Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme ver- langen. Diese Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstellung, zu tragen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services
Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme ver- langenverlangen. Diese Sicherstellung Si- cherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in Anspruch An- spruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG ergangen er- gangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der SicherstellungSicherstel- lung, zu tragen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme ver- langenverlangen. Diese Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde wurde, oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstellung, AN zu tragen. Die Rechte des AN auf Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB bleiben davon unbenommen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Kaution. Der AG kann während der vertraglichen Leistungsfrist vom AN eine Sicherstellung für die zu erbringenden Leistungen bis zur Höhe von 20 % der Auftragssumme ver- langenBruttoauftragssumme verlangen. Diese Sicherstellung ist binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu übergeben und darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein rechtskräftiges Urteil über die besicherte Leistung zu Gunsten des AG ergangen ist. Die Kosten der Sicherstellungsleistung hat der AG, Zug um Zug mit dem Empfang der Sicherstellung, jedoch in der Höhe von nicht mehr als 2 % p.a. der Höhe der Sicherstellung, zu tragen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen