Kapitalerhöhungen Musterklauseln

Kapitalerhöhungen. (Art. 650 – 652h OR)
Kapitalerhöhungen. (§ 8 Abs. 2 lit. o) können ebenfalls mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmen beschlossen werden, um eine der künftigen Betätigung der Gesellschaft angemessene Eigenkapitalausstattung zur Erfüllung des Gesell- schaftszwecks zu gewährleisten. Solche Kapitalerhöhungen begründen das Recht jedes Gesellschafters zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung entsprechend der Höhe seines bestehenden Kapitalanteils an der Gesellschaft, begründen jedoch keine Pflicht zur Aufstockung seines Kapitalanteils. Soweit durch solche Kapital- erhöhungen das Erfordernis der Anpassung des Gesellschaftsvertrages entsteht, kann die in diesem Zusammenhang erforderliche Änderung des Gesellschaftsver- trages ebenfalls mit der Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmen beschlossen werden. Als Ausdruck des Minderheitenschutzes bedarf es der Zustimmung des/der be- troffenen Gesellschafter/s bei allen Beschlüssen, aufgrund derer einem oder meh- reren Gesellschaftern etwaig eingeräumte Sonderrechte entzogen werden, der Umfang eingegangener Pflichten und die bestehende Haftung - mit Ausnahme der Erhöhung der als Haftsumme ins Handelsregister eingetragenen Festkapitalantei- le aufgrund eines Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Satz 6 ff. -, erhöht wer- den, die vermögenswerten Rechte aus der Mitgliedschaft beeinträchtigt werden oder eine Veränderung der Stimmrechtsqualität herbeigeführt wird. Ein Beschluss gemäß § 8 Abs. 2 i) darf nicht gegen die einheitlich abgegebenen Stimmen der Kommanditisten Stadt Lahr und Stadt Offenburg gefasst werden, soweit Gegenstand des Beschlusses eine Erweiterung der derzeitigen Betätigung der Gesellschaft ist, es sei denn, dass Gegenstand des Beschlusses eine Erweite- rung der derzeitigen Betätigung ist, welche die Interessen der Kommanditisten Stadt Lahr und Stadt Offenburg nicht berührt. Die Interessen der Kommanditisten Stadt Lahr und Stadt Offenburg berühren nur solche Angelegenheiten, welche Auswirkungen auf die im Mehrheitsbesitz dieser Kommanditisten stehende EWM AG, Lahr haben.
Kapitalerhöhungen. Jahr Transaktion Volumen (in TEUR) 2015 Barkapitalerhöhung der publity AG 14.000 2016 Barkapitalerhöhung der publity AG 19.800 2017 Sachkapitalerhöhung der Consus Real Estate AG 593.356 2018 Barkapitalerhöhung der publity AG 40.459 2019 Sachkapitalerhöhung der PREOS AG gegen Einbringung des Immobilienbestands der publity AG 379.600 2019 Sachkapitalerhöhung der publity AG gegen Einbringung sämtlicher gehaltener Aktien der PREOS AG durch die Emittentin und ihre Schwestergesellschaft TO-Holding 2 GmbH 152.252 2020 Sachkapitalerhöhung der GORE AG gegen Einbringung eines Immobilienbestands der PREOS AG 93.615* * In der Bilanz der PREOS AG zum 31.12.2020 angesetzter Wert für die erworbene Beteiligung an der GORE AG. 2015 Wandelanleihe der publity AG (geplantes Volumen: EUR 50 Mio.) 50.000 2019 Wandelanleihe der Consus Real Estate AG (geplantes Volumen: EUR 400 Mio.) 400.000 2019 Wandelanleihe der PREOS AG (geplantes Volumen: EUR 300 Mio.) 249.616* * Davon ursprünglich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnominalwert von rund TEUR 217.756 gezeichnet durch die publity AG. 2020 Schuldverschreibung der publity AG (geplantes Volumen: EUR 100 Mio.) 100.000* * Davon ursprünglich Schuldverschreibungen im Gesamtnominalwert von rund TEUR 94.095 gezeichnet durch die Emittentin (seinerzeit firmierend unter TO-Holding GmbH).
Kapitalerhöhungen. Kapitalerhöhungen dürfen nur beschlossen werden, wenn entweder alle Parteien zustimmen oder ein dringender Kapitalbedarf besteht, der nur auf diesem Weg befriedigt werden kann. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten wird ein Schiedsgutachten eingeholt.
Kapitalerhöhungen. (i) aus bedingtem Kapital gemäss die- sem Artikel 5 infolge der Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten im Zusammenhang mit Anleihensobligatio- nen oder anderen Finanzmarktinstrumenten, die unter Aus- schluss des Vorwegzeichnungsrechts ausgegeben werden,

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.