Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil, Mietvertrag Über Ein Reisemobil, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 28 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil, Mietvertrag Über Reisemobile, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)