Kapitalerhöhungen Musterklauseln

Kapitalerhöhungen. (i) aus bedingtem Kapital gemäss die- sem Artikel 5 infolge der Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten im Zusammenhang mit Anleihensobligatio- nen oder anderen Finanzmarktinstrumenten, die unter Aus- schluss des Vorwegzeichnungsrechts ausgegeben werden, sowie (ii) aus bedingtem Kapital gemäss Artikel 6 sind be- grenzt durch bereits vorgenommene Kapitalerhöhungen un- ter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem Kapitalband ge- mäss Artikel 4. Der maximale Betrag solcher Kapitalerhö- hungen unter Ausschluss des Bezugs- bzw. Vorwegzeich- nungsrechts darf CHF 3'000'000 entsprechend 3'000’000 Namenaktien von je CHF 1.00 Nennwert nicht übersteigen, wobei die Aufteilung zwischen den beiden Kategorien dem Verwaltungsrat obliegt.
Kapitalerhöhungen. (Art. 650 – 652h OR)
Kapitalerhöhungen. (i) aus bedingtem Kapital gemäss die- sem Artikel 5 infolge der Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten im Zusammenhang mit Anleihensobligatio- nen oder anderen Finanzmarktinstrumenten, die unter Aus- schluss des Vorwegzeichnungsrechts ausgegeben werden, 3 The exercise of the option and/or conversion rights or the respective waiver shall be effected in a form demonstrable via text.
Kapitalerhöhungen. (§ 8 Abs. 2 lit. o) können ebenfalls mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmen beschlossen werden, um eine der künftigen Betätigung der Gesellschaft angemessene Eigenkapitalausstattung zur Erfüllung des Gesell- schaftszwecks zu gewährleisten. Solche Kapitalerhöhungen begründen das Recht jedes Gesellschafters zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung entsprechend der Höhe seines bestehenden Kapitalanteils an der Gesellschaft, begründen jedoch keine Pflicht zur Aufstockung seines Kapitalanteils. Soweit durch solche Kapital- erhöhungen das Erfordernis der Anpassung des Gesellschaftsvertrages entsteht, kann die in diesem Zusammenhang erforderliche Änderung des Gesellschaftsver- trages ebenfalls mit der Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmen beschlossen werden. Als Ausdruck des Minderheitenschutzes bedarf es der Zustimmung des/der be- troffenen Gesellschafter/s bei allen Beschlüssen, aufgrund derer einem oder meh- reren Gesellschaftern etwaig eingeräumte Sonderrechte entzogen werden, der Umfang eingegangener Pflichten und die bestehende Haftung - mit Ausnahme der Erhöhung der als Haftsumme ins Handelsregister eingetragenen Festkapitalantei- le aufgrund eines Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß Satz 6 ff. -, erhöht wer- den, die vermögenswerten Rechte aus der Mitgliedschaft beeinträchtigt werden oder eine Veränderung der Stimmrechtsqualität herbeigeführt wird. Ein Beschluss gemäß § 8 Abs. 2 i) darf nicht gegen die einheitlich abgegebenen Stimmen der Kommanditisten Stadt Lahr und Stadt Offenburg gefasst werden, soweit Gegenstand des Beschlusses eine Erweiterung der derzeitigen Betätigung der Gesellschaft ist, es sei denn, dass Gegenstand des Beschlusses eine Erweite- rung der derzeitigen Betätigung ist, welche die Interessen der Kommanditisten Stadt Lahr und Stadt Offenburg nicht berührt. Die Interessen der Kommanditisten Stadt Lahr und Stadt Offenburg berühren nur solche Angelegenheiten, welche Auswirkungen auf die im Mehrheitsbesitz dieser Kommanditisten stehende EWM AG, Lahr haben.
Kapitalerhöhungen. Art. 9 Ordentliche Kapital- erhöhung Bei Kapitalerhöhungen hat jeder Aktionär Anspruch auf den Teil der neu ausgegebenen Aktien, der seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Art. 10 Genehmigtes Kapi- tal aufgehoben Art. 11 a
Kapitalerhöhungen. Jahr Transaktion Volumen (in TEUR) 2015 Barkapitalerhöhung der publity AG 14.000 2016 Barkapitalerhöhung der publity AG 19.800 2017 Sachkapitalerhöhung der Consus Real Estate AG 593.356 2018 Barkapitalerhöhung der publity AG 40.459 2019 Sachkapitalerhöhung der PREOS AG gegen Einbringung des Immobilienbestands der publity AG 379.600 2019 Sachkapitalerhöhung der publity AG gegen Einbringung sämtlicher gehaltener Aktien der PREOS AG durch die Emittentin und ihre Schwestergesellschaft TO-Holding 2 GmbH 152.252 2020 Sachkapitalerhöhung der GORE AG gegen Einbringung eines Immobilienbestands der PREOS AG 93.615* * In der Bilanz der PREOS AG zum 31.12.2020 angesetzter Wert für die erworbene Beteiligung an der GORE AG. 2015 Wandelanleihe der publity AG (geplantes Volumen: EUR 50 Mio.) 50.000 2019 Wandelanleihe der Consus Real Estate AG (geplantes Volumen: EUR 400 Mio.) 400.000 2019 Wandelanleihe der PREOS AG (geplantes Volumen: EUR 300 Mio.) 249.616* * Davon ursprünglich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnominalwert von rund TEUR 217.756 gezeichnet durch die publity AG. 2020 Schuldverschreibung der publity AG (geplantes Volumen: EUR 100 Mio.) 100.000* * Davon ursprünglich Schuldverschreibungen im Gesamtnominalwert von rund TEUR 94.095 gezeichnet durch die Emittentin (seinerzeit firmierend unter TO-Holding GmbH).
Kapitalerhöhungen. Kapitalerhöhungen dürfen nur beschlossen werden, wenn entweder alle Parteien zustimmen oder ein dringender Kapitalbedarf besteht, der nur auf diesem Weg befriedigt werden kann. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten wird ein Schiedsgutachten eingeholt.

Related to Kapitalerhöhungen

  • Geheimhaltung Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.

  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.