Kaution. a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, muss spätestens vor Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt. b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Sources: Nutzungsbedingungen Mietbedingungen & Kaufbedingungen
Kaution. a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, 1000,-€ muss spätestens vor bei Fahrzeugübernahme in Bar hinterlegt oder im Voraus überwiesen bzw. in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...…..) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur zu abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Kaution. a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, 1000€ muss spätestens vor bei Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...…) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Sources: Agb Der Wohnmobilvermietung
Kaution. a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, 500€ muss spätestens vor bei Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. gebührenfrei in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung Miet- vertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...Schäden) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende anfal- lende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Sources: Mietbedingungen Für Die Anmietung Eines Campingmobils Oder Wohnwagens
Kaution. a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, € 1.000 muss spätestens vor bei Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...…) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Sources: Mietvertrag
Kaution. a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, 1.200 € muss spätestens vor bei Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. gebührenfrei in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Sources: Mietbedingungen
Kaution. a) a. Die Kaution in Höhe von 1.500 1000 €, wenn nicht anders vereinbart, muss spätestens vor Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. bei Fahrzeug Übernahme gebührenfrei in bar bei dem Vermieter geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) b. Bei ordnungsgemäßer ordnungsgemäßer, vertragsgemäßer und vertragsgemäßer unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeugs Fahrzeuges sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung Mietendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. z.B. ReinigungskostenReinigung, Toilettenreinigung, BetankungskostenBetankung, Schäden ...) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der de r Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Sources: Vermietungsvertrag
Kaution. a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, 500 € muss spätestens vor bei Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. gebührenfrei in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...Schäden) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen, falls der Schaden aufgrund der Weitervermietung nicht sofort behoben und eine Rechnung ausgestellt werden kann. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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