Kalkulationsmethodik Beitragsanpassung / Frequenz Musterklauseln

Kalkulationsmethodik Beitragsanpassung / Frequenz. Der Versicherer ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrags- satz für bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen
Kalkulationsmethodik Beitragsanpassung / Frequenz. Der Versicherer ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrag je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche für bestehende Ver- sicherungsverträge zu überprüfen und – wenn die Entwicklung der Schadenaufwendungen, der Feuerschutzsteuer und der den Verträgen zurechenbaren Kosten es erforderlich macht – an diese Entwicklung anzupassen. Die durch gesetzlich vorgeschriebene Veränderung des betriebsnotwendigen Sicherheitskapitals entstehenden Ka- pitalkosten dürfen mit einberechnet werden. Veränderungen des Gewinnansatzes und der Provisionssätze bleiben bei der Anpassung außer Betracht. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitrag je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche mindestens alle 5 Jahre neu kalkuliert. Die Neukalkulation berücksichtigt auf der Basis der bisherigen Schadenentwicklung insbesondere die voraussichtliche künftige Entwicklung des Schadenbedarfs. Unternehmens- übergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, dass eine ausreichende Grundlage unternehmens- eigener Daten nicht zur Verfügung steht.
Kalkulationsmethodik Beitragsanpassung / Frequenz. Der Versicherer ist berechtigt und verpflichtet, den Beitrags- satz für bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen und – wenn die Entwicklung der Schadenaufwendungen, der Feuerschutzsteuer und der den Verträgen zurechenbaren Kosten es erforderlich macht – an diese Entwicklung anzu- passen. Die durch gesetzlich vorgeschriebene Veränderung des be- triebsnotwendigen Sicherheitskapitals entstehenden Kapital- kosten dürfen mit einberechnet werden. Veränderungen des Gewinnansatzes und der Provisionssätze bleiben bei der An- passung außer Betracht. Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs wird der Beitrags- satz mindestens alle 5 Jahre neu kalkuliert. Die Neukalkulation berücksichtigt auf der Basis der bishe- rigen Schadenentwicklung insbesondere die voraussichtliche künftige Entwicklung des Schadenbedarfs. Unternehmens- übergreifende Daten dürfen für den Fall herangezogen werden, dass eine ausreichende Grundlage unternehmens- eigener Daten nicht zur Verfügung steht. Für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiven risiko- bezogenen Kriterien abgrenzbar sind (wie z. B. die Alters- gruppe, die Höhe der Versicherungssumme, die Nutzungsart der Wohnung / des Gebäudes, ihre Bauart oder ihre geo- graphische Lage) kann zur Ermittlung des Anpassungsbe- darfs mittels mathematisch-statistischer und geographischer Verfahren eine Zusammenfassung erfolgen und für diese ge- sondert kalkuliert werden.