Kausalität Musterklauseln

Kausalität. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auch aus einer nicht versicherten Gefahr (Ziffern 2.4.1.1 bis 2.4.1.3 sowie 2.4.1.6) oder Ursache (Ziffern 2.5.1.1 bis 2.5.1.5) entstehen konnte, hat der Versicherer den Schaden zu ersetzen, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versicherte Gefahr herbeigeführt worden ist.
Kausalität. 🡺 Arbeitsunfähigkeit muß alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein, z.B.: • (-) bei Elternzeit • (-) bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses • (-) während der Mutterschutzfrist 1. Anspruchsvoraussetzungen (§ 3 I 1 EFZG) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 1. Verschuldete Arbeitsunfähigkeit ▪ Begriff: nur „Verschulden gegen sich selbst“ (unverständliches, leichtfertiges Verhalten) ▪ Beispiele: Provokation einer Schlägerei, „Gefährliche“ Sportarten 2. Leistungsverweigerungsrecht (§ 7 I EFZG) ▪ Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht (Nr.1) ▪ Keine Auskunft über Drittschädiger (Nr.2) 3. Leistungsverweigerungsrecht (§ 100 II 2 SGB V) bei Verletzung der Pflicht zur Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises
Kausalität. Der Schaden ist adäquat kausal auf die Pflichtverletzung zurückzuführen. 217 LG Frankfurt in ZIP 1988, 767 (768) 218 OLG Düsseldorf in BB 1990, 1016 (1017) 219Heinrichs in Palandt, § 276, Rz. 12 220Heinrichs in Palandt, § 276, Rz. 33
Kausalität. Problem: I hat Verhandlungen ruhen lassen => möglicherweise nicht ausreichend ausgeprägte Kausalität zwischen Werbung des I und dem späteren Kaufvertrag 🡪 für Kausalität: Zeitraum von drei Monaten längst nicht ausgedehnt genug, um Wirkung zwischen Werbung und Vertragsschluss hinreichend abzuschwächen
Kausalität. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auch aus einer in der Ziffer 5.4 genannten nicht versicherten Gefahr oder einer Ursache gemäß Ziffern 5.5.1 bis 5.5.4 entstehen konnte, hat der Versi- cherer den Schaden zu ersetzen, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versicherte Ge- fahr herbeigeführt worden ist.
Kausalität. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Um- ständen des Falles auch aus einer nicht versi- cherten Gefahr (Ziffern 2.4.1.1 bis 2.4.1.3 sowie 2.4.1.6) oder Ursache (Ziffern 2.5.1.1 bis 2.5.1.4) entstehen konnte, hat der Versicherer den Schaden zu ersetzen, wenn er mit über- wiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versi- cherte Gefahr herbeigeführt worden ist.
Kausalität. Problem: was gilt, wenn Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten wäre Fall: Gewerblich vermietetes Objekt weist Brandschutzmängel auf; Eigentümer beseitigt Mängel nicht; es ergeht behördliche Nutzungsuntersagung gegen den Mieter und Androhung der Versiegelung; VM bietet Mieter Ersatzräume an; Mieter lehnt ab, kündigt fristlos aus wichtigem Grund und verlangt von VM Umzugskosten; VM seinerseits lehnt ab und verlangt Miete. Wer setzt sich durch? BGH, Urteil vom 02.11.2016 – XIII ZR 153/15 Allgemeine Geschäftsbedingungen Aufklärungspflicht des Vermieters Schriftform Mietminderung Schadenersatz Nebenkosten Nebenkosten Grundsatz § 535 BGB: Vermieter gewährt Gebrauch - Mieter zahlt Miete im Sinne v. Kaltmiete von § 535 BGB abweichende Vereinbarung der Übernahme weiterer Kosten neben der Miete für die Gewährung des Gebrauchs durch den Mieter bedarf stets einer ausdrücklichen, inhaltlich klar bestimmten Vereinbarung! Nebenkosten Fall: ▇▇▇▇▇▇ ▇ nimmt auf anwaltlichen Rat VM für 5 Jahre auf Rückzahlung sämtl. NK-Vorauszahlungen aus Gewerbe-MV in Anspruch, als „Minus“ verlangt M von VM Erstattung überzahlter Nebenkosten; M verkündet den Anwälten den Streit; Klage gegen V wird abgewiesen; M nimmt Anwälte wg. Pflichtverletzung auf Schadenersatz iHv ca. 5.300 Euro in Anspruch. Erfolgreich? OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 – 24 ▇ ▇▇▇/▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Formell ordnungsgemäße Abrechnung: Darstellung der Gesamtkosten Angabe Verteilerschlüssel Errechnung Anteil Mieter Abzug der Vorauszahlungen Nebenkosten Hilfsantrag auf Erstattung von möglichen Guthaben setzt voraus: Belegeinsicht Begründung im Einzelnen nach Grund und Höhe, welche Abrechnungspositionen Mieter nicht anerkennen will Allgemeine Geschäftsbedingungen Aufklärungspflicht des Vermieters Schriftform Mietminderung Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Fall: VM und M von Gewerberaum vereinbaren im Mietvertrag Übernahme der Schönheitsreparaturen während der Mietzeit durch den Mieter auf dessen Kosten. M verweigert während der Mietzeit die Durchführung und verweist darauf, dass ihm das Mietobjekt unrenoviert übergeben wurde. Ist das beachtlich? OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2016 – 2 U 45/16 Allgemeine Geschäftsbedingungen Aufklärungspflicht des Vermieters Schriftform Mietminderung Schadenersatz Nebenkosten Schönheitsreparaturen Haftung des Vermieters für das Verhalten des Mieters Haftung des Vermieters für das Verhalten des Mieters Fall: Der Betreiber einer Markth...
Kausalität. 3 ▇▇. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Haftung in der ambulanten Pflege 🠆 gesetzliche Haftung des Pflegedienstes bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Eigentum des Pflegebedürftigen �� vertragliche Haftung unter Bezugnahme auf den Pflegevertrag/ Behandlungsvertrag soweit schriftlich fixiert oder 🠆 vertragliche Vereinbarung mit Patienten auf Grundlage schlüssigen Handeln (konkludent) mit Übernahme der Behandlungspflegeleistungen 4 ▇▇. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Haftung in der ambulanten Pflege
Kausalität. Der Irrtum war für die Willenserklärung kausal, denn P hätte sonst keinen Darlehensvertrag über ▇.▇▇▇ € abgeschlossen.
Kausalität. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auch aus einer nicht versicherten Gefahr (Teil II G II Ziffern 2.4.1.1 bis 2.4.1.3 sowie 2.4.1.6 ) oder Ursache (Teil II G II Ziffern 2.5.1.1 bis 2.5.1.4) entstehen konnte, hat der Versicherer den Schaden zu ersetzen, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versicherte Gefahr herbeigeführt worden ist.