Kündigung durch Versicherungsnehmer Musterklauseln

Kündigung durch Versicherungsnehmer. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündigen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirk- sam wird.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versiche> rungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungs> jahres in Textform zu kündigen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Sie können den Versicherungsvertrag gemäß Ziffer 10.2 oder Ziffer 10.3 AUB entsprechend kündigen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofor- tiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versiche- rungsjahres in Textform zu kündigen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsver- hältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform zu kündi- gen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung 14 Tage nach ihrem Zugang bei Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätesten jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versi- cherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versi- cherungsjahres in Schriftform zu kündigen.