistungen, beziehungsweise durch Finanzinstrumente in Verbindung mit seinem Portfolio abgelaufene Jahr entstanden sind. Der Kunde hat jederzeit das Recht weitere Einzelheiten hierzu zu beantragen.
Berichte. Lenovo gewährt Ihnen eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche, bezahlte Lizenz zur Verwendung, Ausführung, Vervielfältigung, Ausstellung, Aufführung und Verteilung des Microcode-Supportplans („Material“), der im Rahmen der Microcode-Services geliefert wird, ausschließlich in Ihrem Unternehmen. Alle Rechte, alles Eigentum und alle Rechtsansprüche einschließlich Urheberrechtsrechte am Material verbleiben bei Lenovo oder dessen Lieferanten. Alles bereits bestehende Material von Lenovo verbleibt im alleinigen Eigentum von Lenovo.
Berichte. Die Kund:innen erhalten im Monat nach Ablauf des Kalender- quartals einen Rechenschaftsbericht über die Vermögensver- waltung („periodische Berichte“). Dieser Bericht wird ihnen im Bereich „Meine Verträge und Dokumente“ („Postfach“) im Online Portal bereitgestellt. Bei Überschreiten der in der Anlage Anlagerichtlinien verein- barten Verlustschwelle wird die Triodos Bank den Kund:innen über die eingetretenen Verluste zeitnah informieren. Hierzu wird die Triodos Bank die in Ziffer 4 vereinbarten Kommunika- tionswege nutzen. Neben den von der Triodos Bank übermittelten Informationen erhalten die Kund:innen von der Depot-führenden Bank die Informationen, die diese nach den jeweils anwendbaren gesetz- lichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu übermitteln hat, wie z. B. Transaktionsbelege und steuerliche Bescheinigungen. Die Triodos Bank stellt den Kund:innen Kosteninformationen zur Verfügung. Diese werden die Kund:innen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung erhalten (ex-ante-Kosteninformation). Bei dieser Information handelt es sich um eine Schätzung der Triodos Bank auf Basis ihrer Erfahrungen. Sie kann von den tat- sächlichen Kosten abweichen. Vor allem ist es der Triodos Bank nicht möglich, die genauen Kosten für notwendige Transakti- onen im Wertpapierdepot in der Zukunft vorherzusagen. Dies hängt von der Entwicklung der Wertpapiermärkte und den zum Schutze des Portfolios notwendigen Schritten ab. Die Triodos Bank behält sich vor, die Erfüllung der oben genannten Berichtspflichten dieses Paragraphen auf einen geeigneten, dritten Dienstleister zu übertragen.