Job-Abos Musterklauseln

Job-Abos. Beim Job-Abo handelt es sich um eine Zeitkarte für Mitarbeiter eines Unternehmens/einer Institution, welches/welche einen Großkundenvertrag mit der Abo-Zentrale bei der Braunschwei- ger Verkehrs-GmbH als beauftragter Institution der Verkehrs- verbund Region Braunschweig GmbH geschlossen hat. Der Inhaber eines Job-Abos kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren er- wachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenom- men werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Tagen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten beim Job-Abo ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Job-Abos sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beför- derungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
Job-Abos. Beim Job-Abo handelt es sich um eine Zeitkarte für Mitarbeiter eines Unternehmens/einer Institution, welches/welche einen Großkundenvertrag mit der Verkehrsverbund Region Braun- schweig GmbH geschlossen hat. Während der Vertragslaufzeit können Mitarbeiter des Vertragspartners jeweils zum 1. eines Kalendermonats Job-Abonnements erwerben. Die Job-Abo-Karte wird personengebunden ausgegeben und ist nicht übertragbar. Die Job-Abo-Karten werden den Job-Abonnenten 3 x jährlich (April, August, Dezember) mit jeweils 4 Job-Abo-Karten für die folgenden 4 Monate zugeschickt. Jede einzelne Job-Abo-Karte ist für einen Kalendermonat gültig. Als Fahrausweis anerkannt wird die vollständig ausgefüllte Job- Abo-Karte in Verbindung mit • dem mit Lichtbild versehenen und auf den Job-Abon- nenten ausgestellten Dienst-/ Werksausweis des Ver- tragspartners oder • dem gültigen Personalausweis des Job-Abonnenten. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich für ei- nen Zeitraum von bis zu 3 Monaten möglich – Formulare sind online erhältlich. Der Inhaber eines Job-Abos kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren er- wachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenom- men werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Tagen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten beim Job-Abo ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Job-Abonnenten, die das Unternehmen während der Laufzeit des Rahmenvertrages verlassen, müssen das Job-Abo kündi- gen. Die Kündigung des Abonnements muss der VRB Abo-Zent- rale spätestens einen Monat vor dem Ausscheiden aus dem Un- ternehmen schriftlich vorliegen. Das Formular ist unter xxx.xxx-xxxxxx.xx erhältlich. Weiterhin gültige Job-Abo-Kar- ten ausscheidender Mitarbeiter müssen spätestens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bei der VRB Abo-Zentrale einge- gangen sein, sonst werden bereits ausgegebene, noch gültige, Job-Abos weiterhin berechnet. Erst mit der Rückgabe endet die Zahlungspflicht des Abonnenten für diese Job-Abo-Karten. Sollte sich im Nachhinein durch Prüfung der Listen herausstel- len, dass Mitarbeiter eine fristgerechte Kündigung versäumt haben, behält sich der VRB eine Nachberechnung...

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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.