Common use of Kaufpreisberechnung; Eigentumsvorbehalt Clause in Contracts

Kaufpreisberechnung; Eigentumsvorbehalt. 7.1 PT ist berechtigt, den Kaufpreis für die TI-Komponenten nach der Übergabe der TI-Kompo- nenten in Rechnung zu stellen. Das gilt auch, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. 7.2 PT behält sich das Eigentum an den TI-Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis dahin ist das Eigentum der PT pfleglich zu behandeln. Bei vertragswid- rigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PT zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch PT gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entge- genstehen oder dies ausdrücklich durch PT schriftlich erklärt wird. 7.3 Der Kunde darf die TI-Komponenten im Hinblick auf die Bestimmungen zum sicheren Betrieb der TI weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde PT unverzüglich davon zu benachrichtigen und PT alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der PT einschließlich einer Klage gemäß § 771 ZPO erfor- derlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf die Rechte der PT und die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der TI hinzuweisen. Die Rechte von PT aus Sicherungseigentum bleiben hiervon unberührt. Sofern der Dritte der PT in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufpreisberechnung; Eigentumsvorbehalt. 7.1 PT VM ist berechtigt, den Kaufpreis für die TI-Komponenten nach der Übergabe der TI-Kompo- nenten TI- Komponenten in Rechnung zu stellen. Das gilt auch, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. 7.2 PT VM behält sich das Eigentum an den TI-Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis dahin ist das Eigentum der PT VM pfleglich zu behandeln. Bei vertragswid- rigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PT VM zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch PT VM gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entge- genstehen entgegenstehen oder dies ausdrücklich durch PT VM schriftlich erklärt wird. 7.3 Der Kunde darf die TI-Komponenten im Hinblick auf die Bestimmungen zum sicheren Betrieb der TI weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde PT VM unverzüglich davon zu benachrichtigen und PT VM alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der PT VM einschließlich einer Klage gemäß § 771 ZPO erfor- derlich erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf die Rechte der PT VM und die öffentlich-rechtlichen öffentlichrechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der TI hinzuweisen. Die Rechte von PT VM aus Sicherungseigentum bleiben hiervon unberührt. Sofern der Dritte der PT VM in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telematik Infrastrukturleistungen

Kaufpreisberechnung; Eigentumsvorbehalt. 7.1 PT 7.1. DATAMED ist berechtigt, den Kaufpreis für die TI-Komponenten nach der Übergabe der TI-Kompo- nenten Komponenten in Rechnung zu stellen. Das gilt auch, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. 7.2 PT 7.2. DATAMED behält sich das Eigentum an den TI-Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis dahin ist das Eigentum der PT DATAMED pfleglich zu behandeln. Bei vertragswid- rigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei ZahlungsverzugZahlungs- verzug, ist die PT DATAMED zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung Geltend- machung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch PT DATAMED gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entge- genstehen entgegenstehen oder dies ausdrücklich durch PT DATAMED schriftlich erklärt wird. 7.3 7.3. Der Kunde darf die TI-Komponenten im Hinblick auf die Bestimmungen zum sicheren Betrieb der TI weder verpfänden, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde PT DATAMED unverzüglich davon zu benachrichtigen und PT DATAMED alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der PT DATAMED einschließlich einer Klage gemäß § 771 ZPO erfor- derlich erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf die Rechte der PT DATAMED und die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der TI hinzuweisen. Die Rechte von PT DATAMED aus Sicherungseigentum bleiben hiervon unberührt. Sofern der Dritte der PT DATAMED in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen

Kaufpreisberechnung; Eigentumsvorbehalt. 7.1 PT 8.1 CGM ist berechtigt, den Kaufpreis für die TI-Komponenten sowie vereinbarte monatliche Gebühren nach der Übergabe der TI-Kompo- nenten Komponenten in Rechnung zu stellenstel- len. Das gilt auch, wenn der Kunde im Annahmeverzug istist (s. a. 4.2). 7.2 PT 8.2 CGM behält sich das Eigentum an den TI-Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis dahin ist das Eigentum der PT CGM pfleglich zu behandelnbe- handeln. Bei vertragswid- rigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei ZahlungsverzugZahlungs- verzug, ist die PT CGM zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch PT CGM gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entge- genstehen entgegenstehen oder dies ausdrücklich durch PT CGM schriftlich erklärt wird. 7.3 8.3 Der Kunde darf die TI-Komponenten im Hinblick auf die Bestimmungen zum sicheren Betrieb der TI weder verpfänden, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen Pfän- dungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde PT Kun- de CGM unverzüglich davon zu benachrichtigen und PT CGM alle Auskünfte und Unterlagen Unter- lagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der PT CGM einschließlich einer Klage gemäß § 771 ZPO erfor- derlich erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter Drit- ter sind auf die Rechte der PT CGM und die öffentlich-rechtlichen öffentlichrechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der TI hinzuweisen. Die Rechte von PT CGM aus Sicherungseigentum bleiben hiervon unberührt. Sofern der Dritte der PT CGM in diesem Zusammenhang entstehende entstehen- de gerichtliche oder außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür hier- für der Kunde.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen