Kapitalrücklage Musterklauseln

Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 295.663 TEUR.
Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage resultiert aus Rücklagen in Höhe von TEUR 343.802, die auf der Grundlage des §10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags in den Vorjahren durch Einstellung von Teilen des zunächst den Gesellschafterkonten gutgeschriebenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses des Mutterunternehmens nach HGB entstanden. Diese Rücklagen wurden in den Vorjahren in den Gewinnrücklagen ausgewiesen und im Geschäftsjahr 2021 erstmals in die Kapitalrücklage umgegliedert. Der Posten beinhaltet nach dieser Umgliederung unverändert zum Vorjahr TEUR 2.195 aus folgenden Positionen: TEUR Kapitalrücklage des Mutterunternehmens 34.428 Kapitalrücklage der nach der Interessenzusammenführungsmethode konsolidierten Tochtergesellschaften 22.520 Unterschiedsbeträge aus der Konsolidierung nach der Interessenzusammenführungsmethode 54.753 2.195 Die Rücklage aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten hat sich in 2022 durch versicherungsmathematische Gewinne unter Berücksichtigung latenter Steuern um TEUR 50.307 auf TEUR -9.895 erhöht. Hauptursächlich waren die im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegenen Abzinsungssätze für langfristige Personalrückstellungen. Die Rücklage aus der Erstanwendung von IFRS beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 23.170. Sie beinhaltet mit TEUR 17.669 die zum 1. Januar 2004 (Überganszeitpunkt) bestehenden Unterschiede zwischen HGB und IFRS sowie mit TEUR 5.500 die Auswirkungen aus der erstmaligen Bewertung der Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9.
Kapitalrücklage. (8) 156.174 156.174
Kapitalrücklage. Aus den im Jahr 2012 erfolgten Kapitalerhöhungen wurden als Unterschied zwischen dem jeweiligen Ausgabekurs und dem Nominalbetrag von jeweils 2,56 € pro Aktie folgende Beträge in die Kapital- rücklage eingestellt: - Kapitalerhöhung Xxxx 2012: 168.527 Aktien mit dem Ausgabekurs von 34,17 €; insgesamt 5.327.138,47 €. - Kapitalerhöhung Xxxx 2012: 60.714 Aktien mit dem Ausgabekurs von 35,90 €; insgesamt 2.024.204,76 €. - Für die im Laufe des Jahres 2011 ausgeübten Stock Options: 13.000, 6.500 und 9.250 Aktien mit einem Ausgabekurs von jeweils 3,61 €, 8,69 € und 12,91, insgesamt 149.232,50 €. - Aus der Ausübung der SAR-Bezugsrechte im Geschäftsjahr 2012: 204.176 Aktien, insgesamt 6.264.476,43 €. - Aus der Ausübung der Wandelanleihe, fällig in 2013, im Geschäftsjahr 2012: 9.583 Aktien, insgesamt 325.467,52 €. - Aus der Ausübung der Wandelanleihe, fällig in 2016, im Geschäftsjahr 2012: 69.751 Aktien, insgesamt 1.871.437,44 €. Die Verwendung der in 2011 geschaffenen Aktien für Bonusauszahlung in 2012 führte zu einem Ertrag in Höhe von 2.742 T€, der gem. § 272 Abs. 1b HGB, direkt in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Das aus der Ausgabe der Wandelanleihe am 25. April 2012 resultierende verdeckte Aufgeld, wurde in Höhe von 24.966 T€ in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum 31.Dezember 2012 auf 685.093.984,28 €.
Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage betrifft Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen über den rechnerischen Wert von 1,00 Euro hinaus erzielt wurden. Sie weist zum 31.12.2021 einen Wert in Höhe von TEUR 2.053 (Vorjahr TEUR 2.053).
Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage beträgt EUR 12.138.800,01 (Vorjahr: EUR 12.138.800,01).
Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage der STEAG GmbH enthält von Anteilseignern nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 und 4 HGB.
Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage der STEAG GmbH in Höhe von 77,5 Millionen € enthält unverändert zum Vorjahr Zuzahlungen von Anteilseignern nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 und 4 HGB.
Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien und betrug zum 31. Dezember 2017 156.174 Tsd. € (Vorjahr: 156.174 Tsd. €). Die Kapitalrücklage unterliegt den Verfügungsbeschränkungen des § 150 AktG.
Kapitalrücklage. Die Kapitalrücklage in Höhe von 146,7 Mio. Euro (Vorjahr: 138,2 Mio. Euro) stammt mit 104,7 Mio. Euro (Vorjahr: 99,9 Mio. Euro) im Wesentlichen aus den Agios der bisher bei der BayWa AG durchgeführten Kapitalerhöhungen. Darüber hinaus wurden mit dem Erwerb von Aktien der RWA AG sowie der WLZ AG, jeweils unter der Bewertung der hingegebenen Anteile mit dem historischen Börsenkurs, Aufgelder über dem Nominalwert der ausgegebenen BayWa-Aktien erzielt. Diese sind ebenfalls innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen. Wie im Vorjahr bestand auch im Jahr 2023 für Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen in Deutschland und Österreich die Möglichkeit, BayWa-Aktien zu vergünstigten Konditionen im Rahmen eines freiwilligen Mitarbeiteraktienprogramms zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2023 269.334 junge vinkulierte Namensaktien (ab 1. Januar 2024 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien) (Vorjahr: 217.780 junge vinkulierte, ab 1. Januar 2023 dividendenberechtigte Mitarbeiteraktien) ausgegeben. Der Ausübungspreis der Mitarbeiteraktien betrug 20,55 Euro (Vorjahr: 25,32 Euro) und damit 60 Prozent des Börsenkurses der vinkulierten BayWa-Namensaktien am Vortag in Höhe von 34,25 Euro (Vorjahr: 42,20 Euro) gemäß der Beschlussfassung des BayWa- Vorstands über die hierfür notwendige Kapitalerhöhung. Der Eigenanteil betrug je teilnehmenden Mitarbeiter mindestens 270,00 Euro und höchstens 1.080,00 Euro (Vorjahr: mindestens 270,00 Euro und höchstens 1.080,00 Euro). Die Vorteilsgewährung in Höhe der Differenz zwischen tatsächlichem Kaufpreis und Börsenkurs wurde gemäß IFRS 2 in Höhe von 3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro) aufwands- wirksam im Personalaufwand erfasst und in gleicher Höhe in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Sperrfrist für diese Aktien endet am 31. Dezember 2025. Die an österreichische Mitarbeiter ausgegebenen Aktien unterliegen zudem einer steuerlichen Behaltefrist, die am 31. Dezember 2028 endet.