Job-Abos Musterklauseln

Job-Abos. Beim Job-Abo handelt es sich um eine Zeitkarte für Mitarbeiter eines Unternehmens/einer Institution, welches/welche einen Großkundenvertrag mit der Abo-Zentrale bei der Braunschwei- ger Verkehrs-GmbH als beauftragter Institution der Verkehrs- verbund Region Braunschweig GmbH geschlossen hat. Der Inhaber eines Job-Abos kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren er- wachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenom- men werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Tagen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten beim Job-Abo ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Job-Abos sind Fahrausweise mit erheblich ermäßigtem Beför- derungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
Job-Abos. Beim Job-Abo handelt es sich um eine Zeitkarte für Mitarbeiter eines Unternehmens/einer Institution, welches/welche einen Großkundenvertrag mit der Verkehrsverbund Region Braun- schweig GmbH geschlossen hat. Während der Vertragslaufzeit können Mitarbeiter des Vertragspartners jeweils zum 1. eines Kalendermonats Job-Abonnements erwerben. Die Job-Abo-Karte wird personengebunden ausgegeben und ist nicht übertragbar. Die Job-Abo-Karten werden den Job-Abonnenten 3 x jährlich (April, August, Dezember) mit jeweils 4 Job-Abo-Karten für die folgenden 4 Monate zugeschickt. Jede einzelne Job-Abo-Karte ist für einen Kalendermonat gültig. Als Fahrausweis anerkannt wird die vollständig ausgefüllte Job- Abo-Karte in Verbindung mit • dem mit Lichtbild versehenen und auf den Job-Abon- nenten ausgestellten Dienst-/ Werksausweis des Ver- tragspartners oder • dem gültigen Personalausweis des Job-Abonnenten. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich für ei- nen Zeitraum von bis zu 3 Monaten möglich – Formulare sind online erhältlich. Der Inhaber eines Job-Abos kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Einschließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren er- wachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenom- men werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Tagen bis zum Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gele- gentliche Fahrten beim Job-Abo ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Job-Abonnenten, die das Unternehmen während der Laufzeit des Rahmenvertrages verlassen, müssen das Job-Abo kündi- gen. Die Kündigung des Abonnements muss der VRB Abo-Zent- rale spätestens einen Monat vor dem Ausscheiden aus dem Un- ternehmen schriftlich vorliegen. Das Formular ist unter xxx.xxx-xxxxxx.xx erhältlich. Weiterhin gültige Job-Abo-Kar- ten ausscheidender Mitarbeiter müssen spätestens bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bei der VRB Abo-Zentrale einge- gangen sein, sonst werden bereits ausgegebene, noch gültige, Job-Abos weiterhin berechnet. Erst mit der Rückgabe endet die Zahlungspflicht des Abonnenten für diese Job-Abo-Karten. Sollte sich im Nachhinein durch Prüfung der Listen herausstel- len, dass Mitarbeiter eine fristgerechte Kündigung versäumt haben, behält sich der VRB eine Nachberechnung...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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