Transportmittel Musterklauseln

Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Auf- nahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforder- lich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
Transportmittel a) Bei Transporten im Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder einer von ihm beauftragten Person bzw. KunstspeditEuro dürfen Kunstgegenstände nur in geschlossenen Pkw oder Kastenwagen, nicht jedoch in Anhängern oder Kfz mit Plane transportiert werden. Bei den vom Versicherungsnehmer beauftragten Personen oder Kunstspediteuren darf es sich nur um solche handeln, die der Versicherungsnehmer nach bestem Wissen mit Sorgfalt ausgewählt hat.
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimm- tes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Ver- sicherungsnehmer, soweit er auf dessen Aus- xxxx Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungs- mittel einzusetzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zu- sätzlich die Voraussetzungen der DTV- Klassifikations- und Altersklausel erfüllen so- wie – falls erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifi- ziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS- Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
Transportmittel. 7.1 Versicherungsschutz besteht nur, wenn die einge- setzten Transportmittel für die Aufnahme und Beförderung der versicherten Güter geeignet sind. Seeschiffe gelten darüberhinaus nur dann als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifi- kations- und Altersklausel erfüllen sowie - falls erforderlich - gemäß International Safety Management Code (ISM-Co- de) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS-Konvention 1974 nebst Ergän- zungen vorsieht.
Transportmittel. Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versiche- rungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Ein- fluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzuset- zen, die für die Aufnahme und Beförderung der Gü- ter geeignet sind. Seeschiffe gelten als geeignet, wenn sie zusätzlich die Voraussetzungen der DTV-Klassifikations- und Altersklausel erfüllen sowie – falls erforderlich – gemäß International Safety Management Code (ISM-Code) zertifiziert sind, oder wenn ein gültiges Document of Compliance (DoC) beim Eigner oder Betreiber des Schiffes vorliegt, wie es die SOLAS- Konvention 1974 nebst Ergänzungen vorsieht.
Transportmittel. Das Verkehrsmittel ist stets unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu wählen. Termine sind so zu legen, dass die günstigste Verbindung genutzt werden kann. Es ist der kostengünstigste Tarif zu buchen. Bis einschließlich 6 Stunden reine Flugzeit: Economy Class Ab 6 Stunden reine Flugzeit: Business Class First-Class-Flüge werden nicht erstattet. Vor Ort sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Taxi, Mietwagen oder Privat-PKW genutzt werden. Dies ist im Voraus mit Munich Re zu vereinbaren. Mietwagenkosten werden bis zur Economy-Klasse (Kleinwagen) erstattet. Bei Nutzung eines Privat- PKWs wird Kilometergeld entsprechend den gültigen Richtlinien der deutschen Finanzbehörden erstattet (0,30 EUR pro Kilometer).
Transportmittel. (1) Bei Beförderung bzw. Verwahrung der Ware in vom Käufer gestellten Transportmitteln bzw. Behältern sind diese in füllsauberem Zustand fracht- und spesenfrei an der Lieferstelle rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dem Käufer obliegt es, die Eignung des Transportmittels/Gebindes für das jeweilige Produkt bzw. dessen Transport zu prüfen. Die Haftung für den Zustand der Transportmittel trifft den Käufer. Der Verkäufer hat das Recht, nicht aber die Pflicht, die seitens der Käuferin zur Verfügung gestellten Transportmittel auf deren Eignung zu überprü- fen.
Transportmittel. Es soll stets das für die Reise kostengünstigste und effizienteste Transport- mittel gewählt werden.
Transportmittel. Jede Reiseplanung muss damit beginnen, dass diejenigen, die verreisen möchten, gemeinsam mit den genehmigungsberechtigten Vorgesetzten prüfen, ob die Reise die durch sie entstehenden Kosten und den Aufwand wert ist. Um die Kosten möglichst gering zu halten und die Umwelt durch maximale Energieeffizienz (geringen CO2-Ausstoss) zu schützen, können Reisen bei Syngenta durch andere Kommunikationsmöglichkeiten ganz ersetzt oder es können alternative Verkehrsmittel verwendet werden. Beispiele: • Telefonkonferenzen • Videokonferenzen • Netmeetings • Bahnfahrten anstelle von Kurzstreckenflügen • Übernachtungen in nahe an den besuchten Standorten gelegenen Hotels (macht Taxis überflüssig) • Anmietung abgasarmer Fahrzeuge oder von Fahrzeugen mit Hybridantrieb Wo immer dies möglich ist, sollten öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Erstattungsfähig sind Reisekosten vom/bis zum Arbeitsort des Mitarbeitenden oder von der/ bis zur jeweiligen Wohnung, falls sich diese in der Nähe des Arbeitsortes befindet.
Transportmittel. 9.1.1 Ist für die Beförderung der Güter kein bestimmtes Beförderungsmittel vereinbart, ist der Versicherungsnehmer, soweit er auf dessen Auswahl Einfluss hat, verpflichtet, Beförderungsmittel einzusetzen, die für die Aufnahme und Beförderung der Güter geeignet sind.